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WZ-Code 46.44.1 – Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren

Der Wirtschaftszweig (WZ) 46.44.1 bezeichnet den Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 46.44.1

Vollständige Bezeichnung Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Abschnitt G - HANDEL
Abteilung 46 - Großhandel
Gruppe 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
Klasse 46.44 - Großhandel mit keramischen Erzeugnissen, Glaswaren und Reinigungsmitteln
NACE Rev. 2.1 46.44.1
WZ 2008 Entsprechung 46.44.1
Kundensystematik 460

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 46.44.1?

Der Wirtschaftszweig (WZ) 46.44.1 bezeichnet den Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren. Diese Klassifikation dient der statistischen Erfassung und der korrekten Gewerbeanmeldung. Sie umfasst den Handel mit Haushaltskeramik, Trinkgläsern, Ziergegenständen aus Glas und Keramik sowie ähnlichen Artikeln – jedoch ausschließlich im Großhandel. Die Abgrenzung zu verwandten Codes wie dem Einzelhandel oder dem Handel mit Baumaterialien ist entscheidend, um Fehler bei der Meldung zu vermeiden. Was der WZ-Code 46.44.1 genau umfasst

Die Klassifikation WZ 46.44.1 gruppiert Unternehmen, die gewerbsmäßig und auf Großhandelsebene mit spezifischen Waren handeln. Der Fokus liegt auf fertigen, oft Endverbraucher-orientierten Produkten, nicht auf Rohmaterialien oder Halbzeugen.

Zu den typischen Erzeugnissen dieses Wirtschaftszweigs zählen:

  • Haushaltskeramik: Teller, Tassen, Schüsseln aus Porzellan, Steingut oder Steinzeug.

Glaswaren für den Haushalt: Trinkgläser, Vasen, Schalen, Aufbewahrungsgefäße.

Zier- und Kunstgegenstände: Skulpturen, Figuren, dekorative Artikel aus Keramik oder Glas.

Andere Fertigerzeugnisse: wie etwa keramische Isolatoren für elektrische Anwendungen, sofern nicht anderweitig spezifisch klassifiziert.

Der Handel erfolgt typischerweise nicht direkt an Privatpersonen, sondern an Wiederverkäufer, Unternehmen des Gastgewerbes oder institutionelle Abnehmer.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die korrekte Zuordnung verhindert spätere Probleme mit Statistikämtern oder Behörden. WZ 46.44.1 grenzt sich klar von anderen Aktivitäten ab.

Unterschied zum Einzelhandel (WZ 47)

Der entscheidende Unterschied liegt in der Absatzform. WZ 46.44.1 ist dem Großhandel (WZ 46) zugeordnet. Verkaufen Sie keramische Erzeugnisse oder Glaswaren direkt an private Endverbraucher, fällt dies unter den Einzelhandel, beispielsweise unter WZ 47.59.9 (Sonstiger Einzelhandel in Spezialgeschäften). Eine parallele Tätigkeit in beiden Bereichen erfordert separate Meldungen.

Unterschied zum Handel mit Baustoffen (WZ 46.73)

Fliesen, Klinker, Sanitärkeramik (Waschbecken, Toiletten) oder Bauglas fallen nicht unter 46.44.1. Diese werden unter WZ 46.73 (Großhandel mit Tapeten, Bodenbelägen, Baustoffen, Eisenwaren, Sanitärinstallationen) erfasst. Die Unterscheidung erfolgt nach dem Verwendungszweck: Baustoffe versus Haushalts- und Zierwaren.

Unterschied zur Herstellung (WZ 23)

Unternehmen, die keramische Erzeugnisse oder Glaswaren selbst produzieren und dann vertreiben, müssen primär einen Herstellungscode aus Abteilung C (WZ 23 für Glasherstellung, WZ 23.4 für Keramik) anmelden. Der Großhandel mit fremdproduzierten Waren ist das Kernkriterium für 46.44.1.

Praktische Anwendung und Meldung

Bei der Gewerbeanmeldung oder der Übermittlung an das Statistische Bundesamt muss der passende Code angegeben werden. Für reine Großhändler der genannten Waren ist 46.44.1 der richtige Code.

Unternehmen mit gemischten Tätigkeitsfeldern müssen oft mehrere Codes melden. Ein Großhändler, der sowohl Haushaltsglaswaren (46.44.1) als auch Baustoffe wie Fliesen (46.73) vertreibt, muss beide Tätigkeiten angeben. Das Gewerbeamt und das Statistische Amt helfen bei der korrekten Zuordnung.

Häufige Fehler und Probleme

Die Klassifikation ist nicht immer intuitiv. Mehrere Fallstricke führen zu falschen Meldungen.

Fehlende Abgrenzung zum Baustoffhandel: Der häufigste Fehler ist die Vermischung von Haushaltskeramik mit Baustoffkeramik. Ein Großhändler für Badezimmerarmaturen und Porzellanteller muss beides getrennt melden (46.73 und 46.44.1).

Verkauf an Endkunden: Wenn ein Großhändler auch einen Einzelhandelsbereich unterhält, muss dies als separate Tätigkeit gemeldet werden. Der Umsatzanteil entscheidet über die Haupt- und Nebentätigkeit.

Eigenproduktion: Firmen, die selbst herstellen, wählen primär einen Produktionscode. Der Großhandel mit den eigenen Waren ist dann implizit enthalten, der Großhandel mit Fremdwaren muss extra gemeldet werden.

Vergleich mit verwandten Großhandelsaktivitäten

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 46.44.1
  • 46.44.1
  • Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
  • Haushalts- und Zierwaren (Teller, Vasen)
  • 46.73
  • Großhandel mit Baustoffen, Sanitärinstallationen
  • Baustoffkeramik (Fliesen, Waschbecken)
  • 46.49
  • Großhandel mit sonstigen Haushaltswaren
  • Andere Haushaltswaren (Möbel, Textilien), nicht Keramik/Glas
  • 46.65
  • Großhandel mit Bürobedarf
  • Büroartikel aus Glas/Keramik (z.B. Tintenfässer)

Relevanz für Statistik und Betrieb

Der WZ-Code dient vorrangig der amtlichen Statistik. Das Statistische Bundesamt nutzt diese Daten für volkswirtschaftliche Analysen und Branchenberichte. Für das Unternehmen selbst hat die korrekte Zuordnung kaum direkte steuerliche oder rechtliche Konsequenzen, da es sich um eine reine Statistiknummer handelt. Sie kann jedoch indirekt eine Rolle spielen, beispielsweise bei der branchenspezifischen Zuordnung durch Wirtschaftsverbände oder bei der Bewertung durch Banken.

Eine falsche Meldung führt primär zu verzerrten statistischen Daten. Eine nachträgliche Korrektur ist beim Statistischen Amt möglich, erfordert jedoch einen Verwaltungsakt.

Zusammenfassung der kritischen Punkte

WZ 46.44.1 ist ausschließlich für den Großhandel mit Haushalts- und Zierkeramik/-glas relevant.

Eine klare Trennung zum Handel mit Baustoffkeramik (Fliesen, Sanitär) ist zwingend.

Bei gleichzeitigem Einzelhandel muss ein zusätzlicher Code gemeldet werden.

Hersteller müssen einen Produktionscode, nicht 46.44.1, als Haupttätigkeit angeben.

Der Code hat primär statistischen Charakter ohne direkte steuerliche Auswirkung.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 46.44.1?

Der WZ-Code 46.44.1 beschreibt die Tätigkeit 'Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren' innerhalb der WZ 2025.