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WZ-Code 46.46.1 – Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen

Der WZ-Code 46.46.1 bezeichnet den Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 46.46.1

Vollständige Bezeichnung Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Abschnitt G - HANDEL
Abteilung 46 - Großhandel
Gruppe 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
Klasse 46.46 - Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln
NACE Rev. 2.1 46.46.1
WZ 2008 Entsprechung 46.46.1
Kundensystematik 460

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 46.46.1?

Der WZ-Code 46.46.1 bezeichnet den Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen. Unternehmen dieser Branche handeln mit Arzneimitteln, Impfstoffen und ähnlichen Produkten – allerdings nur im Großhandel, also an Apotheken, Krankenhäuser oder andere gewerbliche Abnehmer. Der Code ist Teil der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige und entspricht dem EU-weiten WZ-Code 46.46.1. Entscheidend sind die strengen regulatorischen Anforderungen: Eine behördliche Erlaubnis ist Pflicht, und die Produkte unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Was genau bedeutet Code 46.46.1?

Der Code beschreibt ausschließlich den Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen. Dazu zählen verschreibungspflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel in jeder Darreichungsform – Tabletten, Säfte, Salben oder Injektionslösungen. Auch Impfstoffe, Blutprodukte, Seren und spezielle Therapieergeznisse fallen darunter. Der Handel erfolgt typischerweise nicht an Endverbraucher, sondern an Einrichtungen wie Apotheken, Arztpraxen, Kliniken oder andere Großhändler. Welche Produkte gehören nicht dazu?

Nicht unter 46.46.1 fallen Medizinprodukte wie Blutdruckmessgeräte, Rollstühle, Verbandmaterial oder Zahnfüllungen. Diese sind im Code 46.46.2 zusammengefasst. Ebenso wenig zählen der Einzelhandel mit Arzneimitteln (Apotheken) oder die Herstellung pharmazeutischer Produkte dazu. Die Abgrenzung ist wichtig, da für Medizinprodukte andere rechtliche Vorschriften gelten.

Rechtliche Anforderungen und Genehmigungspflicht

Wer pharmazeutische Erzeugnisse im Großhandel vertreiben will, braucht in Deutschland eine Erlaubnis nach §52a des Arzneimittelgesetzes (AMG). Die zuständige Landesbehörde prüft dafür mehrere Voraussetzungen: Ein sachkundiger Leitender Mitarbeiter mit apothekerischer oder vergleichbarer Qualifikation muss vorhanden sein. Die Lager- und Transportbedingungen müssen den Vorgaben der Good Distribution Practice (GDP) entsprechen – dazu gehören temperierte Lagerung, Rückverfolgbarkeit und ein Qualitätsmanagementsystem. Ohne diese Erlaubnis ist der Großhandel mit Arzneimitteln strafbar.

Häufige Fehler und zu vermeidende Probleme

Ein typischer Fehler ist die Verwechslung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Wer beispielsweise sowohl Schmerztabletten (Arzneimittel) als auch Krankenhausbetten (Medizinprodukt) handelt, muss beide Codes 46.46.1 und 46.46.2 anmelden. Ein weiteres Risiko sind Verstöße gegen die Lagerpflichten: Arzneimittel dürfen nur in zugelassenen Räumen mit Temperaturüberwachung gelagert werden. Auch unklare Vertriebswege können Probleme bereiten – der Großhandel darf nicht direkt an Privatpersonen verkaufen. Vergleich: Code 46.46.1 vs. 46.46.2

  • Code 46.46.1
  • Code 46.46.2
  • Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
  • Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
  • Arzneimittel (z.B. Tabletten, Impfstoffe)
  • Medizinprodukte (z.B. Verbandmaterial, Rollstühle)
  • Dental- und Laborbedarf nur, wenn pharmazeutisch
  • Dentalbedarf, Laborgeräte
  • Erlaubnispflicht nach AMG
  • Keine AMG-Erlaubnis, aber MPG-Vorschriften

Praktische Tipps für die Anmeldung und Führung

Bei der Anmeldung des Gewerbes geben Sie den Code 46.46.1 beim Gewerbeamt und beim Statistischen Bundesamt an. Achten Sie darauf, dass Sie die Großhandelserlaubnis vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Landesbehörde (oft das Landesgesundheitsamt) beantragen. Die Prüfung kann mehrere Wochen dauern. Führen Sie lückenlos Temperaturprotokolle für Ihre Lagerräume und dokumentieren Sie jede Charge von der Annahme bis zum Versand. Regelmäßige Audits und Schulungen der Mitarbeiter zu GDP-Richtlinien sind essenziell.

Wann Sie professionellen Rat brauchen

Wenn Sie unsicher bei der Abgrenzung Ihrer Produkte sind oder rechtliche Fragen zur Lagerung und Dokumentation haben, sollten Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht oder einen GDP-experten hinzuziehen. Auch die IHK oder pharmazeutische Verbände bieten Beratung an. Fehler bei der Code-Zuordnung oder im Regulatory Compliance können teure Bußgelder oder den Entzug der Erlaubnis nach sich ziehen. Häufige Fragen zum Code 46.46.1

Was fällt unter den WZ-Code 46.46.1?

Der Code umfasst den Großhandel mit verschreibungspflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln, Impfstoffen, Seren und anderen pharmazeutischen Spezialerzeugnissen. Nicht dazu gehören Medizinprodukte oder Dentalbedarf – diese haben eigene Codes wie 46.46.2.

Braucht man eine Erlaubnis für den Großhandel mit Arzneimitteln?

Ja, in Deutschland ist eine behördliche Großhandelserlaubnis nach §52a AMG erforderlich. Diese setzt unter anderem einen sachkundigen Leitenden Mitarbeiter und die Einhaltung strenger Lager- und Dokumentationspflichten voraus.

Was ist der Unterschied zwischen Code 46.46.1 und 46.46.2?

Code 46.46.1 bezieht sich ausschließlich auf pharmazeutische Erzeugnisse wie Arzneimittel. Code 46.46.2 deckt den Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dentalbedarf und Laborausstattung ab – also vorwiegend Medizinprodukte.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter den WZ-Code 46.46.1?

Der Code umfasst den Großhandel mit verschreibungspflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln, Impfstoffen, Seren und anderen pharmazeutischen Spezialerzeugnissen. Nicht dazu gehören Medizinprodukte oder Dentalbedarf – diese haben eigene Codes wie 46.46.2.

Braucht man eine Erlaubnis für den Großhandel mit Arzneimitteln?

Ja, in Deutschland ist eine behördliche Großhandelserlaubnis nach §52a AMG erforderlich. Diese setzt unter anderem einen sachkundigen Leitenden Mitarbeiter und die Einhaltung strenger Lager- und Dokumentationspflichten voraus.

Was ist der Unterschied zwischen Code 46.46.1 und 46.46.2?

Code 46.46.1 bezieht sich ausschließlich auf pharmazeutische Erzeugnisse wie Arzneimittel. Code 46.46.2 deckt den Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dentalbedarf und Laborausstattung ab – also vorwiegend Medizinprodukte.