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WZ-Code 26.51.3 – Herstellung von Prüfmaschinen

Der WZ-Code 26.51.3 bezeichnet die Herstellung von Prüfmaschinen.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 26.51.3

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Prüfmaschinen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 26 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
Gruppe 26.5 - Herstellung von Mess- und Kontrollinstrumenten sowie von Uhren
Klasse 26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen
NACE Rev. 2.1 26.51.3
WZ 2008 Entsprechung 26.51.3
Kundensystematik 260

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 26.51.3?

Der WZ-Code 26.51.3 bezeichnet die Herstellung von Prüfmaschinen. Diese Klassifikation dient primär statistischen Zwecken und der brancheneinheitlichen Erfassung. Entscheidend ist die Abgrenzung: Nicht jede Maschine, die misst oder prüft, fällt hierunter. Der Code ist spezifisch für Maschinen und Apparate, die explizit zum Prüfen physikalischer oder technischer Eigenschaften konstruiert sind. Typische Beispiele sind Härteprüfmaschinen, Zugprüfmaschinen oder Geräte zur Materialprüfung. Die korrekte Zuordnung ist für Unternehmen relevant, da sie Auswirkungen auf statistische Meldungen und sometimes auf Förderanträge haben kann. Was der Code 26.51.3 umfasst

Der Code erfasst die Herstellung von Maschinen und Vorrichtungen, die speziell für Prüfzwecke entwickelt wurden. Dazu zählen Apparate zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften wie Härte, Zugfestigkeit oder Druckbeständigkeit. Auch Prüfstände für Bauteile oder Komponenten in der Fertigung sind eingeschlossen, sofern sie als eigenständige Prüfmaschinen konzipiert sind. Die Produktion von Kalibriervorrichtungen für Messgeräte kann ebenfalls hierunter fallen, wenn es sich um spezialisierte Prüfapparate handelt.

Abgrenzung zu anderen Codes

Die Abgrenzung ist häufig nicht eindeutig. Die Herstellung von reinen Messgeräten – etwa Multimetern oder Thermometern – fällt unter Code 26.51.1, nicht unter 26.51.3. Prüfmaschinen, die integraler Bestandteil einer Produktionsanlage sind und nicht separat eingesetzt werden können, werden often dem Maschinenbau der jeweiligen Anlage zugerechnet, nicht diesem spezifischen Prüfmaschinencode. Software für Prüfzwecke ist separat unter IT-Dienstleistungen klassifiziert.

Typische Fehler bei der Zuordnung

Ein häufiger Fehler ist die Einordnung von Mess- und Prüfgeräten, die nicht als Maschinen im engeren Sinne gelten. Ein Oszilloskop ist ein Messgerät, keine Prüfmaschine. Ein weiteres Problem: Unternehmen, die Prüfmaschinen nur installieren oder warten, gehören nicht hierher – das fällt unter Dienstleistungen. Auch die Herstellung von Prüfwerkzeugen oder -vorrichtungen, die manuell bedient werden und keine maschinelle Funktion haben, wird oft fälschlich diesem Code zugeordnet.

Praktische Relevanz für Unternehmen

Für die meisten Unternehmen hat die korrekte WZ-Code-Zuordnung keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen, sondern dient der amtlichen Statistik. Dennoch kann eine falsche Zuordnung bei branchenspezifischen Erhebungen zu verzerrten Daten führen. In seltenen Fällen kann der Code bei bestimmten Förderprogrammen oder branchenbezogenen Auflagen eine Rolle spielen. Es empfiehlt sich, im Zweifel mit dem zuständigen statistischen Amt Rücksprache zu halten. Konkrete Beispiele für Code 26.51.3

Zugprüfmaschinen für Materialtests, Härteprüfgeräte nach Rockwell oder Vickers, Prüfstände für Ventile oder Pumpen, sowie spezielle Apparate zur Prüfung von elektronischen Baugruppen. Maschinen zur Dichtheitsprüfung oder zur zerstörungsfreien Materialprüfung mit spezieller Maschinentechnik fallen ebenfalls darunter.

Was eindeutig nicht darunter fällt

Die Herstellung von Waagen (Code 26.51.1), die Produktion von Verkehrsleitsystemen oder Navigationsgeräten (Code 26.51.2), die Fertigung von Uhren (Code 26.52) oder die Herstellung von medizinischen Diagnosegeräten (Code 26.60). Auch die Entwicklung von Prüfsoftware ist ausgeschlossen.

Grenzfälle und Interpretation

Bei kombinierten Systemen aus Maschine und Software ist die Zuordnung nicht immer trivial. Wenn die Software nur zur Steuerung der Prüfmaschine dient, bleibt die Zuordnung bei 26.51.3. Wenn die Software eigenständige Auswertung und Analyse liefert und separat vertrieben wird, können zusätzliche Codes nötig sein. Im Zweifel sollte die Haupttätigkeit des Unternehmens ausschlaggebend sein.

Konsequenzen falscher Zuordnung

Eine fehlerhafte Zuordnung führt primarily zu verfälschten Branchenstatistiken. Für das Unternehmen selbst ergeben sich daraus usually keine direkten Nachteile, es sei denn, spezifische branchenbezogene Melde- oder Berichtspflichten sind betroffen. Bei Audits oder statistischen Erhebungen kann eine Korrektur nötig werden, was Aufwand verursacht. Extrem selten kann es bei bewusster Falschangabe zu behördlichen Beanstandungen kommen. Ein Experte eines statistischen Landesamts merkte an: "Die Klassifikation lebt von der präzisen Beschreibung der Tätigkeit. Oft hilft es, nicht nur das Produkt, sondern den gesamten Herstellungsprozess und den Verwendungszweck zu betrachten."

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 26.51.3?

Der WZ-Code 26.51.3 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Prüfmaschinen' innerhalb der WZ 2025.