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WZ-Code 52.21.3 – Betrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge

Der WZ-Code 52.21.3 bezeichnet den Betrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 52.21.3

Vollständige Bezeichnung Betrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Abschnitt H - Verkehr und Lagerei
Abteilung 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Gruppe 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Klasse 52.21 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
NACE Rev. 2.1 52.21.3
WZ 2008 Entsprechung 52.21.3
Kundensystematik 520

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 52.21.3?

Der WZ-Code 52.21.3 bezeichnet den Betrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge. Unternehmen, die Gleisanlagen, Bahnhöfe oder andere Eisenbahninfrastruktur betreiben, ohne selbst Transportleistungen zu erbringen, fallen unter diese Klassifikation. Der Code ist Teil der Abteilung 52 (Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr) im Klassifikationssystem WZ 2025. Für die Gewerbeanmeldung ist die exakte Zuordnung entscheidend, um Fehler bei der statistischen Erfassung und behördlichen Behandlung zu vermeiden. Typische Tätigkeiten unter WZ 52.21.3

Unternehmen, die unter diesen Code fallen, betreiben und unterhalten Verkehrswege für Schienenfahrzeuge. Dazu zählen der Betrieb von Eisenbahngleisen, Bahnhöfen, Rangierbahnhöfen, Umschlaganlagen sowie zugehöriger Signal- und Sicherungstechnik. Auch die Bereitstellung und Instandhaltung von Infrastruktur für Straßenbahnen oder U-Bahnen kann hier eingeordnet werden, sofern keine eigenständigen Transportdienstleistungen angeboten werden. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf die Infrastruktur selbst, nicht auf deren Nutzung für Güter- oder Personentransport.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die klare Trennung von ähnlichen Codes verhindert Fehlklassifizierungen. WZ 52.21.3 umfasst ausschließlich den Betrieb der Verkehrswege, nicht deren Nutzung. Unternehmen, die Schienenfahrzeuge für Transportzwecke einsetzen, sind unter Codes wie 49.20 (Eisenbahnfernverkehr) oder 49.39 (Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr) zu finden. Die Lagerung von Gütern in Bahnhöfen oder ähnlichen Einrichtungen fällt unter WZ 52.10 (Lagerei). Dienstleistungen wie Frachtumschlag oder Verladung gehören zu WZ 52.24 (Sonstiger Frachtumschlag). Vergleich ähnlicher WZ-Codes im Schienenverkehrsbereich

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Haupttätigkeit
  • 52.21.3
  • Betrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
  • Betrieb und Unterhalt von Gleisanlagen, Bahnhöfen, Infrastruktur
  • 49.20
  • Eisenbahnfernverkehr
  • Personen- oder Gütertransport auf Schienen
  • 52.10
  • Lagerei
  • Einlagerung und Verwahrung von Gütern
  • 52.24
  • Sonstiger Frachtumschlag
  • Umschlag, Verladung, Abfertigung von Gütern

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes, das Schienenverkehrsinfrastruktur betreibt, muss WZ 52.21.3 angegeben werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Tätigkeit primär den Betrieb und die Instandhaltung der Infrastruktur umfasst, nicht den Transport. Bei gemischten Tätigkeiten ist der Hauptgeschäftszweig maßgeblich. Konsultieren Sie im Zweifel die örtliche IHK oder ein Gewerbeamt, um Fehler zu vermeiden, die zu falscher statistischer Erfassung oder behördlichen Rückfragen führen können.

Häufige Fehler und Einschränkungen

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit Codes für Transportdienstleistungen. Unternehmen, die sowohl Infrastruktur betreiben als auch Transporte durchführen, müssen beide Tätigkeiten separat anmelden, sofern sie signifikant sind. Beachten Sie, dass WZ 52.21.3 keine Bauarbeiten an Verkehrswegen umfasst – diese fallen unter Baugewerbe-Codes. Auch touristische Bahnbetriebe mit eigenem Transport sind hier nicht korrekt klassifiziert.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 52.21.3?

Der WZ-Code 52.21.3 beschreibt die Tätigkeit 'Betrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge' innerhalb der WZ 2025.