WZ-Code 26.70.2 – Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern
Der WZ-Code 26.70.2 „Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern“ klassifiziert Betriebe, die physikalische Speichermedien produzieren.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 26.70.2?
Der WZ-Code 26.70.2 „Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern“ klassifiziert Betriebe, die physikalische Speichermedien produzieren. Dazu gehören magnetische Medien wie Festplatten oder USB-Sticks und optische wie CDs oder Blu-ray Discs. Der Code erfasst sowohl blanko als auch vorab bespielte Datenträger. Entscheidend ist die physische Herstellung, nicht das reine Bespielen oder Vertreiben.
Typische Tätigkeiten und Produkte
Unternehmen in dieser Klasse stellen Speichermedien durch mechanische, magnetische oder optische Verfahren her. Typische Beispiele sind:
- Festplatten (HDD) und Solid State Drives (SSD)
- USB-Sticks und Speicherkarten
- CDs, DVDs und Blu-ray Discs
Magnetbänder für Datensicherung
Die Produktion umfasst alle Schritte von der Materialherstellung über die Beschichtung bis zur Endmontage. Auch das Vorbespielen mit Daten oder Software ist inkludiert, sofern es Teil des Herstellungsprozesses ist.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Wichtig ist die klare Trennung zu benachbarten Codes, um Fehlklassifikationen zu vermeiden.
- Aktivität
- Gehört zu WZ 26.70.2?
- Alternativer Code
- Herstellung von blanken CDs
- Ja
- Brennen von Software auf CDs
- Nein (wenn kein Hersteller)
- 62.09.0 (Softwareentwicklung)
- Produktion von Lesegeräten
- Nein
- 26.70.1 (Herstellung von Elektronik)
- Vertrieb von Datenträgern
- Nein
- 46.52.1 (Großhandel)
Reine Dienstleistungen wie Datensicherung oder Softwareverteilung fallen nicht unter diesen Code, auch wenn physische Medien verwendet werden.
Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung eines Gewerbes muss der zutreffende WZ-Code angegeben werden. Für 26.70.2 gilt:
- Nur verwenden, wenn die Kernaktivität die physische Produktion ist.
Für reine Handels- oder Dienstleistungsbetriebe sind andere Codes relevant.
Bei gemischten Tätigkeiten den Hauptgeschäftszweck wählen.
Eine fehlerhafte Zuordnung kann zu falschen statistischen Erhebungen oder Problemen mit Behörden führen. Im Zweifel hilft das örtliche Gewerbeamt oder ein Steuerberater.
Häufig gestellte Fragen
Welche Produkte fallen unter WZ 26.70.2?
Dazu zählen die Herstellung von Festplatten, SSDs, USB-Sticks, CDs, DVDs, Blu-ray Discs und vergleichbaren magnetischen oder optischen Speichermedien, sowohl bespielt als auch unbespielt.
Was ist bei der Gewerbeanmeldung mit diesem Code zu beachten?
Verwenden Sie den Code nur, wenn Ihre Kernaktivität die physische Produktion der Datenträger ist. Reine Beschichtungsdienstleistungen oder Softwarebrenndienste fallen unter andere Codes.