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Klasse

WZ-Klasse 85.52 – Kulturunterricht

Der WZ-Code 85.52.0 klassifiziert den gewerblichen Kulturunterricht in Deutschland und umfasst die Vermittlung künstlerischer Fähigkeiten außerhalb des regulären Schulsystems.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 85.52.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 3
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 85.52

Vollständige Bezeichnung Kulturunterricht
Abschnitt Q - Erziehung und Unterricht
Abteilung 85 - Erziehung und Unterricht
Gruppe 85.5 - Sonstiger Unterricht
Klasse 85.52 - Kulturunterricht
Integrierte Unterklasse 85.52.0
NACE Rev. 2.1 85.52
WZ 2008 Entsprechung 85.52.0
Kundensystematik 850

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 85.52.0?

Der WZ-Code 85.52.0 klassifiziert den gewerblichen Kulturunterricht in Deutschland und umfasst die Vermittlung künstlerischer Fähigkeiten außerhalb des regulären Schulsystems. Typische Anbieter sind private Musikschulen, Kunstakademien oder freiberufliche Kunstlehrer. Für die Gewerbeanmeldung ist dieser Code relevant, sofern der Unterricht gewerblich und nicht freiberuflich im Sinne des Einkommensteuergesetzes erteilt wird. Die Abgrenzung zu ähnlichen Codes wie 85.51.0 für Sportunterricht oder 85.59.0 für sonstigen Unterricht ist entscheidend. Typische Tätigkeiten unter WZ 85.52.0

Der Code erfasst Unternehmen und Selbstständige, die Kulturunterricht als gewerbliche Tätigkeit anbieten. Dazu zählen:

  • Musikunterricht in Einzel- oder Gruppenstunden
  • Unterricht in bildender Kunst wie Malerei oder Bildhauerei
  • Tanzunterricht in verschiedenen Stilrichtungen
  • Theater- und Schauspielunterricht
  • Literarische Workshops wie kreatives Schreiben

Kurse in angewandten Künsten wie Fotografie oder Film

Die Tätigkeit muss überwiegend unterrichtenden Charakter haben. Reine künstlerische Darbietungen ohne Lehranteil fallen nicht unter diesen Code.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Für eine korrekte Einordnung ist die Unterscheidung von verwandten Codes essentiell. WZ 85.51.0 erfasst ausschließlich Sportunterricht, während 85.59.0 sonstigen Unterricht wie Nachhilfe oder Sprachkurse umfasst. Kulturunterricht an allgemeinbildenden Schulen oder Hochschulen fällt unter die Codes 85.31.0 bis 85.33.0. Die Abgrenzung zur Freiberuflichkeit nach § 18 EStG kann komplex sein: Künstlerisch tätige Lehrer mit abgeschlossenem Hochschulstudium und individueller Prägung des Unterrichts sind oft freiberuflich, während standardisierte Angebote meist gewerblich sind.

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes für Kulturunterricht sind mehrere Punkte zu beachten. Die Zuordnung zu 85.52.0 ist obligatorisch, sofern keine Freiberuflichkeit vorliegt. Eine Gewerbeanmeldung ist beim örtlichen Gewerbeamt erforderlich, gefolgt von einer Anzeige beim Finanzamt. In einigen Bundesländern können je nach Unterrichtsart weitere Genehmigungen nötig sein, besonders bei Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die korrekte Code-Wahl beeinflusst spätere Statistiken und mögliche Förderungen. Bei Unsicherheiten in der Abgrenzung empfiehlt sich frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater oder die IHK.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 85.52.0?

Der WZ-Code 85.52.0 beschreibt die Tätigkeit 'Kulturunterricht' innerhalb der WZ 2025.