WZ-Klasse 66.30 – Fondsmanagement
Der WZ-Code 66.30.0 „Fondsmanagement“ klassifiziert Unternehmen, die professionelles Management von Investmentfonds anbieten.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 66.30.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Was umfasst der WZ-Code 66.30.0?
Der WZ-Code 66.30.0 „Fondsmanagement“ klassifiziert Unternehmen, die professionelles Management von Investmentfonds anbieten. Das umfasst die Anlageentscheidungen, Risikosteuerung und administrative Überwachung von Fondsvermögen im Auftrag von Anlegergemeinschaften. Der Code ist Teil der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) und fällt unter den Bereich „Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten“.
Typische Tätigkeiten im Fondsmanagement
Unternehmen unter diesem Code führen strategische und operative Aufgaben für Investmentfonds durch. Dazu gehört die Anlagepolitik festlegen, Portfolios strukturieren und laufend optimieren. Typisch ist auch die Auswahl von Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögenswerten basierend auf Fondszielen. Risikomanagement und Compliance spielen eine zentrale Rolle, ebenso die Berichterstattung an Investoren. Oft arbeiten Fondsmanager mit Depotbanken zusammen, die die Verwahrung der Assets übernehmen.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Fondsmanagement nach 66.30.0 unterscheidet sich klar von verwandten Codes. Die Vermögensverwaltung für individuelle Kunden fällt unter WZ 66.30.1 und nicht unter 66.30.0. Auch die Tätigkeit von Kapitalanlagegesellschaften, die keine Fonds verwalten, ist ausgeschlossen. Ebenso wenig erfasst der Code die reine Verwaltung von Investmentfonds ohne dispositive Entscheidungen – das wäre eher bei Dienstleistungsprovidern angesiedelt. Vergleich Fondsmanagement mit ähnlichen Tätigkeiten WZ-Code Tätigkeit Unterschied zu 66.30.0 66.30.0 Fondsmanagement Management für Anlegergemeinschaften (Fonds) 66.30.1 Vermögensverwaltung Für individuelle Kunden, nicht für Fonds 66.11.0 Kreditvermittlung Kein Management von Fondsvermögen
Hinweise zur Gewerbeanmeldung
Für die Aufnahme der Tätigkeit unter WZ 66.30.0 ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Zusätzlich brauchst du in der Regel eine Erlaubnis der BaFin nach dem KAGB. Die Erlaubnispflicht gilt für alle, die Investmentfonds professionell verwalten wollen. Ohne diese Genehmigung ist die Ausübung nicht legal möglich. Prüfe auch, ob weitere regulatorische Anforderungen deines Bundeslandes oder der EU-Verordnungen gelten.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Tätigkeiten sind vom WZ-Code 66.30.0 ausgeschlossen? Nicht erfasst werden die reine Vermögensverwaltung für Einzelkunden (WZ 66.30.1) und die Tätigkeit von Kapitalanlagegesellschaften, sofern sie nicht direkt Fonds verwalten. Brauche ich eine Erlaubnis für Fondsmanagement nach WZ 66.30.0? Ja, die Erbringung von Fondsmanagement erfordert in der Regel eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Häufig gestellte Fragen
Welche Tätigkeiten sind vom WZ-Code 66.30.0 ausgeschlossen?
Nicht erfasst werden die reine Vermögensverwaltung für Einzelkunden (WZ 66.30.1) und die Tätigkeit von Kapitalanlagegesellschaften, sofern sie nicht direkt Fonds verwalten.
Brauche ich eine Erlaubnis für Fondsmanagement nach WZ 66.30.0?
Ja, die Erbringung von Fondsmanagement erfordert in der Regel eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).