WZ-Code 25.63.1 – Herstellung von Handwerkzeugen
Der WZ-Code 25.63.1 bezeichnet die Herstellung von Handwerkzeugen in Deutschland.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 25.63.1?
Der WZ-Code 25.63.1 bezeichnet die Herstellung von Handwerkzeugen in Deutschland. Er umfasst handbetätigte Werkzeuge ohne maschinelle Antriebe, wie Hämmer, Zangen oder Schraubendreher. Für die Gewerbeanmeldung ist dieser Code anzugeben, wenn Ihre Firma solche Produkte fertigt. Die Klassifikation hilft bei statistischen Erfassungen und behördlichen Zuordnungen. Was umfasst WZ 25.63.1?
Die Herstellung von Handwerkzeugen gemäß WZ 25.63.1 bezieht sich auf Werkzeuge, die ausschließlich durch menschliche Kraft betrieben werden. Typische Produkte sind:
- Hämmer und Schlägel
- Zangen und Kneifen
- Schraubendreher und Bits
- Handsägen und Feilen
- Meißel und Stemmeisen
Schraubstöcke und Spannwerkzeuge
Die Fertigung schließt auch die Produktion von Teilen für diese Werkzeuge ein, solange sie handbetätigt bleiben. Elektrische oder pneumatische Werkzeuge gehören nicht hierher.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
WZ 25.63.1 ist klar von ähnlichen Codes zu unterscheiden. Eine Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:
- WZ-Code
- Bezeichnung
- Abgrenzung zu 25.63.1
- 25.62
- Herstellung von Schlössern und Beschlägen
- Umfasst metallene Bauteile, aber keine handbetätigten Werkzeuge.
- 25.73
- Herstellung von Werkzeugen
- Beinhaltet maschinengetriebene Werkzeuge, die in 25.63.1 ausgeschlossen sind.
- 28.41
- Herstellung von Werkzeugmaschinen
- Bezieht sich auf industrielle Maschinen, nicht auf Handwerkzeuge.
Falls Ihr Betrieb grenzüberschreitende Tätigkeiten hat, müssen möglicherweise mehrere Codes gemeldet werden.
Hinweise zur Gewerbeanmeldung
Für die Anmeldung eines Gewerbes unter WZ 25.63.1 sind keine speziellen Genehmigungen nötig. Beachten Sie jedoch:
- Melden Sie den Code beim Gewerbeamt oder über das Online-Portal der Gemeinde.
Halten Sie sich an Produktsicherheitsvorschriften, z.B. das Produktsicherheitsgesetz.
Bei Export prüfen Sie internationale Normen, etwa CE-Kennzeichnung.
Kombinieren Sie den Code mit anderen, falls Sie zusätzlich Handel oder Service anbieten.
Fehler in der Code-Angabe können zu falschen statistischen Daten oder behördlichen Rückfragen führen. Im Zweifel konsultieren Sie einen Steuerberater oder das Statistische Bundesamt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Werkzeuge fallen unter WZ 25.63.1?
Handbetätigte Werkzeuge wie Hämmer, Zangen, Schraubendreher, Sägen, Meißel, aber keine maschinengetriebenen oder elektrischen Geräte.
Brauche ich für WZ 25.63.1 eine besondere Genehmigung?
Nein, spezifische Genehmigungen sind nicht erforderlich, aber gewerbliche Standards und Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden.
Kann WZ 25.63.1 mit anderen Codes kombiniert werden?
Ja, wenn Ihr Betrieb auch andere Tätigkeiten ausführt, wie Handel oder Reparatur, müssen zusätzliche WZ-Codes angegeben werden.