WZ-Gruppe 98.1 – Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Die Gruppe 98.1 im Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst die Herstellung von Waren durch private Haushalte ausschließlich für den Eigenbedarf, sofern diese Tätigkeit keinen ausgeprägten Schwerpunkt bildet.
Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 98.10.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 98.1
Die Gruppe 98.1 im Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst die Herstellung von Waren durch private Haushalte ausschließlich für den Eigenbedarf, sofern diese Tätigkeit keinen ausgeprägten Schwerpunkt bildet. Dieser Bereich ordnet sich unter der Abteilung 98 (Private Haushalte mit Hauspersonal sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf) ein. Typische Tätigkeiten umfassen das Einkochen, Backen, Nähen oder Heimwerken im privaten Rahmen ohne Verkaufsabsicht. Die Klassifikation dient vorrangig statistischen Zwecken und grenzt sich klar von gewerblichen Aktivitäten ab. Typische Tätigkeiten nach WZ 98.1
Zu den klassischen Tätigkeiten, die dieser Gruppe zugeordnet werden, zählen:
- Herstellung von Lebensmitteln für den Eigenverbrauch (z.B. Marmelade einkochen, Brot backen)
- Anfertigung und Reparatur von Kleidung und Textilien für den Haushalt
- Basteln, Heimwerken und handwerkliche Tätigkeiten ohne gewerblichen Charakter
- Herstellung von Gebrauchsgegenständen für den persönlichen Bedarf
Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit
Entscheidend für die Einordnung unter WZ 98.1 ist der fehlende gewerbliche Charakter. Sobald Waren regelmäßig mit Gewinnabsicht verkauft werden, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, die einen anderen WZ-Code (z.B. aus dem verarbeitenden Gewerbe) und eine Gewerbeanmeldung erfordert. WZ 98.1 ist rein für die private, nicht-marktorientierte Produktion vorgesehen. Wann ist die Seite für Nutzer relevant?
Diese Klassifikation ist insbesondere für Privatpersonen relevant, die ihre hauswirtschaftlichen Tätigkeiten statistisch einordnen müssen, sowie für Steuerberater und Statistiker, die eine klare Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Aktivität benötigen. Sie hilft bei der korrekten Ausfüllung von Erhebungsbögen oder der Einordnung von Haushaltsaktivitäten.
Häufige Fragen (FAQ)
Was fällt unter WZ 98.1?
Unter WZ 98.1 fallen sämtliche nicht-gewerbliche Tätigkeiten privater Haushalte zur Herstellung von Gütern für den eigenen Bedarf, wie z.B. das Einkochen von Lebensmitteln, Heimwerken oder das Nähen von Kleidung, sofern dies nicht den Schwerpunkt der Haushaltsführung bildet.
Ist für Tätigkeiten nach WZ 98.1 ein Gewerbe anzumelden?
Nein. Die Tätigkeiten nach WZ 98.1 sind ausdrücklich nicht-gewerblich und dienen nur dem Eigenbedarf. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich und der Code dient primär statistischen Zwecken.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter WZ 98.1?
Unter WZ 98.1 fallen sämtliche nicht-gewerbliche Tätigkeiten privater Haushalte zur Herstellung von Gütern für den eigenen Bedarf, wie z.B. das Einkochen von Lebensmitteln, Heimwerken oder das Nähen von Kleidung, sofern dies nicht den Schwerpunkt der Haushaltsführung bildet.
Ist für Tätigkeiten nach WZ 98.1 ein Gewerbe anzumelden?
Nein. Die Tätigkeiten nach WZ 98.1 sind ausdrücklich nicht-gewerblich und dienen nur dem Eigenbedarf. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich und der Code dient primär statistischen Zwecken.