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WZ-Code 90.20.6 – Sonstige darstellende Kunst

Was bedeutet Code 90.20.6? Der WZ-Code 90.20.6 „Sonstige darstellende Kunst“ ist eine Unterkategorie der Wirtschaftszweigklassifikation. Er erfasst selbstständige darstellende Künstler, die nicht in den klassischen...

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 90.20.6

Vollständige Bezeichnung Sonstige darstellende Kunst
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 90 - Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst
Gruppe 90.2 - Darstellende Kunst
Klasse 90.20 - Darstellende Kunst
NACE Rev. 2.1 90.20.6
WZ 2008 Entsprechung 90.01.4
Kundensystematik 900

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 90.20.6?

Was bedeutet Code 90.20.6?

Der WZ-Code 90.20.6 „Sonstige darstellende Kunst“ ist eine Unterkategorie der Wirtschaftszweigklassifikation. Er erfasst selbstständige darstellende Künstler, die nicht in den klassischen Bereichen Bühne, Film, Hörfunk oder Fernsehen tätig sind. Die Zuordnung dient primär statistischen Zwecken, hat aber auch Relevanz für Steuerfragen, Förderanträge und die offizielle Berufsbezeichnung. Welche Tätigkeiten umfasst der Code?

Konkret fallen unter 90.20.6:

  • Straßenkünstler und Busker
  • Zirkusartistik ohne Tiere (z.B. Akrobatik, Jonglage)
  • Performance-Künstler und Live-Art-Darbietungen
  • Pantomime und Körperkunst
  • Digitale Performances und künstlerische Live-Streams, sofern sie einen darstellerischen Kern haben
  • Improvisationstheater außerhalb institutionalisierter Bühnen
  • Abgrenzung zu anderen Codes

Die Klassifikation erfordert eine präzise Unterscheidung. Diese Tabelle hilft bei der Einordnung:

  • Code 90.20.6 umfasst
  • Nicht enthalten (andere Codes)
  • Selbstständige Straßenkünstler
  • Bühnenkünstler (90.01.4)
  • Zirkusartistik ohne Tiere
  • Artistik mit Tieren (z.B. 93.29.9)
  • Körper- und Performance-Kunst
  • Veranstaltungsorganisation (90.02)
  • Digitale Performances mit künstlerischem Fokus
  • Influencer-Marketing (73.11.2) oder Content Creation ohne Performance-Charakter
  • Typische Fehler bei der Zuordnung

Häufig wird der Code falsch angewendet. Diese Fehler sollten vermieden werden:

  • Verwechslung mit 90.01.4: Traditionelle Schauspieler oder Musiker, die auf Bühnen oder in Studios arbeiten, gehören nicht hierher.

Vermischung mit gewerblicher Veranstaltungsorganisation: Wer nur Events organisiert, aber nicht selbst künstlerisch auftritt, fällt unter 90.02.

Unklare Abgrenzung bei digitalen Formaten: Rein redaktionelle oder unterhaltende Formate ohne performativ-künstlerischen Ansatz werden oft fälschlich hier eingeordnet.

Übersehen der Tierhaltungsregularien: Artistik mit Tieren ist explizit ausgeschlossen und unterliegt anderen Bestimmungen.

Praktische Anwendung und Meldeadressen

Der Code wird benötigt bei:

  • Anmeldung eines Gewerbes oder Freiberuflichkeit beim Finanzamt
  • Statistischen Erhebungen durch Ämter
  • Anträgen für öffentliche Förderungen oder Stipendien

Angaben in Verträgen oder bei Veranstaltern

Melden Sie die Tätigkeit bei Ihrem zuständigen Finanzamt an. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder den Verband der freien Szene kann bei Unsicherheiten helfen.

Rechtliche und steuerliche Implikationen

Künstler unter Code 90.20.6 werden in der Regel als Freiberufler eingestuft, sofern sie eigenständig und kreativ-gestalterisch arbeiten. Dennoch ist die Abgrenzung zum Gewerbe nicht immer eindeutig. Entscheidend ist die Art der Tätigkeit, nicht der künstlerische Anspruch. Bei hybriden Tätigkeiten (z.B. Performance plus Workshops) kann eine Aufteilung auf mehrere Codes notwendig sein.

Checkliste für die korrekte Zuordnung

Bin ich primär selbst als darstellender Künstler tätig?

Arbeite ich außerhalb von institutionalisierten Bühnen, Film, Funk oder Fernsehen?

Handelt es sich um eine live oder aufgezeichnet dargebotene Performance?

Ist der Kern meiner Tätigkeit künstlerisch-performativ und nicht organisatorisch oder lehrend?

Sind keine Tiere in die Darbietung involviert?

Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten, ist 90.20.6 likely korrekt.

Offene Fragen und Grenzfälle

Nicht alle Szenarien sind klar geregelt. Besondere Vorsicht gilt bei:

  • Digitalen Formaten: Die Abgrenzung zwischen künstlerischer Performance und unterhaltendem Content ist fließend.

Interdisziplinären Projekten: Bei Mischformen aus darstellender Kunst und bildender Kunst oder Musik kann die Zuordnung komplex sein.

Kulturpolitischen Veränderungen: Lokale Förderrichtlinien können die praktische Relevanz des Codes beeinflussen.

In Zweifelsfällen konsultieren Sie einen auf Künstler spezialisierten Steuerberater oder Ihren Berufsverband.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt nicht unter den Code 90.20.6?

Nicht dazu gehören: traditionelle Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstler (Code 90.01.4), Artistik mit Tieren, reine Musikdarbietungen ohne darstellerischen Anteil, sowie Veranstaltungsorganisation oder künstlerische Lehrtätigkeit.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für unter 90.20.6 fallende Künstler?

Künstler unter diesem Code gelten häufig als freiberuflich tätig, sofern sie selbst kreativ-gestalterisch arbeiten. Eine genaue Prüfung durch einen Steuerberater ist jedoch empfehlenswert, da die Abgrenzung zu gewerblicher Tätigkeit im Einzelfall komplex sein kann.

Kann Code 90.20.6 für digitale Performances oder Online-Formate genutzt werden?

Ja, sofern es sich um live oder aufgezeichnet dargebotene darstellende Kunst handelt, die primär künstlerisch-performativ und nicht rein redaktionell oder unterhaltend ist. Die Abgrenzung zu Content Creation oder Influencer-Tätigkeit kann jedoch fließend sein.