WZ-Klasse 96.22 – Kosmetiksalons und ähnliche Schönheitsbehandlungen
Der Code 96.22.0 im Klassifikationssystem der Wirtschaftszweige (WZ) umfasst Kosmetiksalons und ähnliche Schönheitsbehandlungen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 96.22.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 96.22.0?
Der Code 96.22.0 im Klassifikationssystem der Wirtschaftszweige (WZ) umfasst Kosmetiksalons und ähnliche Schönheitsbehandlungen. Er dient der statistischen Erfassung und Abgrenzung von Unternehmen, die nicht-medizinische kosmetische Dienstleistungen erbringen. Typische Fehler liegen in der Verwechslung mit Friseurbetrieben oder der unscharfen Trennung zu Gesundheitsberufen. Was der Code 96.22.0 genau definiert
Die Klassifikation 96.22.0 erfasst Betriebe, die kosmetische Behandlungen zur Verschönerung oder Pflege anbieten. Dazu gehören Gesichts- und Körperbehandlungen, Maniküre, Pediküre, Make-up-Services, Epilation sowie Beratung zu Kosmetik. Entscheidend ist der nicht-medizinische Charakter; sobald Behandlungen medizinisch indiziert sind, fallen sie unter andere Codes, etwa im Gesundheitswesen.
Häufige Fehler bei der Zuordnung
Viele Unternehmen wählen den Code unpräzise aus, was zu fehlerhafter Statistik oder evenuell auch zu Problemen bei behördlichen Zuordnungen führen kann. Verwechslung mit Friseurdienstleistungen (96.21)
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass Nagelstudios oder Kosmetikstudios, die keine Haare schneiden oder föhnen, unter den Friseurcode fallen. Tatsächlich ist 96.21 explizit für Frisierdienstleistungen reserviert, während 96.22.0 für kosmetische Anwendungen ohne Frisieren steht.
Unscharfe Abgrenzung zu medizinischen Behandlungen
Kosmetische Behandlungen, die von Ärzten, Podologen oder anderen Gesundheitsfachberufen durchgeführt werden, gehören nicht hierher. Beispielsweise ist eine medizinische Fußpflege bei einem Podologen unter 86.90 (Sonstige Gesundheitsdienstleistungen) zu klassifizieren, nicht unter 96.22.0.
Übersehen von Mischbetrieben
Bietet ein Salon sowohl Frisieren als auch Kosmetik an, ist primär der Schwerpunkt zu bestimmen. Bei ausgeglichenem Angebot kann sowohl 96.21 als auch 96.22.0 gemeldet werden, doch oft dominiert eine Sparte.
Praktische Anwendung und Dokumentation
Für die korrekte Meldung beim Gewerbeamt oder Statistikamt muss der Haupttätigkeitsschwerpunkt eindeutig sein. Behörden prüfen sometimes anhand der Dienstleistungsbeschreibung, ob der Code passt.
Rechtliche und steuerliche Implikationen
Die Zuordnung kann Auswirkungen auf Auflagen, Versicherungen oder auch die Umsatzsteuer haben. So unterliegen viele kosmetische Dienstleistungen dem vollen Steuersatz, während medizinische Behandlungen oft begünstigt sind. Eine falsche Code-Wahl kann hier indirekt Probleme verursachen. Internationale Vergleichbarkeit: NACE, NOGA, ATECO
Der Code 96.22.0 ist spezifisch für nicht-medizinische Schönheitsbehandlungen in Salons. Vermeiden Sie Fehler durch präzise Prüfung Ihrer Haupttätigkeit und Abgrenzung zu Frisieren und Medizin.
Häufig gestellte Fragen
Welche konkreten Dienstleistungen fallen unter den Code 96.22.0?
Dazu zählen kosmetische Behandlungen im Gesicht und am Körper, Maniküre, Pediküre, Make-up-Services, Haarentfernung, Beratung zu Kosmetikprodukten sowie ähnliche pflegende oder verschönernde Anwendungen, sofern sie nicht medizinisch oder haarfrisörisch sind.
Darf ein Kosmetiksalon auch Waren verkaufen, ohne den Code zu ändern?
Ja, der Verkauf von kosmetischen Produkten als ergänzende Tätigkeit zum Hauptgeschäft ist üblich und führt nicht zwingend zu einer Änderung des WZ-Codes, sofern der Schwerpunkt klar auf der Dienstleistung liegt.
Was ist der häufigste Fehler bei der Code-Vergabe für Kosmetikstudios?
Häufig wird fälschlicherweise der Code für Friseure (96.21) gewählt, obwohl keine Frisierdienstleistungen angeboten werden, oder es wird nicht zwischen kosmetischen und medizinischen Behandlungen (z.B. von Ärzten oder Podologen) unterschieden.