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WZ-Code 95.31.2 – Autowaschanlagen

Der WZ-Code 95.31.2 dient der statistischen Erfassung von Betrieben, die Autowaschanlagen betreiben.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 95.31.2

Vollständige Bezeichnung Autowaschanlagen
Abschnitt T - Erbringung von Sonstigen Dienstleistungen
Abteilung 95 - Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und Krafträdern
Gruppe 95.3 - Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen und Krafträdern
Klasse 95.31 - Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen
NACE Rev. 2.1 95.31.2
WZ 2008 Entsprechung 45.20.2
Kundensystematik 950

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 95.31.2?

Der WZ-Code 95.31.2 dient der statistischen Erfassung von Betrieben, die Autowaschanlagen betreiben. Er fällt unter die übergeordnete Klasse 95.31 „Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen“ und wird vom Statistischen Bundesamt verwaltet. Für Betreiber bedeutet die korrekte Zuordnung nicht nur eine formale Pflicht, sondern hat direkte Auswirkungen auf Gewerbeanmeldung, steuerliche Behandlung und die Einhaltung von Umwelt- und Lärmschutzauflagen. Die größten praktischen Hürden liegen oft in den lokalen Betriebserlaubnissen und den stark variierenden Sonn- und Feiertagsregelungen der Bundesländer. Was der Code 95.31.2 genau umfasst

Die Klassifikation WZ 95.31.2 erfasst wirtschaftliche Tätigkeiten, die sich auf den Betrieb von Waschanlagen für Kraftfahrzeuge spezialisieren. Dazu zählen sowohl automatische Portal- und Tunnelwaschanlagen als auch SB-Waschplätze. Nicht dazu gehören hingegen die manuelle Fahrzeugwäsche durch Dienstleister, die unter 45.20.1 (Handwaschungen) fällt, oder die Reparatur von Karosserien, die einem separaten Code zugeordnet ist. Der Fokus liegt ausschließlich auf dem Betrieb der technischen Anlage selbst.

Abgrenzung zu ähnlichen WZ-Codes

Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend, um Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden. Der Code 95.31.2 bezieht sich rein auf den Waschvorgang. Wer zusätzlich Services wie Polieren, Lackpflege oder kleine Reparaturen anbietet, muss diese Tätigkeiten gesondert anmelden, oft unter 45.20.1 oder 45.20.2. Eine reine Tankstellenwaschanlage fällt meist ebenfalls unter 95.31.2, sofern sie als eigenständige Dienstleistung erbracht wird.

Rechtliche Grundlagen und Gewerbeanmeldung

Die Anmeldung eines Gewerbes unter 95.31.2 ist grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig, es sei denn, es handelt sich um ein stehendes Gewerbe mit festem Standort. Dann greift die Baunutzungsverordnung. Die größte Hürde ist häufig die immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Autowaschanlagen gelten als gewerbliche Anlagen, die Lärm und Abwasser emittieren, und benötigen daher oft eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere in reinen Wohngebieten.

Lärmschutz und Umweltauflagen

Der Betrieb von Waschanlagen unterliegt strengen Lärmschutzvorgaben durch die TA Lärm. Die zulässigen Lärmemissionsrichtwerte richten sich nach der Art des Gebiets (reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) und den Tageszeiten. In Wohngebieten sind Nacht- und Sonntagsbetrieb oft stark eingeschränkt oder komplett verboten. Zusätzlich sind Vorschriften zur Abwasseraufbereitung und Reinigung zu beachten, da Öle, Reinigungsmittel und Schmutzpartikel nicht ungefiltert ins Abwasser gelangen dürfen. Sonntags- und Feiertagsregelungen: Ein Bundesländer-Vergleich

Ob Sie sonntags waschen dürfen, hängt maßgeblich vom Bundesland und der konkreten kommunalen Regelung ab. Während in einigen Ländern der Sonntagsbetrieb von SB-Anlagen geduldet wird, ist er in anderen komplett untersagt. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Der Betrieb vollautomatischer Anlagen mit Personal ist sonntags fast überall verboten, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung für einen Waschpark vor. Vergleich der Betriebsformen von Autowaschanlagen

  • Betriebsform
  • Typische Genehmigungspflicht
  • Lärmschutzanforderungen
  • Flexibilität Sonn-/Feiertag
  • Vollautomatische Anlage (Tunnel/Portal)
  • Hoch (meist BImSchG-Genehmigung nötig)
  • Hoch (Antriebe, Gebläse, Tore)
  • Sehr eingeschränkt
  • SB-Waschstraße (Selbstbedienung)
  • Mittel (häufig vereinfacht)
  • Mittel (Hochdruckreiniger, Absauganlage)
  • Eingeschränkt (lokal unterschiedlich)
  • SB-Boxen / Hochdruckreiniger
  • Niedrig (oft verfahrensfrei)
  • Niedrig bis Mittel (je nach Bauart)
  • Oft möglich (lärmschutzabhängig)

Häufige Fehler bei der Gewerbeanmeldung und im Betrieb

Ein typischer Fehler ist die unvollständige Anmeldung. Wer nur den Code 95.31.2 angibt, aber zusätzlich Innenreinigung oder Reifenwechsel anbietet, meldet sein Gewerbe unvollständig an. Das kann zu Problemen mit dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft führen. Ein weiterer häufiger Fehler ist die Unterschätzung der Lärmschutzgutachten. Ohne ein vorab eingeholtes Gutachten riskieren Betreiber Beanstandungen und nachträgliche Auflagen, die teure Umbauten erfordern.

Betriebskosten und Wirtschaftlichkeit

Die Kosten für den Betrieb einer Waschanlage setzen sich aus Wasser- und Abwassergebühren, Stromkosten für Antriebe und Trockner, Reinigungsmitteln sowie Wartung und Instandhaltung der Technik zusammen. SB-Anlagen haben tendenziell niedrigere Personalkosten, aber höhere Wasser- und Stromkosten pro Waschvorgang. Vollautomaten benötigen Personal und haben höhere Investitions- und Wartungskosten, aber einen höheren Durchsatz.

Versicherungspflichten für Betreiber

Betreiber einer gewerblichen Autowaschanlage benötigen in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden an Kundenfahrzeugen abdeckt. Auch eine Maschinenversicherung kann sinnvoll sein, um Schäden an der teuren Technik abzusichern. Die Berufsgenossenschaft fordert zudem eine obligatorische Unfallversicherung für alle angestellten Mitarbeiter.

Zukunftstrends und technische Entwicklungen

Die Branche entwickelt sich hin zu ressourcenschonenderen Technologien. Wasserrückgewinnungsanlagen werden zunehmend Standard und senken die Betriebskosten erheblich. Auch der Trend zu schonenderen Reinigungsmethoden ohne aggressive Chemie wächst, was die Umweltauflagen einfacher erfüllbar macht. Digitale Buchungssysteme und kontaktlose Zahlungsmethoden erhöhen die Attraktivität für Kunden und reduzieren Personalaufwand.

Praktische Checkliste für Neugründer

Bevor Sie eine Autowaschanlage betreiben, klären Sie: die Bauartzulassung der geplanten Anlage, die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen (BImSchG), die kommunalen Sonn- und Feiertagsregelungen, die Abwasserentsorgung und die Möglichkeit der Wasserrückgewinnung. Holen Sie frühzeitig ein Lärmschutzgutachten ein und sprechen Sie mit der zuständigen Gewerbeaufsicht und dem Umweltamt, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 95.31.2?

Der WZ-Code 95.31.2 beschreibt die Tätigkeit 'Autowaschanlagen' innerhalb der WZ 2025.