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WZ-Abteilung 62 – Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Abteilung 62 im WZ 2025 Abteilung 62 "Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie" ist Teil des deutschen Klassifikationssystems Wirtschaftszweige (WZ 2025) und fällt unter den übergeordneten Abschnitt K.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 3
Verwandt 2
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 62?

Vollständige Bezeichnung Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Abschnitt K - Telekommunikation, Softwareentwicklung, It-Beratung und Erbringung Sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur
Abteilung 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Kundensystematik 620
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 62

Abteilung 62 im WZ 2025

Abteilung 62 "Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie" ist Teil des deutschen Klassifikationssystems Wirtschaftszweige (WZ 2025) und fällt unter den übergeordneten Abschnitt K. Sie umfasst Unternehmen, die IT-Dienstleistungen wie Softwareentwicklung, IT-Beratung und die Bereitstellung von Computerinfrastruktur anbieten. Typische Unterbereiche sind Softwareerstellung, Hosting, Datenverarbeitung und verwandte Dienstleistungen. Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassung und die branchenbezogene Einordnung von Unternehmen in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen fallen unter Abteilung 62 im WZ 2025?

Unter Abteilung 62 werden Unternehmen klassifiziert, die IT-Dienstleistungen wie Softwareentwicklung, IT-Beratung, Hosting oder Computerinfrastrukturdienste erbringen.