WZ-Code 38.21.2 – Rückgewinnung sortierter Werkstoffe
Der WZ-Code 38.21.2 klassifiziert die Rückgewinnung sortierter, nicht gefährlicher Werkstoffe zur Wiederverwertung.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 38.21.2?
Der WZ-Code 38.21.2 klassifiziert die Rückgewinnung sortierter, nicht gefährlicher Werkstoffe zur Wiederverwertung. Er umfasst mechanische und physikalische Aufbereitungsprozesse wie Zerkleinern, Separieren, Reinigen oder Pressen von bereits vorsortierten Abfallströmen. Ziel ist die Herstellung von direkt verwertbaren Sekundärrohstoffen. Die Behandlung gefährlicher Abfälle oder unsortierter Gemische ist ausgeschlossen. Die rechtliche Grundlage bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Konkrete Tätigkeiten und Prozesse unter Code 38.21.2
Die Rückgewinnung unter diesem Code setzt voraus, dass die Werkstoffe bereits sortiert anfallen. Typische Eingangsmaterialien sind separierte Kunststofffraktionen, Metallschrotte, Altpapier oder Glasscherben. Die Prozesse dienen der Qualitätssicherung und Aufbereitung für den Weiterverkauf.
Mechanisches Zerkleinern: Shreddern, Mahlen oder Zerlegen von Materialien auf die gewünschte Korngröße.
Reinigen: Abtrennen von Anhaftungen, Verschmutzungen oder Störstoffen durch Wasch- oder Siebprozesse.
Sortieren und Separieren: Nachsortierung nach Materialtyp, Farbe oder Reinheit, oft mit sensorgestützten Anlagen.
Homogenisieren und Pressen: Verdichtung zu transport- und lagerfähigen Ballen, Briketts oder Pellets.
Diese Schritte finden typischerweise in spezialisierten Aufbereitungsanlagen statt, nicht bei der Sammlung oder beim Erstsortierer.
Rechtliche Einordnung und Abgrenzung
Code 38.21.2 ist Teil der Gruppe 38.21 (Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle). Er unterliegt dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und korrespondierenden Verordnungen wie der Gewerbeabfallverordnung. Die Abgrenzung zu anderen Codes ist entscheidend.
- In Code 38.21.2 enthalten
- Nicht enthalten
- Aufbereitung vorsortierter Kunststoffe
- Behandlung unsortierter Siedlungsabfälle
- Metallschrottaufbereitung
- Rückgewinnung gefährlicher Abfälle (z.B. ölhaltig)
- Altpapieraufbereitung zu Ballen
- Thermische Verwertung oder Verbrennung
- Glasaufbereitung und -reinigung
- Sammlung und Transport von Abfällen
Die Behandlung gemischter Gewerbeabfälle fällt unter 38.21.1, gefährliche Abfälle unter 38.22.
Praktische Herausforderungen und typische Fehler
Bei der Zuordnung von Tätigkeiten zu diesem Code werden häufig Fehler gemacht, die zu falscher Klassifizierung führen.
Ein häufiger Irrtum ist die Einordnung der Aufbereitung von gemischten Gewerbeabfällen. Auch wenn dabei sortierte Fraktionen anfallen, beginnt der Prozess mit unsortiertem Input – damit gehört er nicht hierher. Ebenfalls ausgeschlossen ist jede Form der energetischen Verwertung, selbst wenn sie bei der Aufbereitung anfällt.
Oft unterschätzt wird die Dokumentationspflicht. Betreiber müssen nachweisen, dass die Eingangsmaterialien sortiert und nicht gefährlich sind. Fehlende Chargendokumentation kann die Zuordnung gefährden. Vergleich mit Code 38.32 und anderen relevanten Codes
Code 38.32 (Rückgewinnung sortierter Werkstoffe) aus älteren NACE-Versionen wird oft verwechselt. Die aktuelle Systematik ist präziser. Während 38.32 teilweise ähnliche Tätigkeiten abdeckte, ist 38.21.2 enger gefasst und klar der Behandlung nicht gefährlicher Abfälle zugeordnet.
Für die Rückgewinnung von Metallen durch Umschmelzen (etwa in Schmelzöfen) gelten andere Codes, etwa 24.42 (Kupfererzeugung) oder 24.45 (Aluminiumerzeugung), wenn sie metallurgische Prozesse involveieren.
Wirtschaftliche Bedeutung und Grenzen der Rückgewinnung
Die Rückgewinnung sortierter Werkstoffe ist ein zentraler Baustein der Kreislaufwirtschaft. Sie senkt den Primärrohstoffbedarf und reduziert Abfallmengen. Die Wirtschaftlichkeit hängt stark von Rohstoffpreisen, Sortenreinheit und Energieeffizienz der Aufbereitung ab.
Technische Grenzen bestehen bei stark verschmutzten oder verbundenen Materialien. Ökonomische Grenzen ergeben sich, wenn die Aufbereitungskosten den Wert des Sekundärrohstoffs übersteigen. Politische Rahmenbedingungen wie die EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie beeinflussen die Entwicklung. Checkliste: Gehört Ihre Tätigkeit zu 38.21.2?
Handelt es sich um bereits vorsortierte, nicht gefährliche Abfälle?
Steht die mechanische oder physikalische Aufbereitung im Vordergrund?
Ist das Ziel die stoffliche Verwertung (nicht energetische)?
Ist die Behandlung gefährlicher Stoffe ausgeschlossen?
Beginnt der Prozess nach der Sortierung?
Wenn alle Punkte zutreffen, ist eine Zuordnung zu 38.21.2 wahrscheinlich korrekt.
Häufig gestellte Fragen
Welche konkreten Tätigkeiten fallen unter den Code 38.21.2?
Dazu zählen mechanische Aufbereitung wie Zerkleinern, Sieben, Sortieren und Pressen von bereits vorsortierten, nicht gefährlichen Abfällen wie Kunststoffen, Metallen, Papier oder Glas zur direkten Wiederverwertung als Sekundärrohstoff.
Was ist der Unterschied zwischen Code 38.21.2 und 38.32?
Code 38.21.2 bezieht sich auf die Aufbereitung bereits sortierter, nicht gefährlicher Werkstoffe. Code 38.32 (Rückgewinnung sortierter Werkstoffe) ist ein älterer Code, der teilweise ähnliche Tätigkeiten umfasste, aber in der NACE-Systematik neu strukturiert wurde. Die genaue Abgrenzung hängt von der spezifischen Abfallzusammensetzung und dem Prozess ab.
Welche Fehler werden häufig bei der Zuordnung zu 38.21.2 gemacht?
Häufig wird die Behandlung von unsortierten gemischten Abfällen fälschlicherweise hier eingeordnet, obwohl diese unter andere Codes fällt. Auch die Rückgewinnung gefährlicher Abfälle ist ausgeschlossen. Zudem wird oft übersehen, dass nur die Aufbereitung, nicht aber die Sammlung oder der Transport der Abfälle hier klassifiziert wird.