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Klasse

WZ-Klasse 10.41 – Herstellung von Ölen und Fetten, ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette

Was bedeutet Code 10.41.0 wirklich? Der Code 10.41.0 aus der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ) erfasst Betriebe, die pflanzliche oder tierische Öle und Fette herstellen – mit einer wichtigen Ausnahme: Margarine und...

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 10.41.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
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Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 10.41

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Ölen und Fetten, ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Gruppe 10.4 - Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten
Klasse 10.41 - Herstellung von Ölen und Fetten, ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette
Integrierte Unterklasse 10.41.0
NACE Rev. 2.1 10.41 - Herstellung von Ölen und Fetten, ohne Margarine u. Ä. Nahrungsfette
Nationale Abweichung Herstellung von Ölen und Fetten, ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette
WZ 2008 Entsprechung 10.41.0
Kundensystematik 100

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 10.41.0?

Was bedeutet Code 10.41.0 wirklich?

Der Code 10.41.0 aus der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ) erfasst Betriebe, die pflanzliche oder tierische Öle und Fette herstellen – mit einer wichtigen Ausnahme: Margarine und ähnliche streichfähige Nahrungsfette gehören nicht hierher. Diese Klassifikation dient primär statistischen Zwecken durch das Statistische Bundesamt und der korrekten Gewerbeanmeldung. Für Gründer bedeutet das: Sie müssen sich hier einordnen, wenn Sie kaltgepresstes Olivenöl, Sonnenblumenöl, Butterschmalfett (klarifizierte Butter) oder tierische Schmalze produzieren. Die Abgrenzung zu 10.41.1 (Margarine) ist entscheidend, da sich die produktionstechnischen und rechtlichen Anforderungen unterscheiden. Diese Produkte fallen unter 10.41.0

Die Bandbreite ist größer, als viele vermuten. Typische Beispiele sind:

  • Natives und raffiniertes Pflanzenöl (z.B. Rapsöl, Olivenöl, Leinöl)
  • Tierische Fette wie Schweineschmalz oder Gänsefett
  • Butterschmalz (Butterreinfett)
  • Palmöl und Palmkernöl in roher Form

Öle aus Ölsaaten durch Extraktion oder Pressung

Gemeinsam ist allen, dass es sich um Grundstoffe handelt, die nicht durch Emulgierung oder weitere Verarbeitung zu streichfähigen Produkten modifiziert wurden. Abgrenzung: Das gehört nicht dazu

Der häufigste Fehler bei der Anmeldung ist die Verwechslung mit Code 10.41.1. Margarine ist das prominenteste Beispiel für ein ausgeschlossenes Produkt. Doch die Trennlinie verläuft noch etwas anders. Auch die Herstellung von:

  • Back- und Bratfetten (sofern streichfähig oder emulgiert)
  • Pflanzencremes

Mischprodukten mit hohem Wasseranteil

fällt nicht unter 10.41.0, sondern unter die Margarine-Kategorie oder andere Lebensmittelcodes. Der entscheidende Faktor ist der physikalische Zustand und das Herstellungsverfahren, nicht allein der Rohstoff.

Rechtliche Anforderungen und Genehmigungen

Jede gewerbliche Herstellung von Ölen und Fetten unterliegt der Lebensmittelhygiene-Verordnung (VO (EG) Nr. 852/2004). Konkret bedeutet das:

  • Anzeigepflicht beim zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt
  • Einführung eines betriebseigenen HACCP-Konzepts zur Gefahrenanalyse
  • Einhaltung der Leitlinien für gute Hygiene praxis (GHP)

Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter in Lebensmittelhygiene

Für bestimmte Verfahren, etwa das Raffinieren mit chemischen Lösungsmitteln, können zusätzliche Genehmigungen nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) notwendig sein. Eine pauschale Aussage ist hier schwierig – der individuelle Betrieb muss bewertet werden.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

Viele scheitern an bürokratischen Hürden. Diese drei Fehler kommen besonders häufig vor:

  • Falsche Klassifikation: Die Unterscheidung zwischen 10.41.0 und 10.41.1 wird unterschätzt. Prüfen Sie genau, ob Ihr Endprodukt streichfähig ist.

Hygienekonzept vernachlässigt: Auch kleine Manufakturen brauchen ein vollständiges HACCP-Konzept. Ohne geht es nicht.

Vergessene Anzeigen: Die Gewerbeanmeldung allein reicht nicht. Die Anzeige beim Veterinär- oder Lebensmittelamt ist verpflichtend.

Ein vorheriges Gespräch mit der IHK oder dem zuständigen Amt spart hier oft Zeit und Ärger.

Kosten und wirtschaftliche Aspekte

Die Investitionen variieren extrem. Eine kleine Kaltpresserei für Nischenöle startet mit moderatem Kapitaleinsatz. Eine vollautomatische Raffinerie für Massenware erfordert dagegen Millioneninvestitionen. Neben den Produktionskassen sind laufende Ausgaben für:

  • Energie (vor allem für Pressen und Erhitzen)
  • Analytik und Qualitätskontrolle
  • Entsorgung von Pressrückständen (Treber, Schlempen)

Zertifizierungen (Bio, ESG)

zu kalkulieren. Die Margen sind im Premiumsegment (kaltgepresst, bio) oft höher als im Massengeschäft mit raffinierten Ölen.

Checkliste für den Start

Bevor Sie loslegen, sollten Sie diese Punkte abhaken:

  • ☐ Businessplan mit klarer Produktdefinition (fällt es unter 10.41.0?)

☐ Gespräch mit der Gewerbebehörde und dem Lebensmittelamt geführt

☐ HACCP-Konzept entworfen und betrieblich umsetzbar?

☐ Rohstoffquellen und Entsorgungswege für Nebenprodukte geklärt

☐ Marktanalyse: Gibt es Abnehmer für mein Produkt?

Überspringen Sie keinen Schritt. Die Lebensmittelproduktion ist stark reguliert – Foundation First ist hier die goldene Regel.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was fällt NICHT unter den Code 10.41.0?

Margarine, Speisefette und andere streichfähige Nahrungsfette sind explizit ausgeschlossen und werden unter 10.41.1 klassifiziert.

Brauche ich eine spezielle Genehmigung für diese Tätigkeit?

Ja, die Herstellung unterliegt der Lebensmittelüberwachung. Ein registriertes HACCP-Konzept und eine Gewerbeanmeldung sind Pflicht.

Kann ich auch kleine Mengen für den Privatverkauf herstellen?

Ja, aber auch Kleinstunternehmer müssen die hygienerechtlichen Vorschriften einhalten und ihr Gewerbe anmelden.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt NICHT unter den Code 10.41.0?

Margarine, Speisefette und andere streichfähige Nahrungsfette sind explizit ausgeschlossen und werden unter 10.41.1 klassifiziert.

Brauche ich eine spezielle Genehmigung für diese Tätigkeit?

Ja, die Herstellung unterliegt der Lebensmittelüberwachung. Ein registriertes HACCP-Konzept und eine Gewerbeanmeldung sind Pflicht.

Kann ich auch kleine Mengen für den Privatverkauf herstellen?

Ja, aber auch Kleinstunternehmer müssen die hygienerechtlichen Vorschriften einhalten und ihr Gewerbe anmelden.

Kontakt

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