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WZ-Klasse 18.11 – Drucken von Zeitungen

Was bedeutet WZ-Code 18.11.0? Der WZ-Code 18.11.0 (Drucken von Zeitungen) ist eine Unterkategorie der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Er dient dazu, Unternehmen statistisch und behördlich einzuordnen, die...

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 18.11.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 3
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 18.11

Vollständige Bezeichnung Drucken von Zeitungen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 18 - Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
Gruppe 18.1 - Herstellung von Druckerzeugnissen
Klasse 18.11 - Drucken von Zeitungen
Integrierte Unterklasse 18.11.0
NACE Rev. 2.1 18.11
WZ 2008 Entsprechung 18.11.0
Kundensystematik 180

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 18.11.0?

Was bedeutet WZ-Code 18.11.0?

Der WZ-Code 18.11.0 (Drucken von Zeitungen) ist eine Unterkategorie der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Er dient dazu, Unternehmen statistisch und behördlich einzuordnen, die Zeitungen drucken. Das schließt den Druck auf Papier sowie auf anderen Materialien ein. Der Code ist verbindlich für Gewerbeanmeldungen, Steuererklärungen und die Amtliche Statistik. Welche Tätigkeiten sind konkret eingeschlossen?

Der Code deckt den physischen Druckvorgang von Zeitungen ab. Typische Beispiele sind:

  • Tageszeitungen (regional oder überregional)
  • Wochenzeitungen
  • Anzeigenblätter (wenn sie periodisch erscheinen)

Nachrichtenpublikationen mit regelmäßigem Erscheinungsrhythmus

Der Druck kann im Rollenoffset-, Digital- oder anderen Druckverfahren erfolgen. Auch das Drucken auf nicht-papiernen Trägern fällt hierunter, sofern es sich um Zeitungen handelt.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Oft kommt es zu Verwechslungen. Diese Tätigkeiten gehören nicht zu 18.11.0:

  • Drucken von Zeitschriften → WZ 18.12.0
  • Verlagstätigkeiten (redaktionelle Arbeit, Vertrieb) → WZ 58.1
  • Herstellung von Druckvorstufen (Design, Satz) → WZ 18.13
  • Online-Publishing (reine digitale Zeitungen) → WZ 58.14 oder 63.91

Praktische Anwendung bei der Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie den passenden WZ-Code angeben. Für eine Druckerei, die Zeitungen produziert, ist 18.11.0 der richtige Code. Falls Sie zusätzliche Dienstleistungen anbieten (z.B. Verpacken oder Versand), können weitere Codes nötig sein. Das örtliche Gewerbeamt hilft bei der Auswahl.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass der Code auch für digitale Produkte gilt. Das ist nicht der Fall. Auch Mischbetriebe (Druck und Verlag) müssen oft mehrere Codes anmelden. Prüfen Sie genau, welcher Teil Ihrer Tätigkeit überwiegt. Im Zweifel ziehen Sie einen Berufsträger (Steuerberater, IHK) hinzu.

Vergleich mit ähnlichen Druckerei-Codes

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 18.11.0
  • 18.11.0
  • Drucken von Zeitungen
  • Für periodische Nachrichtenpublikationen
  • 18.12.0
  • Drucken von Zeitschriften
  • Für Magazine, Fachpublikationen, nicht-tägliche Erscheinungsweise
  • 18.13
  • Druckweiterverarbeitung
  • Veredelung wie Binden, Laminieren, nach dem Druck
  • 18.14
  • Druck von Verpackungen
  • Für kartone oder flexible Verpackungen, nicht für Zeitungen
  • Checkliste für die Code-Auswahl
  • Produzieren Sie gedruckte Zeitungen? → 18.11.0
  • Erstellen Sie auch redaktionelle Inhalte? → Zusätzlich 58.1x prüfen
  • Bieten Sie Digitaldruck von Zeitungen an? → 18.11.0 ist passend
  • Vertreiben Sie nur Online-Zeitungen? → Codes aus 58 oder 63 nutzen
  • Führen Sie auch Weiterverarbeitung durch? → 18.13 in Betracht ziehen

Fazit

Der WZ-Code 18.11.0 ist spezifisch für Betriebe, die Zeitungen drucken. Er ist klar von Zeitschriften- und Verlagscodes getrennt. Bei der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Tätigkeit genau prüfen, um Fehler zu vermeiden. Bei Unklarheit bietet die IHK oder ein Steuerberater Hilfe.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 18.11.0 genau?

Der Code erfasst das Drucken von Zeitungen auf Papier oder digitalen Trägermaterialien. Dazu gehören Tages- und Wochenzeitungen, Anzeigenblätter oder periodisch erscheinende Nachrichtenpublikationen. Nicht enthalten sind redaktionelle Tätigkeiten, Verlagstätigkeiten oder der Druck von Zeitschriften (dafür gibt es eigene Codes).

Kann ich den Code 18.11.0 auch nutzen, wenn ich nur Online-Zeitungen produziere?

Nein, für rein digitale Publikationen ohne physisches Druckerzeugnis ist dieser Code nicht passend. Hier kommen Codes aus der Abteilung 58 (Verlagswesen) oder 63 (Informationsdienstleistungen) in Betracht, z.B. für Webportale oder digitale Nachrichtendienste.

Welche Fehler sollte ich bei der Gewerbeanmeldung mit diesem Code vermeiden?

Häufige Fehler sind die Verwechslung mit Zeitschriften-Druck (18.12) oder die fälschliche Nutzung für reine Verlags- oder Online-Aktivitäten. Klären Sie auch ab, ob Sie zusätzliche Codes für verwandte Tätigkeiten wie Veredelung (18.13) oder Logistik benötigen. Im Zweifel hilft das örtliche Gewerbeamt oder ein Steuerberater.

Kontakt

Fehler gefunden oder eine Quelle ergänzt?

Senden Sie uns den betroffenen WZ-Code, die Seitenadresse und möglichst einen Link zur offiziellen Quelle. Auch Hinweise zu Kooperationen und internationalen Klassifikationen sind willkommen.