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WZ-Code 96.99.2 – Prostitution und Prostitutionsgewerbe

Das Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) regelt seit Juli 2017 die Sexarbeit in Deutschland.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 96.99.2

Vollständige Bezeichnung Prostitution und Prostitutionsgewerbe
Abschnitt T - Erbringung von Sonstigen Dienstleistungen
Abteilung 96 - Erbringung von überwiegend persönlichen Dienstleistungen
Gruppe 96.9 - Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen
Klasse 96.99 - Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen a. n. g.
NACE Rev. 2.1 96.99.2
WZ 2008 Entsprechung 96.09.0
Kundensystematik 960

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 96.99.2?

Das Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) regelt seit Juli 2017 die Sexarbeit in Deutschland. Es zielt auf bessere Arbeitsbedingungen, mehr Schutz vor Ausbeutung und klare rechtliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten. Zentrale Elemente sind die Anmeldepflicht für Sexarbeiter, verschärfte Auflagen für Betriebe und verpflichtende Gesundheitsberatungen. Was regelt das Prostituiertenschutzgesetz?

Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Es löst das bisherige Rechtsvacuum und schafft verbindliche Standards. Sexarbeit wird nicht verboten, aber streng reguliert. Ziel ist der Schutz der Sexarbeiter vor Gewalt, Menschenhandel und Zwangsprostitution.

Anmeldepflicht für Sexarbeiter

Jede Person, die in Deutschland Prostitution ausüben will, muss sich bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies gilt für selbstständige und angestellte Sexarbeiter gleichermaßen. Die Anmeldung erfolgt persönlich und ist mit einer verpflichtenden Gesundheitsberatung verbunden.

So funktioniert die Anmeldung

Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Zuständig ist das Gesundheitsamt oder eine andere von den Bundesländern bestimmte Stelle. Der Antragsteller erhält nach erfolgreicher Anmeldung eine Anmeldebescheinigung, die in Prostitutionsstätten vorzuweisen ist.

Dokumente für die Anmeldung

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Meldebescheinigung

Bei ausländischen Staatsbürgern: Aufenthaltserlaubnis

Pflichten der Betreiber von Prostitutionsstätten

Betreiber müssen sicherstellen, dass alle in ihrem Betrieb tätigen Personen eine gültige Anmeldebescheinigung besitzen. Sie sind verpflichtet, Verträge mit den Sexarbeitern abzuschließen und bestimmte Hygienestandards einzuhalten. Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Vergleich der Pflichten vor und nach dem ProstSchG

  • Bereich
  • Vor 2017
  • Seit 2017
  • Anmeldepflicht
  • Keine
  • Verpflichtend
  • Gesundheitsberatung
  • Freiwillig
  • Verpflichtend
  • Betreiberhaftung
  • Eingeschränkt
  • Verschärft

Häufige Probleme und Fallstricke

Viele Sexarbeiter scheitern an der bürokratischen Hürde der Anmeldung. Sprachbarrieren, Angst vor behördlicher Registrierung und komplexe Antragsverfahren erschweren die合规 Ausübung der Tätigkeit. Betreiber klagen über erhöhte administrative Belastung und Kosten.

Gesundheitsvorsorge und Beratung

Die verpflichtende Gesundheitsberatung dient dem Schutz der Sexarbeiter und ihrer Kunden. Sie umfasst Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten, Verhütung und Hilfsangebote bei gesundheitlichen Problemen. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Rechtliche Grundlagen und WZ-Code

Das ProstSchG ist im Bundesgesetzblatt Teil I 2016 S. 2372 veröffentlicht. Für das Prostitutionsgewerbe gilt der WZ-Code 96.99.2. Dieser umfasst "Erbringung von Dienstleistungen des Prostitutionsgewerbes". Häufige Fragen zum ProstSchG

Wer muss sich nach dem ProstSchG anmelden?

Alle selbstständigen und angestellten Sexarbeiter müssen sich bei der zuständigen Behörde anmelden und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Die Anmeldung ist Voraussetzung für die legale Ausübung der Tätigkeit.

Welche Pflichten haben Betreiber von Prostitutionsstätten?

Betreiber müssen sicherstellen, dass alle tätigen Personen eine gültige Anmeldebescheinigung vorweisen können. Zudem sind sie verpflichtet, Verträge mit Sexarbeitern abzuschließen und bestimmte Hygienestandards einzuhalten.

Gibt es Ausnahmen von der Anmeldepflicht?

Nein, die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die Prostitution beruflich ausüben. Eine Ausnahme besteht nur für gelegentliche Tätigkeiten, die nicht gewerbsmäßig ausgeübt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss sich nach dem ProstSchG anmelden?

Alle selbstständigen und angestellten Sexarbeiter müssen sich bei der zuständigen Behörde anmelden und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Die Anmeldung ist Voraussetzung für die legale Ausübung der Tätigkeit.

Welche Pflichten haben Betreiber von Prostitutionsstätten?

Betreiber müssen sicherstellen, dass alle tätigen Personen eine gültige Anmeldebescheinigung vorweisen können. Zudem sind sie verpflichtet, Verträge mit Sexarbeitern abzuschließen und bestimmte Hygienestandards einzuhalten.

Gibt es Ausnahmen von der Anmeldepflicht?

Nein, die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die Prostitution beruflich ausüben. Eine Ausnahme besteht nur für gelegentliche Tätigkeiten, die nicht gewerbsmäßig ausgeübt werden.