WZ-Code 46.16.2 – Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Schuhen, Lederwaren und Reisegepäck
Der WZ-Code 46.16.2 bezeichnet die Tätigkeit der Großhandelsvermittlung speziell für Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 46.16.2?
Der WZ-Code 46.16.2 bezeichnet die Tätigkeit der Großhandelsvermittlung speziell für Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck. Unternehmen, die unter diesen Code fallen, vermitteln Geschäfte zwischen Herstellern und Händlern, besitzen die Waren aber in der Regel nicht selbst. Die korrekte Zuordnung dieses Codes ist für die amtliche Statistik, aber auch für die eigene Branchenauskunft gegenüber Geschäftspartnern wichtig. Entscheidend ist die Abgrenzung zum eigentlichen Großhandel, bei dem die Waren auf eigenes Risiko gekauft und verkauft werden. Was bedeutet Großhandelsvermittlung genau?
Großhandelsvermittler nach Code 46.16.2 handeln im Namen Dritter oder auf fremde Rechnung. Sie fungieren als Bindeglied zwischen Produzenten und Weiterverkäufern, ohne jemals Eigentum an den gehandelten Schuhen, Lederwaren oder Reisegepäckstücken zu erlangen. Ihre Hauptfunktion liegt in der Verhandlung und dem Abschluss von Verkaufs- oder Kaufverträgen.
Typische Aufgaben eines solchen Vermittlers umfassen:
- Kontaktaufnahme und Pflege von Beziehungen zu Herstellern und potenziellen Abnehmern
- Aushandeln von Verkaufspreisen, Konditionen und Liefervereinbarungen
- Vermittlung von Geschäftsabschlüssen zwischen den Parteien
- Überwachung der ordergemäßen Abwicklung von Lieferungen
Abwicklung der damit verbundenen administrativen und dokumentarischen Prozesse
Die Vergütung erfolgt meist über eine Provision, die als Prozentsatz des vermittelten Umsatzes vereinbart wird.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Die klare Trennung zu verwandten Codes verhindert Fehlklassifikationen. Code 46.16.2 ist spezifisch für Vermittler.
Code 46.16.1 (Großhandelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Pelzwaren, Schuhen und Lederwaren) ist ein Obercode, der eine breitere Palette von Waren abdeckt. Code 46.16.2 ist die spezifischere Unterteilung davon, die sich auf Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck konzentriert.
Der entscheidende Unterschied zum eigentlichen Großhandel (z.B. Code 46.41 – Großhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen) liegt im fehlenden Warenbesitz. Ein Großhändler kauft Waren ein, lagert sie und verkauft sie auf eigenes Risiko weiter. Ein Vermittler nach 46.16.2 tut dies nicht; er handelt als Agent oder Makler.
Für Unternehmen, die sowohl vermitteln als auch selbst handeln, ist der Schwerpunkt der Tätigkeit entscheidend. Überwiegt der Umsatz aus der Vermittlung, ist 46.16.2 der primäre Code. Überwiegt der Umsatz aus eigenem Handelsgeschäft, sind die Codes für den Großhandel maßgeblich.
Typische Fehler bei der Code-Zuordnung
Bei der Selbsteinstufung unter den WZ-Code 46.16.2 schleichen sich oft Fehler ein.
Ein häufiger Irrtum ist die Verwendung dieses Codes für den Einzelhandel. Unternehmen, die Schuhe oder Lederwaren direkt an Endverbraucher verkaufen, gehören nicht hierher, sondern in die Abteilung 47 (Einzelhandel). Code 46.16.2 ist ausschließlich dem business-to-business (B2B) Bereich vorbehalten.
Ein weiteres Problem ist die unklare Trennung zwischen Vermittlung und Kommissionsgeschäft. Auch Kommissionäre, die Waren im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung handeln, fallen streng genommen nicht unter die reine Vermittlung, da sie rechtlich anders auftreten. Für eine präzise Einordnung lohnt sich hier eine genauere Betrachtung der vertraglichen Konstellation.
Die größte praktische Hürde ist oft die Mischttigkeit. Viele Unternehmen agieren hybrid. Sie vermitteln einen Teil ihrer Umsätze und handeln mit einem anderen Teil auf eigenes Risiko. In diesen Fällen ist eine realistische Einschätzung des hauptsächlichen Geschäftszwecks notwendig, um den korrekten primären Code zu wählen. Eine Doppelnennung mehrerer Codes ist in der amtlichen Statistik möglich, wenn beide Tätigkeiten signifikant sind.
Praktische Relevanz des Codes
Die korrekte Angabe des WZ-Codes 46.16.2 geht über die reine Pflicht zur Meldung an das Statistische Bundesamt hinaus.
Für die Branchenkommunikation signalisiert der Code potenziellen Geschäftspartnern und Kunden die spezifische Dienstleistung. Ein Hersteller sucht gezielt nach Vermittlern, ein Einzelhändler erkennt das Geschäftsmodell.
Bei der Bonitätsprüfung durch Banken oder Lieferanten kann der Code als ein Indikator für das Geschäftsmodell herangezogen werden. Das Risikoprofil eines Vermittlers ohne Lagerbestände unterscheidet sich von dem eines klassischen Großhändlers.
Für die eigene Marktanalyse und Positionierung hilft die korrekte Klassifikation, sich im Wettbewerbsumfeld richtig einzuordnen und vergleichbare Unternehmen zu identifizieren.
Was nicht unter den Code fällt
Nicht jede Tätigkeit im Umfeld von Schuhen und Lederwaren ist Vermittlung im Sinne des Codes 46.16.2.
Der reine Einzelhandel, also der Verkauf an private Endkunden, ist ausgeschlossen. Dies gilt für stationäre Ladengeschäfte ebenso wie für Online-Shops, sofern sie B2C ausgerichtet sind.
Die Herstellung von Schuhen, Lederwaren oder Reisegepäck fällt unter die Abteilung C (Verarbeitendes Gewerbe) und hat eigene, völlig unterschiedliche Codes.
Dienstleistungen wie die Reparatur von Schuhen oder Lederwaren werden im Dienstleistungssektor (Abteilung S) klassifiziert und haben keinen Bezug zur Großhandelsvermittlung.
Auch der Handel mit Kraftfahrzeugen und deren Teilen ist in einer separaten Abteilung (45) organisiert und wird hier nicht erfasst, selbst wenn Teile aus Leder gefertigt sind.
Die Abgrenzung ist essentiell, um Fehler in der statistischen Erfassung und in der Selbstdarstellung des Unternehmens zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 46.16.2?
Der WZ-Code 46.16.2 beschreibt die Tätigkeit 'Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Schuhen, Lederwaren und Reisegepäck' innerhalb der WZ 2025.