C Produktion
Klasse

WZ-Klasse 22.22 – Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen

Der WZ-Code 22.22.0 klassifiziert die gewerbliche Herstellung von Verpackungsmitteln, die überwiegend aus Kunststoffen bestehen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 22.22.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 5
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 22.22

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 22 - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Gruppe 22.2 - Herstellung von Kunststoffwaren
Klasse 22.22 - Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Integrierte Unterklasse 22.22.0
NACE Rev. 2.1 22.22
WZ 2008 Entsprechung 22.22.0
Kundensystematik 220

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 22.22.0?

Der WZ-Code 22.22.0 klassifiziert die gewerbliche Herstellung von Verpackungsmitteln, die überwiegend aus Kunststoffen bestehen. Diese Tätigkeit ist von der Produktion anderer Kunststoffwaren und von Verpackungen aus anderen Materialien abgegrenzt. Die korrekte Zuordnung ist für die amtliche Statistik, aber auch für betriebliche Fragestellungen wie die Einhaltung der EU-Umwelttaxonomie relevant. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre produzierten Verpackungen unter diese spezifische Kategorie fallen oder ob sie anderen Codes, etwa für die allgemeine Kunststoffwarenherstellung, zuzuordnen sind. Was der WZ-Code 22.22.0 umfasst

Die Tätigkeit nach Code 22.22.0 bezieht sich auf die Herstellung von Verpackungen, deren Hauptbestandteil Kunststoff ist. Dazu zählen formstabile und flexible Verpackungslösungen für den Transport, die Lagerung und den Verkauf von Gütern. Typische Produkte sind Beutel und Säcke aus Kunststoff, Flaschen und Kanister, Schachteln, Kisten und Kästen, deckel- und verschlusssysteme sowie starre und flexible Folien, die speziell für Verpackungszwecke hergestellt werden. Die Herstellung von Verpackungshilfsmitteln wie Kunststoffpolstermaterial kann ebenfalls hierunter fallen, sofern es sich um eine primäre Tätigkeit des Betriebs handelt. Abgrenzung: Was nicht unter 22.22.0 fällt

Nicht erfasst werden Verpackungen aus anderen Materialien wie Papier, Pappe, Glas oder Metall, für die eigene WZ-Codes existieren. Ebenso wenig umfasst der Code die Herstellung von Kunststoffwaren, die nicht primär als Verpackungsmittel dienen. Dazu gehören Haushaltswaren, Bauelemente, Möbelteile oder technische Formteile, die unter Code 22.29 (Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren) klassifiziert werden. Die Reparatur oder das Recycling von Kunststoffverpackungen ist ebenfalls einem separaten Code zugeordnet.

Praktische Einordnung und betriebliche Relevanz

Für Unternehmen ist die korrekte Zuordnung zum WZ-Code wichtig für die Meldung bei Statistischen Ämtern und Industrie- und Handelskammern. Sie bildet die Grundlage für die amtliche Statistik und Branchenanalysen. Darüber hinaus kann die Klassifikation Auswirkungen auf die Berichtspflichten haben, insbesondere im Kontext der EU-Taxonomie-Verordnung. Diese regelt, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Betriebe der Kunststoffverpackungsherstellung müssen daher prüfen, ob ihre Prozesse und Produkte die technischen Screening-Kriterien der Taxonomie, etwa zu Recyclinganteilen und Kreislauffähigkeit, erfüllen.

Häufige Fehler bei der Code-Zuordnung

Unternehmen ordnen ihre Tätigkeit manchmal fälschlicherweise Code 22.22.0 zu oder schließen sie davon aus. Ein häufiger Fehler ist die Vermischung mit der Herstellung von Kunststoffwaren für den Endverbrauch, die nicht der Verpackung dienen. Ein anderer Irrtum betrifft Betriebe, die sowohl Verpackungen als auch andere Kunststoffprodukte herstellen. Hier ist eine Aufteilung der Tätigkeiten auf mehrere Codes notwendig, sofern beide Aktivitäten signifikant sind. Abgrenzungstabelle: Code 22.22.0 vs. ähnliche Tätigkeiten

