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Unterklasse

WZ-Code 43.34.2 – Glasergewerbe

Der WZ-Code 43.34.2 bezeichnet das Glasergewerbe innerhalb des deutschen Klassifikationssystems Wirtschaftszweige (WZ 2025).

Ebene Unterklasse
Tiefe 5/5
Untergeordnet 0
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Code 43.34.2

Vollständige Bezeichnung Glasergewerbe
Abschnitt F - Baugewerbe
Abteilung 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
Gruppe 43.3 - Sonstiger Ausbau
Klasse 43.34 - Malerei und Glaserei
NACE Rev. 2.1 43.34.2
WZ 2008 Entsprechung 43.34.2, 43.39.0
Kundensystematik 430

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 43.34.2?

Der WZ-Code 43.34.2 bezeichnet das Glasergewerbe innerhalb des deutschen Klassifikationssystems Wirtschaftszweige (WZ 2025). Betriebe dieses Wirtschaftszweigs führen Glas- und Spiegelarbeiten am Bau aus, darunter das Einsetzen, Reparieren und Austauschen von Verglasungen. Der Code fällt unter die Abteilung 43 (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe). Für die Gewerbeanmeldung ist diese Klassifikation verpflichtend. Typische Tätigkeiten im Glasergewerbe (43.34.2)

Unternehmen, die unter den Code 43.34.2 fallen, führen folgende Arbeiten aus:

  • Einsetzen von Fenstern und Fenstertüren aus Glas oder Glasbausteinen
  • Montage von Spiegelwänden und Spiegeln
  • Reparatur und Austausch von beschädigten Verglasungen
  • Anfertigung und Einsetzen von Vitrinen- und Schaufensterglas
  • Dichtungsarbeiten an Glasfugen und -anschlüssen

Einbau von Sicherheits- und Verbundglas

Nicht dazu gehören Tätigkeiten der Glasherstellung oder glasschleifende Arbeiten, die anderen WZ-Codes zugeordnet sind.

Abgrenzung zu ähnlichen Wirtschaftszweigen

Die klare Trennung zu benachbarten Codes vermeidet Fehlklassifizierungen bei der Anmeldung.

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 43.34.2
  • 43.34.1
  • Maler- und Lackierergewerbe
  • Umfasst Malerarbeiten, tapezieren, lackieren – keine Glasereiarbeiten
  • 23.19
  • Herstellung und Bearbeitung von Flachglas
  • Bezieht sich auf industrielle Produktion, nicht auf Montage am Bau
  • 43.39
  • Sonstiges Ausbaugewerbe
  • Enthält z.B. Bodenbelagsarbeiten, aber keine Glaserei
  • 43.21
  • Installation von Elektroleitungen
  • Elektroinstallation, keine Glas- oder Spiegelmontage
  • Check-Liste für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Glasereibetriebs sind diese Punkte zu beachten:

  • Melden Sie den Betrieb ausschließlich unter 43.34.2 an, wenn Glasereiarbeiten im Vordergrund stehen.

Kombinierte Betriebe (z.B. Glaserei mit Malerarbeiten) benötigen zusätzliche Codes wie 43.34.1.

Prüfen Sie, ob eine Handwerksrolleintragung erforderlich ist (Glaser ist zulassungsfreies Handwerk).

Klären Sie baurechtliche Vorschriften für eingebaute Sicherheitsverglasungen.

Beachten Sie die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung.

Häufige Fehler und Fallstricke

Diese Fehler führen oft zu Problemen bei Anmeldung oder Betriebsführung:

  • Falsche Zuordnung zu 43.34.1 (Malergewerbe) bei kombinierter Tätigkeit.

Vergessen, zusätzliche Codes für begleitende Dienstleistungen anzumelden.

Unterschätzung versicherungstechnischer Anforderungen bei Sicherheitsverglasung.

Nichtbeachtung regionaler Bauvorschriften für Glasstärken und -arten.

Rechtliche und versicherungstechnische Hinweise

Glasereibetriebe unterliegen spezifischen Regelungen. Die Berufshaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Bei Arbeiten an öffentlichen Gebäuden oder Denkmälern gelten besondere Vorschriften. Die Einhaltung der Technischen Baubestimmungen (z.B. DIN 18008 für Glas im Bauwesen) ist verpflichtend. Unklarheiten sollten mit der zuständigen Handwerkskammer oder einem Fachanwalt geklärt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 43.34.2?

Der WZ-Code 43.34.2 beschreibt die Tätigkeit 'Glasergewerbe' innerhalb der WZ 2025.