WZ-Code 47.40.1 – Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Der WZ-Code 47.40.1 klassifiziert den Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (4 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 47.40.1?
Der WZ-Code 47.40.1 klassifiziert den Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software. Diese statistische Klassifikation dient dazu, Unternehmen branchenspezifisch einzuordnen – für Ämter, Statistiken und Marktanalysen. Wenn Sie Computer, Zubehör oder Standardsoftware im Einzelhandel verkaufen, betrifft Sie dieser Code direkt. Wir erklären, was genau darunter fällt, welche Pflichten Sie haben und welche Fallstricke lauern. Was bedeutet WZ-Code 47.40.1 genau?
Der Code ist Teil des deutschen WZ-Systems (Wirtschaftszweigklassifikation), das vom Statistischen Bundesamt verwaltet wird. International entspricht er weitgehend WZ-Code 47.41. Er dient nicht der Regulierung, sondern der einheitlichen Erfassung von Wirtschaftsaktivitäten. Für Sie als Händler ist er bei der Gewerbeanmeldung, Steuererklärung und Branchenzuordnung relevant. Diese Produkte fallen unter Code 47.40.1
Zum Einzelhandel nach diesem Code zählen neue Geräte und Standardsoftware, die Sie an Endkunden verkaufen. Typische Beispiele:
- Computer und Laptops
- Monitore und Bildschirme
- Drucker, Scanner, Kopierer
- Tastaturen, Mäuse, Webcams
- Externe Festplatten und SSDs
- Videospielkonsolen
- Standardsoftware (z.B. Microsoft Office, Windows, Adobe Creative Cloud)
- Was ausdrücklich nicht dazu gehört
- Nicht unter 47.40.1 fallen:
- Gebrauchtwarenhandel (eigene Codes, z.B. 47.79.1)
- Telekommunikationsgeräte wie Smartphones oder Router (47.91.1)
- Maßgeschneiderte Softwareentwicklung oder Individualprogrammierung (62.01)
- Großhandel mit IT-Geräten (46.51.1)
- Reparatur von Computern (95.11)
Rechtliche Pflichten und Gewerbeanmeldung
Für den Start benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Amt. Der Verkauf von Standardsoftware erfordert keine zusätzliche Erlaubnis, sofern es sich um lizenzierte Neuware handelt. Achten Sie auf:
- Korrekte Angabe des WZ-Codes beim Gewerbeamt
- Einhaltung der Softwarelizenzverträge – der Vertrieb nicht lizenzierter Kopien ist illegal
- Beachtung des Widerrufsrechts und der Garantiepflichten
- Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Viele Unternehmen wählen falsche Codes oder unterschätzen Pflichten. Häufige Probleme:
- Verwechslung mit Code 47.91.1 (Telekommunikationsgeräte) – trennen Sie klar zwischen Computern und Smartphones.
Nichtbeachtung der Lizenzierung bei Software: Auch beim Weiterverkauf müssen Lizenzbedingungen eingehalten werden.
Vergessen der Anzeigepflicht: Melden Sie Gewerbeänderungen umgehend.
Vergleich mit ähnlichen WZ-Codes
- WZ-Code
- Bedeutung
- Unterschied zu 47.40.1
- 47.40.1
- Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, Peripherie, Software
- –
- 47.91.1
- Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
- Umffasst Smartphones, Router, nicht aber Computer oder Standardsoftware
- 47.79.1
- Einzelhandel mit gebrauchten Waren
- Gilt für gebrauchte IT-Hardware, nicht für Neuware
- 62.01
- Softwareentwicklung
- Betrifft das Programmieren, nicht den Verkauf von Standardsoftware
Softwarelizenzierung: Das müssen Sie beachten
Beim Verkauf von Software gelten strenge Regeln. Standardsoftware wie Windows oder Office wird unter Lizenz vertrieben. Sie dürfen nur lizenzierte Originale verkaufen. Open-Source-Software unterliegt eigenen Lizenzen (z.B. GPL), die Sie einhalten müssen. Der Weiterverkauf gebrauchter Software ist rechtlich komplex und bedarf besonderer Sorgfalt.
