WZ-Code 85.33.2 – Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des Sozialwesens
Der Code 85.33.2 aus der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet postsekundären, nicht tertiären Unterricht, der spezifisch an Schulen des Sozialwesens erteilt wird.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 85.33.2?
Der Code 85.33.2 aus der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet postsekundären, nicht tertiären Unterricht, der spezifisch an Schulen des Sozialwesens erteilt wird. Diese Bildungsebene sitzt zwischen der beruflichen Erstausbildung und dem Hochschulstudium. Sie richtet sich an Personen mit abgeschlossener Sekundarstufe II, die eine vertiefende berufliche Qualifikation im sozialen Bereich anstreben, ohne ein volles Bachelor- oder Masterstudium zu absolvieren. Die Abgrenzung zu anderen Codes ist oft unscharf und führt in der Praxis regelmäßig zu Fehlklassifikationen. Was genau verbirgt sich hinter der Definition?
Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht baut auf einem Sekundarabschluss auf, führt aber nicht zu einem tertiären Abschluss wie einem Bachelor. Im Sozialwesen bedeutet das: Die Lehrgänge setzen typically eine abgeschlossene Berufsausbildung oder das Abitur voraus und vermitteln Qualifikationen für spezialisierte Tätigkeiten, z.B. in der Pflege, Erziehung oder Betreuung. Der Begriff "Schulen des Sozialwesens" ist entscheidend – es geht nicht um Universitäten oder Fachhochschulen, sondern um Fachschulen, Berufskollegs oder andere spezialisierte Bildungseinrichtungen, deren Hauptzweck die sozialfachliche Aus- und Weiterbildung ist. Abgrenzung: Was fällt daneben und was nicht?
Die größte Herausforderung bei der Anwendung dieses Codes ist die präzise Abgrenzung zu benachbarten Klassifikationen. Viele Einrichtungen bieten Bildung an mehreren Stellen des Spektrums an. WZ-Code Beschreibung Abgrenzung zu 85.33.2 85.33.2 Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des Sozialwesens – 85.4 Tertiärer Unterricht Umfasst Hochschulbildung (Bachelor, Master, Promotion). Ist also höherwertig und akademisch. 85.52 Erwachsenen- und Weiterbildung Bezieht sich auf allgemeine, nicht berufsqualifizierende oder fachspezifische Weiterbildung. Fehlt der sozialfachliche Fokus. 85.31 Unterricht an Berufsschulen Behandelt die duale Berufsausbildung (Sekundarstufe II), nicht die darauf aufbauende postsekundäre Stufe. 88.10 Sozialwesen ohne Unterricht Bezieht sich auf die reine Erbringung sozialer Dienstleistungen (z.B. Heime, Beratung), nicht auf die Ausbildung dafür.
Typische Fehler und praktische Zuordnungsprobleme
In der betrieblichen Praxis schleichen sich bei der Code-Zuordnung häufig Fehler ein. Der häufigste: Eine Einrichtung, die diverse Bildungsangebote macht, wird pauschal unter einem Code erfasst. Eine Fachschule für Sozialpädagogik, die sowohl die klassische Erzieherausbildung (postsekundär, nicht tertiär) als auch berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge in Kooperation mit einer Hochschule (tertiär) anbietet, müsste eigentlich zwei verschiedenen Codes zugeordnet werden. Das wird oft vernachlässigt. Ein weiteres Problem ist die Einordnung von modularen Weiterbildungen, die nicht zu einem anerkannten Abschluss führen. Hier ist stets zu prüfen, ob es sich noch um postsekundären Unterricht oder bereits um allgemeine Weiterbildung handelt.
Checkliste für die korrekte Zuordnung
Um den Code 85.33.2 korrekt anzuwenden, sollten Sie diese drei Fragen stellen:
- 1. Ist die Bildungseinrichtung primär eine Schule des Sozialwesens? Oder ist der Sozialunterricht nur ein Nebengeschäft?
2. Setzt der Lehrgang eine abgeschlossene Sekundarstufe II (Abitur, Berufsausbildung) voraus?
3. Führt der Lehrgang zu einem beruflichen Abschluss, der kein Hochschulgrad (Bachelor/Master) ist?
Können Sie alle drei Fragen mit Ja beantworten, ist die Zuordnung zu 85.33.2 wahrscheinlich korrekt. Bei einem Nein sollten Sie die Abgrenzungstabelle konsultieren. Fazit: Nützlich, aber mit Tücken
Der Code 85.33.2 erfasst einen wichtigen und wachsenden Bildungssektor. Seine Stärke liegt in der präzisen Erfassung von Qualifizierungswegen zwischen Beruf und Hochschule. Seine Schwäche ist die notwendige Detailgenauigkeit bei der Abgrenzung. Für eine korrekte statistische Erfassung und betriebliche Zuordnung ist ein kritisches Verständnis der Definition unerlässlich. Pauschalisierungen führen hier schnell zu fehlerhaften Daten.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt NICHT unter den WZ-Code 85.33.2?
Nicht hierzu gehören reine Hochschulstudiengänge (tertiärer Bereich), allgemeine Erwachsenenbildung, betriebliche Fortbildungen ohne sozialen Fokus sowie Freizeit- oder Hobbykurse. Auch reine Sprach- oder Nachhilfekurse sind ausgeschlossen.
Kann ein Träger sowohl unter 85.33.2 als auch unter andere WZ-Codes fallen?
Ja, möglich. Ein großer Bildungsträger könnte verschiedene Abteilungen haben: eine für postsekundäre Sozialausbildungen (85.33.2), eine für allgemeine Erwachsenenbildung (85.52) und vielleicht sogar für tertiäre Bildung (85.4). Entscheidend ist die klare Zuordnung der jeweiligen Bildungsleistung.
Welche konkreten Ausbildungsgänge sind typisch für 85.33.2?
Typisch sind berufsqualifizierende Lehrgänge, die auf einer abgeschlossenen Sekundarstufe II (z.B. Abitur, Berufsausbildung) aufbauen, aber kein Hochschulstudium sind. Beispiele: Ausbildung zum*zur Heilerziehungspfleger*in, Erzieher*in (wenn nicht tertiär), Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen, oder Aufbauqualifikationen in der Altenpflege.