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Unterklasse

WZ-Code 43.99.1 – Gerüstbau

Definition und Tätigkeitsbereich Der WZ 2025 Code 43.99.1 „Gerüstbau“ klassifiziert Unternehmen, die Gerüste errichten, ändern, abbauen oder vermieten.

Ebene Unterklasse
Tiefe 5/5
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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 43.99.1

Vollständige Bezeichnung Gerüstbau
Abschnitt F - Baugewerbe
Abteilung 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
Gruppe 43.9 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten
Klasse 43.99 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g.
NACE Rev. 2.1 43.99.1
WZ 2008 Entsprechung 43.99.1
Kundensystematik 430

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 43.99.1?

Definition und Tätigkeitsbereich

Der WZ 2025 Code 43.99.1 „Gerüstbau“ klassifiziert Unternehmen, die Gerüste errichten, ändern, abbauen oder vermieten. Die Tätigkeit fällt unter die Abteilung „Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“. Typische Arbeiten sind das Aufstellen von Traggerüsten, Fassadengerüsten, Schutzgerüsten und Arbeitsgerüsten aus Rohrsystemen, Kupplungselementen oder Modulkomponenten. Auch die Vermietung von Gerüsten gehört dazu, sofern sie mit betriebseigenem Personal durchgeführt wird. Der Code deckt sowohl temporäre Bauhilfsarbeiten als auch dauerhafte Installationsleistungen ab.

Typische Tätigkeiten im Detail

Unternehmen dieses Codes planen, montieren und demontieren Gerüstsysteme aller Art. Dazu zählen Standardfassadengerüste, aber auch Sonderformen wie Hängegerüste, Auslegergerüste oder Traggerüste für Industrieanlagen. Die Leistung umfasst häufig die statische Berechnung, die Logistik der Gerüstteile sowie die Sicherheitsprüfung nach Montage. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermietung von Gerüsten inklusive Auf- und Abbau durch Fachpersonal. Arbeiten wie das Anbringen von Netzen, Planen oder Beleuchtung am Gerüst sind inbegriffen, sofern sie Teil der Gerüstbauleistung sind.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die Abgrenzung zu ähnlichen Codes ist essenziell für eine korrekte Anmeldung. Code 43.21 „Bau von Metallkonstruktionen“ umfasst dauerhafte Tragwerke wie Stahlhallen, nicht temporäre Gerüste. Code 77.32.0 „Vermietung von Baumaschinen und -geräten“ erfasst nur die reine Vermietung ohne Personal – sobald Betriebspersonal gestellt wird, gilt 43.99.1. Code 43.99 „Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten“ ist der Obercode für 43.99.1 und sollte nicht allein verwendet werden, wenn exklusiv Gerüstbau betrieben wird. Die Zuordnung erfolgt nach Haupttätigkeit.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Für den Gerüstbau als zulassungspflichtiges Handwerk ist eine Handwerkskarte nach § 1 HwO erforderlich. Voraussetzung ist in der Regel der Meisterbrief im Gerüstbauer-Handwerk oder eine Ausnahmebewilligung. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Handwerkskammer und Gewerbebehörde. Bei reiner Gerüstvermietung ohne Montagepersonal kann eine Anmeldung unter 77.32.0 möglich sein – hier ist eine individuelle Prüfung ratsam. Die Berufsgenossenschaft Bau fordert zudem einen Nachweis über Fachkenntnisse und Sicherheitsunterweisungen.

Typische Fehler und Fallstricke

Häufig wird der Code 43.99.1 fälschlich für reine Gerätemietgeschäfte ohne Personal verwendet, was zu Abgrenzungsproblemen mit Code 77.32.0 führt. Auch die Vermischung mit Tiefbau- oder Hochbautätigkeiten (Code 41 oder 42) ist ein Risiko, wenn Gerüstarbeiten nur als Nebenleistung erbracht werden. Unklarheiten bei der statischen Berechnung von Sondergerüsten können zu Haftungsproblemen führen. Ein weiterer Fehler ist die Nichtbeachtung länderspezifischer Vorschriften für Gerüstbauer, etwa in Bezug auf Windlasten oder Sicherheitsvorkehrungen.

Rechtliche und betriebliche Anforderungen

Gerüstbauunternehmen müssen die TRBS 2121 für Gerüste einhalten sowie die DGUV Regel 100-501 für Baustellen. Versicherungspflichten bestehen gegenüber der Berufsgenusschaft Bau. Für das Personal sind regelmäßige Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 verpflichtend. Betriebe sollten ein Qualitätsmanagement für Montage und Prüfabläufe implementieren, insbesondere wenn Sonderkonstruktionen geplant werden. Die Dokumentation der Standsicherheitsberechnungen ist aufzubewahren.

Häufig gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten umfasst der WZ-Code 43.99.1 genau?

Der Code umfasst das Errichten, Ändern und Abbauen von Traggerüsten, Fassadengerüsten, Schutzgerüsten, Arbeitsgerüsten und ähnlichen Konstruktionen aus Rohren, Kupplungen oder Modulteilen, einschließlich des Vermietens von Gerüsten mit Betriebspersonal.

Braucht man für den Gerüstbau eine besondere Erlaubnis?

Ja, in der Regel ist für gewerbliche Gerüstbauarbeiten eine Handwerkskarte im zulassungspflichtigen Handwerk "Gerüstbauer" erforderlich. Die genauen Voraussetzungen können je nach Bundesland variieren.

Worin unterscheidet sich Code 43.99.1 von Vermietung ohne Personal (77.32.0)?

Code 43.99.1 umfasst die Vermietung von Gerüsten mit Betriebspersonal, also inklusive Auf- und Abbau sowie Überwachung. Die reine Vermietung ohne Personal und Dienstleistungen fällt unter Code 77.32.0 (Vermietung von Baumaschinen und -geräten).