Checkliste für die Gewerbeanmeldung
Wählen Sie den korrekten WZ-Code 47.40.1
Melden Sie das Gewerbe beim Ordnungs- oder Gewerbeamt an
Klären Sie Lizenzfragen bei Software vor Verkaufsstart
Informieren Sie sich über Widerrufsrecht und Garantiepflichten
Trennen Sie clearly von anderen Aktivitäten (z.B. Reparatur oder Großhandel)
Warum die korrekte Code-Zuordnung wichtig ist
Eine falsche Zuordnung verfälscht Branchenstatistiken und kann bei Prüfungen Fragen aufwerfen. Für Ihre eigene Marktanalyse ist sie essenziell. Zudem hilft sie, rechtliche Grauzonen zu vermeiden. FAQ: Häufige Fragen zum WZ-Code 47.40.1
Was fällt alles unter den WZ-Code 47.40.1?
Der Code umfasst den Einzelhandel mit Computern, Laptops, Monitoren, Druckern, Mäusen, Tastaturen, externen Festplatten, Spielkonsolen und Standardsoftware wie Office-Pakete oder Betriebssysteme. Nicht dazu gehören hingegen der Handel mit gebrauchter Hardware, spezifischer Industrie-Software oder Telekommunikationsgeräten. Muss ich für den Handel mit Software eine besondere Lizenz oder Erlaubnis haben?
Ja. Beim Verkauf von Software müssen Sie lizenzrechtliche Vorgaben streng beachten. Der Vertrieb unlizenzierter oder raubkopierter Software ist strafbar. Für Standardsoftware im Einzelhandel ist keine zusätzliche behördliche Erlaubnis nötig, sofern es sich um Neuware handelt. Bei gebrauchter Software gelten komplexere Regelungen. Welche typischen Fehler sollten Unternehmen bei der Anmeldung dieses Gewerbes vermeiden?
Häufige Fehler sind: falsche Abgrenzung zu ähnlichen Codes (z.B. 47.91.1 für Telekommunikationsgeräte), Nichtbeachtung der Lizenzpflichten bei Software, Vergessen der Anzeigepflicht beim Gewerbeamt und unklare Trennung zwischen Neu- und Gebrauchtwarenhandel, was zu statistischen Fehlern führt.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt alles unter den WZ-Code 47.40.1?
Der Code umfasst den Einzelhandel mit Computern, Laptops, Monitoren, Druckern, Mäusen, Tastaturen, externen Festplatten, Spielkonsolen und Standardsoftware wie Office-Pakete oder Betriebssysteme. Nicht dazu gehören hingegen der Handel mit gebrauchter Hardware, spezifischer Industrie-Software oder Telekommunikationsgeräten.
Muss ich für den Handel mit Software eine besondere Lizenz oder Erlaubnis haben?
Ja. Beim Verkauf von Software müssen Sie lizenzrechtliche Vorgaben streng beachten. Der Vertrieb unlizenzierter oder raubkopierter Software ist strafbar. Für Standardsoftware im Einzelhandel ist keine zusätzliche behördliche Erlaubnis nötig, sofern es sich um Neuware handelt. Bei gebrauchter Software gelten komplexere Regelungen.
Welche typischen Fehler sollten Unternehmen bei der Anmeldung dieses Gewerbes vermeiden?
Häufige Fehler sind: falsche Abgrenzung zu ähnlichen Codes (z.B. 47.91.1 für Telekommunikationsgeräte), Nichtbeachtung der Lizenzpflichten bei Software, Vergessen der Anzeigepflicht beim Gewerbeamt und unklare Trennung zwischen Neu- und Gebrauchtwarenhandel, was zu statistischen Fehlern führt.