N Fachdienste
Unterklasse

WZ-Code 74.91.1 – Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

Code 74.91.1 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet Verwertungsgesellschaften, die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte kollektiv wahrnehmen.

Ebene Unterklasse
Tiefe 5/5
Untergeordnet 0
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Code 74.91.1

Vollständige Bezeichnung Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Abschnitt N - Erbringung von Wissenschaftlichen und Technischen Dienstleistungen
Abteilung 74 - Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
Gruppe 74.9 - Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.
Klasse 74.91 - Erbringung von Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für Patente
NACE Rev. 2.1 74.91.1
WZ 2008 Entsprechung 74.90.0
Kundensystematik 740

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 74.91.1?

Code 74.91.1 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet Verwertungsgesellschaften, die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte kollektiv wahrnehmen. Diese Gesellschaften, wie GEMA oder VG Wort, handeln Lizenzverträge aus, verteilen Tantiemen und überwachen die Rechte ihrer Mitglieder. Für Urheber, Nutzer und Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Pflichten und Vereinfachungen im Rechtsverkehr. Was Code 74.91.1 im WZ-System bedeutet

Der WZ-Code 74.91.1 klassifiziert Unternehmen, die als Verwertungsgesellschaften im Sinne des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) tätig sind. Die Zuordnung dient primär statistischen Zwecken und der exakten Erfassung des Wirtschaftszweigs. Rechtliche Verpflichtungen ergeben sich für die Gesellschaften nicht unmittelbar aus dem Code, sondern aus dem VGG und dem Urheberrechtsgesetz.

Aufgaben und Funktionen von Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften nehmen eine zentrale Vermittlerrolle ein. Sie lizenzieren Nutzungsrechte an Werken, kassieren dafür Vergütungen und schütten diese an die Berechtigten aus. Zudem überwachen sie die Einhaltung der Rechte und können bei Verstößen rechtliche Schritte einleiten. Diese Bündelung macht die Rechtewahrnehmung für individuelle Urheber praktisch erst möglich. Bekannte Verwertungsgesellschaften unter Code 74.91.1

Zu den bekanntesten Gesellschaften zählen die GEMA für musikalische Werke, die VG Wort für textuelle Werke, die VG Bild-Kunst für Werke der bildenden Kunst und die VG Musikedition für musikwissenschaftliche Ausgaben. Jede Gesellschaft ist für spezifische Werkkategorien zuständig und verfügt über entsprechende Verteilungspläne. Rechtliche Grundlagen: VGG und Erlaubnispflicht

Das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) regelt die Zulassung, Rechte und Pflichten. Verwertungsgesellschaften benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Erteilung setzt unter anderem eine satzungsmäßige demokratische Struktur, Transparenz und die Wahrung der Interessen der Berechtigten voraus.

Typische Probleme und Fehler im Umgang mit Verwertungsgesellschaften

Unternehmen unterschätzen häufig den Umfang der Lizenzpflicht. Die Nutzung von Musik, Texten oder Bildern ohne entsprechende Lizenz kann teure Abmahnungen nach sich ziehen. Urheber wiederum melden manchmal Werke nicht korrekt an oder verzichten fälschlicherweise auf den Beitritt, was zu Einnahmeverlusten führt.

Vergleich ausgewählter Verwertungsgesellschaften

GesellschaftBereichBeitragsmodellBesonderheit

  • GEMAMusikJahresbeitrag + ProzenteWeltweite Wahrnehmung
  • VG WortTextKein MitgliedsbeitragPauschalabrechnung für Bücher
  • VG Bild-KunstBildende KunstJahresbeitragWahrnehmung für Fotografen

Praktische Tipps für Urheber und Nutzer

Urheber sollten prüfen, ob ein Beitritt zu einer Verwertungsgesellschaft für ihre Werke sinnvoll ist. Nutzer müssen Lizenzpflichten ernst nehmen und pauschale oder individuelle Lizenzverträge abschließen. Im Zweifel bietet die Schiedsstelle nach § 14 VGG ein kostengünstiges Streitbeilegungsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Code 74.91.1?

Code 74.91.1 ist ein Klassifikationscode im deutschen WZ-System für Verwertungsgesellschaften, die Urheber- und Leistungsschutzrechte kollektiv verwalten.

Welche Verwertungsgesellschaften fallen unter Code 74.91.1?

Dazu zählen bekannte Gesellschaften wie GEMA (Musik), VG Wort (Text), VG Bild-Kunst (Bildende Kunst) und die VG Musikedition.

Müssen sich Verwertungsgesellschaften registrieren lassen?

Ja, Verwertungsgesellschaften benötigen eine Erlaubnis nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) und unterliegen der staatlichen Aufsicht.

Können Urheber direkt mit Nutzern verhandeln?

Theoretisch ja, aber praktisch überlassen most Urheber die Rechtewahrnehmung Verwertungsgesellschaften aufgrund der komplexen Lizenzierung.