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WZ-Code 85.33.1 – Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des Gesundheitswesens

Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht im Gesundheitswesen (Code 85.33.1) umfasst Ausbildungen, die nach dem Sekundarbereich II stattfinden, aber nicht dem Hochschulbereich zuzurechnen sind.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 85.33.1

Vollständige Bezeichnung Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des Gesundheitswesens
Abschnitt Q - Erziehung und Unterricht
Abteilung 85 - Erziehung und Unterricht
Gruppe 85.3 - Weiterführende Schulen und postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht
Klasse 85.33 - Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht
NACE Rev. 2.1 85.33.1
WZ 2008 Entsprechung 85.41.0, 85.42.4
Kundensystematik 850

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 85.33.1?

Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht im Gesundheitswesen (Code 85.33.1) umfasst Ausbildungen, die nach dem Sekundarbereich II stattfinden, aber nicht dem Hochschulbereich zuzurechnen sind. Typische Beispiele sind Schulen für Pflegeberufe, Physiotherapie oder medizinisch-technische Assistenz. Diese Bildungsgänge bereiten auf staatlich anerkannte Berufsabschlüsse vor und unterliegen spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die staatliche Anerkennung der Bildungseinrichtungen ist verpflichtend und setzt qualifiziertes Personal, adequate Räumlichkeiten und genehmigte Curricula voraus.

Definition und Abgrenzung

Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht befindet sich bildungssystematisch zwischen der Sekundarstufe II und der tertiären Bildung. Im Gegensatz zu Hochschulstudiengängen handelt es sich um berufliche Ausbildungen, die typically mit einer staatlichen Prüfung abschließen. Der Code 85.33.1 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) fasst diese Tätigkeit zusammen. Charakteristisch ist die Praxisorientierung und die enge Verzahnung mit der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitssektor.

Rechtliche Grundlagen und Anerkennung

Die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen unterliegt in Deutschland dem Berufsbildungsrecht sowie landesspezifischen Vorschriften. Die staatliche Anerkennung der Ausbildungseinrichtungen wird von den zuständigen Landesbehörden erteilt. Grundlage hierfür sind gesetzliche Regelungen wie das Pflegeberufegesetz oder die Gesetze für andere Gesundheitsfachberufe. Die Anerkennung setzt voraus, dass die Einrichtung die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Für die staatliche Anerkennung müssen Bildungsträger mehrere Bedingungen erfüllen. Dazu gehören nachweislich qualifizierte Lehrkräfte mit entsprechender Berufserfahrung und pädagogischer Eignung. Die räumliche und sächliche Ausstattung muss den Anforderungen der Ausbildung genügen, einschließlich Fachräumen und Praxisbezug. Der Lehrplan muss genehmigt sein und die vorgeschriebenen Inhalte abdecken. Zudem ist eine angemessene Anzahl von Ausbildungsplätzen nachzuweisen.

Typische Probleme und Fehler bei der Antragstellung

Häufige Probleme bei der Beantragung der staatlichen Anerkennung betreffen unvollständige Unterlagen oder nicht konforme Lehrpläne. Oft unterschätzen Antragsteller die Anforderungen an die räumliche Ausstattung oder die Nachweise der Lehrqualifikation. Verzögerungen entstehen regelmäßig durch nicht fristgerechte Einreichungen oder unklare Kommunikation mit den Behörden. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Finanzierungsplanung, die langfristig gesichert sein muss.

Vergleich der Anforderungen in verschiedenen Bundesländern

  • Bundesland
  • Lehrqualifikation
  • Mindestgröße Unterrichtsräume
  • Besondere Vorschriften
  • Nordrhein-Westfalen
  • Pädagogische Zusatzqualifikation erforderlich
  • ≥ 2 m² pro Person
  • Spezifische Vorgaben für Praxisanteile
  • Brandenburg
  • Berufserfahrung und pädagogische Eignung
  • Keine konkrete Vorgabe
  • Hinweise zu Raumausstattung in Verwaltungsvorschriften
  • Bayern
  • Hochschulabschluss und Berufserfahrung
  • ≥ 1,5 m² pro Person
  • Strenge Vorgaben für Fachpraxisräume

Die Tabelle zeigt exemplarisch Unterschiede in den landesspezifischen Anforderungen. Die konkreten Details sollten immer bei der zuständigen Landesbehörde erfragt werden.

Checkliste für die Einrichtung einer Bildungseinrichtung

Vor der Gründung einer Schule für Gesundheitsfachberufe sind mehrere Schritte zu beachten. Prüfen Sie zunächst die landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen und die Zuständigkeit der Behörde. Stellen Sie sicher, dass ausreichend qualifiziertes Lehrpersonal zur Verfügung steht oder gewonnen werden kann. Kalkulieren Sie die Kosten für Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal genau. Entwickeln Sie einen Lehrplan, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Planen Sie ausreichend Zeit für das Anerkennungsverfahren ein, including möglicher Nachbesserungen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht im Gesundheitswesen?

Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht bezeichnet Bildungsgänge, die nach dem Sekundarbereich II (z.B. Abitur oder Fachhochschulreife) angesiedelt sind, aber nicht zur tertiären Bildung (Hochschulbildung) gehören. Im Gesundheitswesen betrifft dies vor allem Berufsausbildungen für Gesundheitsfachberufe wie Pflege, Physiotherapie oder Ergotherapie.

Welche Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen für die staatliche Anerkennung erfüllen?

Die staatliche Anerkennung setzt unter anderem qualifiziertes Lehrpersonal, angemessene räumliche und sächliche Ausstattung, einen genehmigten Lehrplan sowie ausreichende Ausbildungsplätze voraus. Die genauen Kriterien variieren je nach Bundesland.

Können auch private Träger Schulen für Gesundheitsfachberufe betreiben?

Ja, private Träger können solche Schulen betreiben, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und eine staatliche Anerkennung besitzen. Die Ausbildung muss den gleichen Standards wie bei öffentlichen Trägern entsprechen.