C Produktion
Klasse

WZ-Klasse 10.12 – Schlachten von Geflügel

Der WZ-Code 10.12.0 klassifiziert Unternehmen, die gewerbsmäßig Geflügel schlachten und zerlegen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 10.12.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 10.12

Vollständige Bezeichnung Schlachten von Geflügel
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Gruppe 10.1 - Schlachten und Fleischverarbeitung
Klasse 10.12 - Schlachten von Geflügel
Integrierte Unterklasse 10.12.0
NACE Rev. 2.1 10.12
WZ 2008 Entsprechung 10.12.0
Kundensystematik 100

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 10.12.0?

Der WZ-Code 10.12.0 klassifiziert Unternehmen, die gewerbsmäßig Geflügel schlachten und zerlegen. Dazu zählen Betriebe, die Hühner, Puten, Enten, Gänse oder anderes Geflügel betäuben, töten, ausnehmen, zerlegen, kühlen und für den Verkauf vorbereiten. Der Code fällt unter die Abteilung 10 (Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln) und ist spezifisch für die primäre Fleischgewinnung ohne weitergehende Verarbeitungsschritte. Typische Tätigkeiten unter Code 10.12.0

Betriebe, die unter diesen Code fallen, führen folgende Haupttätigkeiten durch:

  • Annahme und Kontrolle von lebendem Geflügel
  • Betäubung und Schlachtung
  • Enthäuten oder Rupfen
  • Ausnehmen und Reinigen
  • Zerlegen in Teilstücke
  • Kühlen oder Frosten
  • Verpacken von Frischfleisch

Lagerung und Vertrieb

Nicht dazu gehören die Herstellung von Fleischerzeugnissen wie Wurst, die unter Code 10.13.1 fällt, oder die Geflügelzucht, die in Abteilung 01 klassifiziert wird.

Abgrenzung zu ähnlichen WZ-Codes

Für eine präzise Klassifizierung ist die Abgrenzung zu benachbarten Codes entscheidend.

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 10.12.0
  • 10.11.0
  • Schlachten von Schweinen, Rindern, Schafen etc.
  • Bezieht sich auf Schlachtvieh, nicht auf Geflügel.
  • 10.13.1
  • Verarbeitung und Konservierung von Fleisch
  • Umfasst die Weiterverarbeitung zu Wurst, Pökelerzeugnissen oder Konserven, nicht das primäre Schlachten.
  • 10.12.0
  • Schlachten von Geflügel
  • Nur Schlachten und Zerlegen von Geflügel, keine Verarbeitung.
  • 01.49.0
  • Geflügelzucht
  • Bezieht sich auf die Haltung und Zucht, nicht auf das Schlachten.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Für die Anmeldung eines Gewerbes im Bereich Schlachten von Geflügel sind mehrere Schritte und Auflagen zu beachten.

Zunächst benötigen Sie eine Zulassung nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Lebensmittelhygiene. Das bedeutet:

  • Einhaltung der EU-Hygienevorschriften in der Betriebsstätte
  • Regelmäßige veterinärmedizinische Kontrollen
  • Schulung des Personals in Lebensmittelhygiene

Implementierung eines HACCP-Konzepts

Melden Sie das Gewerbe beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt an. Bei größeren Anlagen kann eine baurechtliche Genehmigung notwendig sein. Informieren Sie sich frühzeitig bei der Veterinärbehörde und der Lebensmittelüberwachung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten umfasst der WZ-Code 10.12.0?

Der Code umfasst das Schlachten, Zerlegen, Ausnehmen und Kühlen von Geflügel wie Hühnern, Puten oder Enten. Dazu gehört auch die Herstellung von Frischfleisch, jedoch keine Weiterverarbeitung zu Wurstwaren.

Was ist der Unterschied zwischen Code 10.12.0 und 10.13.1?

Code 10.12.0 bezieht sich ausschließlich auf das Schlachten und Zerlegen von Geflügel. Code 10.13.1 klassifiziert die Verarbeitung und Konservierung von Fleisch, also die Herstellung von Wurst, Schinken oder anderen Fleischprodukten, auch aus Geflügel.

Benötige ich eine besondere Genehmigung für das Schlachten von Geflügel?

Ja, für gewerbliches Schlachten von Geflügel benötigen Sie eine Zulassung nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Das schließt die Einhaltung von Hygienevorschriften und regelmäßige amtliche Kontrollen ein.