  • Tätigkeit / Produkt
  • Zugehöriger WZ-Code
  • Hinweis
  • Herstellung von Kunststoffflaschen
  • 22.22.0
  • Fällt unter Verpackungsmittel.
  • Herstellung von Kunststofftüten
  • 22.22.0
  • Typisches Verpackungsmittel.
  • Herstellung von Kunststoffessgeschirr
  • 22.29
  • Ist Gebrauchsgegenstand, kein Verpackungsmittel.
  • Herstellung von Kunststoffpaletten
  • 22.29
  • Zählt als Transport- oder Lagerhilfsmittel, nicht primär als Verpackung.
  • Recycling von Kunststoffverpackungen
  • 38.32
  • Eigenständige Tätigkeit des Recyclings.

Regulatorischer Kontext und EU-Taxonomie

Die Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen steht im Fokus der europäischen Umwelt- und Kreislaufwirtschaftspolitik. Die EU-Taxonomie-Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen diese Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann. Dazu gehören technische Bewertungskriterien, die sich auf den Einsatz von recycelten Materialien, die Recyclingfähigkeit der produzierten Verpackungen und die Vermeidung bestimmter schädlicher Stoffe beziehen. Unternehmen, die Investitionen oder Wirtschaftstätigkeiten als „grün“ darstellen möchten, müssen diese Kriterien erfüllen und entsprechend berichten. Die Kenntnis des korrekten WZ-Codes ist der erste Schritt für diese Prüfung.

Checkliste für die korrekte Zuordnung

Um Fehler bei der Einordnung zu vermeiden, sollten Unternehmen diese Punkte prüfen: Ist das Hauptprodukt eine Verpackung? Besteht es überwiegend aus Kunststoff? Dient es primär dem Verpacken, Lagern oder Transportieren von Gütern? Wenn alle Fragen mit Ja beantwortet werden, ist Code 22.22.0 wahrscheinlich zutreffend. Werden auch andere signifikante Kunststoffwaren produziert, ist zusätzlich Code 22.29 in Betracht zu ziehen. Im Zweifel sollte die zuständige IHK oder das Statistische Amt konsultiert werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche konkreten Produkte fallen unter den WZ-Code 22.22.0?

Der Code umfasst die Herstellung von Beuteln, Säcken, Tüten, Schachteln, Kisten, Kästen, Flaschen, Kanistern, Folienverpackungen, Verschlüssen und ähnlichen Verpackungslösungen, sofern sie primär aus Kunststoffen gefertigt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Code 22.22.0 und Code 22.29?

Code 22.22.0 ist spezifisch auf Verpackungsmittel aus Kunststoffen ausgerichtet. Code 22.29 (Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren) erfasst andere Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsartikel, Bauteile oder Möbel, die nicht primär der Verpackung dienen.

Hat die EU-Taxonomie Auswirkungen auf die Tätigkeit unter 22.22.0?

Ja. Betriebe, die unter diesen Code fallen, müssen die Kriterien der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie-Verordnung prüfen, insbesondere wenn es um die Einstufung ihrer Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig geht. Dies betrifft vor allem Aspekte der Kreislaufwirtschaft und Recyclingfähigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Welche konkreten Produkte fallen unter den WZ-Code 22.22.0?

Der Code umfasst die Herstellung von Beuteln, Säcken, Tüten, Schachteln, Kisten, Kästen, Flaschen, Kanistern, Folienverpackungen, Verschlüssen und ähnlichen Verpackungslösungen, sofern sie primär aus Kunststoffen gefertigt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Code 22.22.0 und Code 22.29?

Code 22.22.0 ist spezifisch auf Verpackungsmittel aus Kunststoffen ausgerichtet. Code 22.29 (Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren) erfasst andere Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsartikel, Bauteile oder Möbel, die nicht primär der Verpackung dienen.

Hat die EU-Taxonomie Auswirkungen auf die Tätigkeit unter 22.22.0?

Ja. Betriebe, die unter diesen Code fallen, müssen die Kriterien der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie-Verordnung prüfen, insbesondere wenn es um die Einstufung ihrer Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig geht. Dies betrifft vor allem Aspekte der Kreislaufwirtschaft und Recyclingfähigkeit.

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