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WZ-Code 37.00.2 – Betrieb von Kläranlagen

Der WZ-Code 37.00.2 bezeichnet den Betrieb von Kläranlagen und Abwasserbehandlungsanlagen.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 37.00.2

Vollständige Bezeichnung Betrieb von Kläranlagen
Abschnitt E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abteilung 37 - Abwasserentsorgung
Gruppe 37.0 - Abwasserentsorgung
Klasse 37.00 - Abwasserentsorgung
NACE Rev. 2.1 37.00.2
WZ 2008 Entsprechung 37.00.2
Kundensystematik 370

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 37.00.2?

Der WZ-Code 37.00.2 bezeichnet den Betrieb von Kläranlagen und Abwasserbehandlungsanlagen. Er umfasst alle täglichen Betriebsaktivitäten – von der mechanischen und biologischen Reinigung über Schlammbehandlung bis zur Überwachung der Ablaufwerte. Betreiber müssen rechtliche Vorgaben einhalten, Personal qualifizieren und Anlagen instand halten. Typische Fehler sind vernachlässigte Wartung, ungeschultes Personal und unzureichende Dokumentation. Was der WZ-Code 37.00.2 genau umfasst

Die Klassifikation 37.00.2 bezieht sich ausschließlich auf den Betrieb von Anlagen zur Behandlung von Abwasser. Dazu gehören:

  • Mechanische Reinigungsstufen wie Rechen, Sandfang und Vorklärbecken
  • Biologische Reinigung durch Belebtschlamm oder Tropfkörper
  • Weitere Verfahren wie Nachklärung, Phosphatelimination oder Filterstufen
  • Behandlung und Entwässerung von Klärschlamm
  • Betriebliche Überwachung und Probenahme

Wartung, Instandhaltung und Reinigung der Anlagenteile

Nicht enthalten sind hingegen der Bau neuer Kläranlagen, die Planung von Abwassersystemen oder der Betrieb des Kanalnetzes (dies fällt unter 37.00.1).

Rechtliche Pflichten für Betreiber

Wer eine Kläranlage betreibt, unterliegt strengen wasserrechtlichen Vorgaben. Die zentrale Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Abwasserverordnung (AbwV). Konkret bedeutet das:

Eine wasserrechtliche Zulassung ist meist erforderlich, besonders bei Einleitungen in Gewässer. Die Erlaubnis legt Grenzwerte für CSB, BSB, Stickstoff und Phosphor fest. Betreiber müssen regelmäßig selbst überwachen und Messprotokolle führen. Behörden können unangemeldet kontrollieren und Proben nehmen.

Zudem gelten allgemeine betriebliche Sorgfaltspflichten: ausreichend qualifiziertes Personal, funktionierende Alarmierungssysteme und ein Störfallmanagement. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder sogar Betriebseinschränkungen.

Häufige betriebliche Fehler und Probleme

In der Praxis scheitern viele Betreiber an wiederkehrenden betrieblichen Schwachstellen. Diese Fehler sind besonders häufig:

  • Unzureichende Wartung: Verschmutzte Sensoren, verstopfte Siebe oder verschlissene Pumpen mindern die Reinigungsleistung.

Fehlende Personalqualifikation: Bediener ohne ausreichende Schulung erkennen Störungen zu spät oder reagieren falsch.

Dokumentationslücken: Lückenhaft geführte Betriebstagebücher oder nicht nachvollziehbare Messreihen erschweren die Beweisführung gegenüber Behörden.

Vernachlässigte Schlammbehandlung: Zu nasser Schlamm erhöht Entsorgungskosten und kann zu Geruchsproblemen führen.

Viele dieser Probleme ließen sich durch klar geregelte Betriebsabläufe und regelmäßige Schulungen vermeiden.

Kosten und wirtschaftliche Aspekte

Die Betriebskosten einer Kläranlage setzen sich aus Personal-, Energie-, Wartungs- und Entsorgungskosten zusammen. Typische Posten sind:

  • Kostenart
  • Beispiele
  • Einflussfaktoren
  • Personal
  • Schichtbetrieb, Ausbildung
  • Anlagengröße, Automatisierungsgrad
  • Energie
  • Strom für Belüftung, Pumpen
  • Auslastung, Technologie
  • Wartung
  • Ersatzteile, Inspektionen
  • Alter der Anlage, Hersteller
  • Entsorgung
  • Klärschlammabtransport
  • Schlammmenge, Trockensubstanzgehalt

Die Energiekosten machen oft den größten Anteil aus. Moderne Anlagen optimieren hier durch effiziente Belüfter oder Pumpen mit Frequenzumrichtern.

Checkliste für den sicheren Betrieb

Diese Punkte solltest du als Betreiber regelmäßig prüfen:

  • Ist alle notwendige Genehmigung aktuell und liegen alle Auflagen vor?

Sind alle betrieblichen Messungen und Protokolle lückenlos geführt?

Ist das Personal geschult und wissen alle, was im Störfall zu tun ist?

Funktionieren alle sicherheitsrelevanten Systeme wie Alarme oder Notstrom?

Steht die Wartung nach Herstellervorgaben?

Sind die Ablaufwerte innerhalb der Grenzwerte?

Ein proaktives Betriebsmanagement vermeidet nicht nur Ärger mit Behörden, sondern senkt auch langfristig die Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt nicht unter den WZ-Code 37.00.2?

Nicht dazu gehören der Bau neuer Anlagen, die Rohrleitungswartung im Kanalnetz (Code 37.00.1) und die Entsorgung von Fäkalien aus nicht an die Kanalisation angeschlossenen Anlagen.

Braucht man eine Genehmigung für den Betrieb einer Kläranlage?

Ja, in der Regel ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach WHG nötig. Die genauen Anforderungen hängen von der Anlagengröße und der Art des gereinigten Abwassers ab.

Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften?

Die unteren Wasserbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte führen regelmäßige Kontrollen durch und können Proben entnehmen.