WZ-Abteilung 98 – Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Definition und Einordnung der Abteilung 98 Abteilung 98 des deutschen Klassifikationssystems WZ 2025 erfasst wirtschaftliche Aktivitäten privater Haushalte, die nicht gewerblich ausgerichtet sind.
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Erläuterungen zu Abteilung 98
Definition und Einordnung der Abteilung 98
Abteilung 98 des deutschen Klassifikationssystems WZ 2025 erfasst wirtschaftliche Aktivitäten privater Haushalte, die nicht gewerblich ausgerichtet sind. Hierzu zählen die Herstellung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen ausschließlich für den Eigenbedarf. Die Abteilung gehört zum übergeordneten Abschnitt U und untergliedert sich in zwei spezifischere Klassen.
Typische Unterbereiche und Nutzen
Unter Abteilung 98 fallen beispielsweise Haushalte mit angestelltem Hauspersonal sowie Tätigkeiten wie Eigenproduktion von Lebensmitteln oder handwerkliche Arbeiten ohne Verkaufsabsicht. Diese Klassifikation ist relevant für statistische Erfassungen und administrative Zuordnungen, insbesondere wenn Haushalte zwar wirtschaftlich aktiv, aber nicht gewerblich tätig sind.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter Abteilung 98 im WZ 2025?
Abteilung 98 umfasst private Haushalte, die Waren herstellen oder Dienstleistungen für den eigenen Bedarf erbringen, sowie Haushalte mit Hauspersonal, ohne dass eine gewerbliche Tätigkeit im Vordergrund steht.