WZ-Code 96.99.2 – Prostitution und Prostitutionsgewerbe
Das Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) regelt seit Juli 2017 die Sexarbeit in Deutschland.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 96.99.2?
Das Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) regelt seit Juli 2017 die Sexarbeit in Deutschland. Es zielt auf bessere Arbeitsbedingungen, mehr Schutz vor Ausbeutung und klare rechtliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten. Zentrale Elemente sind die Anmeldepflicht für Sexarbeiter, verschärfte Auflagen für Betriebe und verpflichtende Gesundheitsberatungen. Was regelt das Prostituiertenschutzgesetz?
Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Es löst das bisherige Rechtsvacuum und schafft verbindliche Standards. Sexarbeit wird nicht verboten, aber streng reguliert. Ziel ist der Schutz der Sexarbeiter vor Gewalt, Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Anmeldepflicht für Sexarbeiter
Jede Person, die in Deutschland Prostitution ausüben will, muss sich bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies gilt für selbstständige und angestellte Sexarbeiter gleichermaßen. Die Anmeldung erfolgt persönlich und ist mit einer verpflichtenden Gesundheitsberatung verbunden.
So funktioniert die Anmeldung
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Zuständig ist das Gesundheitsamt oder eine andere von den Bundesländern bestimmte Stelle. Der Antragsteller erhält nach erfolgreicher Anmeldung eine Anmeldebescheinigung, die in Prostitutionsstätten vorzuweisen ist.
Dokumente für die Anmeldung
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Meldebescheinigung
Bei ausländischen Staatsbürgern: Aufenthaltserlaubnis
Pflichten der Betreiber von Prostitutionsstätten
Betreiber müssen sicherstellen, dass alle in ihrem Betrieb tätigen Personen eine gültige Anmeldebescheinigung besitzen. Sie sind verpflichtet, Verträge mit den Sexarbeitern abzuschließen und bestimmte Hygienestandards einzuhalten. Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Vergleich der Pflichten vor und nach dem ProstSchG
- Bereich
- Vor 2017
- Seit 2017
- Anmeldepflicht
- Keine
- Verpflichtend
- Gesundheitsberatung
- Freiwillig
- Verpflichtend
- Betreiberhaftung
- Eingeschränkt
- Verschärft
Häufige Probleme und Fallstricke
Viele Sexarbeiter scheitern an der bürokratischen Hürde der Anmeldung. Sprachbarrieren, Angst vor behördlicher Registrierung und komplexe Antragsverfahren erschweren die合规 Ausübung der Tätigkeit. Betreiber klagen über erhöhte administrative Belastung und Kosten.
Gesundheitsvorsorge und Beratung
Die verpflichtende Gesundheitsberatung dient dem Schutz der Sexarbeiter und ihrer Kunden. Sie umfasst Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten, Verhütung und Hilfsangebote bei gesundheitlichen Problemen. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Rechtliche Grundlagen und WZ-Code
Das ProstSchG ist im Bundesgesetzblatt Teil I 2016 S. 2372 veröffentlicht. Für das Prostitutionsgewerbe gilt der WZ-Code 96.99.2. Dieser umfasst "Erbringung von Dienstleistungen des Prostitutionsgewerbes". Häufige Fragen zum ProstSchG
Wer muss sich nach dem ProstSchG anmelden?
Alle selbstständigen und angestellten Sexarbeiter müssen sich bei der zuständigen Behörde anmelden und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Die Anmeldung ist Voraussetzung für die legale Ausübung der Tätigkeit.
Welche Pflichten haben Betreiber von Prostitutionsstätten?
Betreiber müssen sicherstellen, dass alle tätigen Personen eine gültige Anmeldebescheinigung vorweisen können. Zudem sind sie verpflichtet, Verträge mit Sexarbeitern abzuschließen und bestimmte Hygienestandards einzuhalten.
Gibt es Ausnahmen von der Anmeldepflicht?
Nein, die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die Prostitution beruflich ausüben. Eine Ausnahme besteht nur für gelegentliche Tätigkeiten, die nicht gewerbsmäßig ausgeübt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss sich nach dem ProstSchG anmelden?
Alle selbstständigen und angestellten Sexarbeiter müssen sich bei der zuständigen Behörde anmelden und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Die Anmeldung ist Voraussetzung für die legale Ausübung der Tätigkeit.
Welche Pflichten haben Betreiber von Prostitutionsstätten?
Betreiber müssen sicherstellen, dass alle tätigen Personen eine gültige Anmeldebescheinigung vorweisen können. Zudem sind sie verpflichtet, Verträge mit Sexarbeitern abzuschließen und bestimmte Hygienestandards einzuhalten.
Gibt es Ausnahmen von der Anmeldepflicht?
Nein, die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die Prostitution beruflich ausüben. Eine Ausnahme besteht nur für gelegentliche Tätigkeiten, die nicht gewerbsmäßig ausgeübt werden.