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WZ-Code 25.63.1 – Herstellung von Handwerkzeugen

Der WZ-Code 25.63.1 bezeichnet die Herstellung von Handwerkzeugen in Deutschland.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 25.63.1

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Handwerkzeugen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 25 - Herstellung von Metallerzeugnissen
Gruppe 25.6 - Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Klasse 25.63 - Herstellung von Werkzeugen
NACE Rev. 2.1 25.63.1
WZ 2008 Entsprechung 25.73.1
Kundensystematik 250

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 25.63.1?

Der WZ-Code 25.63.1 bezeichnet die Herstellung von Handwerkzeugen in Deutschland. Er umfasst handbetätigte Werkzeuge ohne maschinelle Antriebe, wie Hämmer, Zangen oder Schraubendreher. Für die Gewerbeanmeldung ist dieser Code anzugeben, wenn Ihre Firma solche Produkte fertigt. Die Klassifikation hilft bei statistischen Erfassungen und behördlichen Zuordnungen. Was umfasst WZ 25.63.1?

Die Herstellung von Handwerkzeugen gemäß WZ 25.63.1 bezieht sich auf Werkzeuge, die ausschließlich durch menschliche Kraft betrieben werden. Typische Produkte sind:

  • Hämmer und Schlägel
  • Zangen und Kneifen
  • Schraubendreher und Bits
  • Handsägen und Feilen
  • Meißel und Stemmeisen

Schraubstöcke und Spannwerkzeuge

Die Fertigung schließt auch die Produktion von Teilen für diese Werkzeuge ein, solange sie handbetätigt bleiben. Elektrische oder pneumatische Werkzeuge gehören nicht hierher.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

WZ 25.63.1 ist klar von ähnlichen Codes zu unterscheiden. Eine Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 25.63.1
  • 25.62
  • Herstellung von Schlössern und Beschlägen
  • Umfasst metallene Bauteile, aber keine handbetätigten Werkzeuge.
  • 25.73
  • Herstellung von Werkzeugen
  • Beinhaltet maschinengetriebene Werkzeuge, die in 25.63.1 ausgeschlossen sind.
  • 28.41
  • Herstellung von Werkzeugmaschinen
  • Bezieht sich auf industrielle Maschinen, nicht auf Handwerkzeuge.

Falls Ihr Betrieb grenzüberschreitende Tätigkeiten hat, müssen möglicherweise mehrere Codes gemeldet werden.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Für die Anmeldung eines Gewerbes unter WZ 25.63.1 sind keine speziellen Genehmigungen nötig. Beachten Sie jedoch:

  • Melden Sie den Code beim Gewerbeamt oder über das Online-Portal der Gemeinde.

Halten Sie sich an Produktsicherheitsvorschriften, z.B. das Produktsicherheitsgesetz.

Bei Export prüfen Sie internationale Normen, etwa CE-Kennzeichnung.

Kombinieren Sie den Code mit anderen, falls Sie zusätzlich Handel oder Service anbieten.

Fehler in der Code-Angabe können zu falschen statistischen Daten oder behördlichen Rückfragen führen. Im Zweifel konsultieren Sie einen Steuerberater oder das Statistische Bundesamt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Werkzeuge fallen unter WZ 25.63.1?

Handbetätigte Werkzeuge wie Hämmer, Zangen, Schraubendreher, Sägen, Meißel, aber keine maschinengetriebenen oder elektrischen Geräte.

Brauche ich für WZ 25.63.1 eine besondere Genehmigung?

Nein, spezifische Genehmigungen sind nicht erforderlich, aber gewerbliche Standards und Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden.

Kann WZ 25.63.1 mit anderen Codes kombiniert werden?

Ja, wenn Ihr Betrieb auch andere Tätigkeiten ausführt, wie Handel oder Reparatur, müssen zusätzliche WZ-Codes angegeben werden.