WZ-Klasse 52.32 – Vermittlungstätigkeiten für die Personenbeförderung
Der Code 52.32.0 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (WZ) klassifiziert Unternehmen, die ausschließlich Vermittlungsdienstleistungen für die Personenbeförderung erbringen – ohne eigene Beförderungsmitte...
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 52.32.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (5 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 52.32.0?
Der Code 52.32.0 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (WZ) klassifiziert Unternehmen, die ausschließlich Vermittlungsdienstleistungen für die Personenbeförderung erbringen – ohne eigene Beförderungsmittel zu besitzen oder zu betreiben. Diese Abgrenzung ist entscheidend für die korrekte Klassifikation, Gewerbeanmeldung und Haftung. Typische Beispiele sind Taxivermittlungsplattformen, Vermittler von Reisebussen oder Organisatoren von Fahrgemeinschaften, die selbst keine Fahrzeuge stellen. Was bedeutet Code 52.32.0 genau?
Die Klassifikation 52.32.0 umfasst nur die rein vermittelnde Tätigkeit. Das Unternehmen agiert als Intermediär zwischen dem Fahrgast und dem eigentlichen Transportunternehmen. Es organisiert, bucht oder vermittelt die Beförderung, führt sie aber nicht selbst durch. Diese Abgrenzung ist in der Praxis nicht immer trivial, besonders wenn hybrid gearbeitet wird. Typische Tätigkeiten nach 52.32.0
Vermittlung von Taxi- oder Mietwagenfahrten über Apps oder Callcenter
Organisation und Buchung von Reisebusleistungen für Gruppen
Betrieb von Plattformen für Fahrgemeinschaften (Mitfahrzentralen)
Vermittlung von Charterflügen oder -schiffen, sofern keine eigene Flotte betrieben wird
Was ausdrücklich nicht dazu gehört
Der Betrieb eigener Taxis, Busse oder Mietwagen (fällt unter 49.39)
Durchführung von Reiseveranstaltungen (Pauschalreisen, Code 79.12)
Reine Logistik- oder Speditionstätigkeiten für Güter
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Die häufigste Verwechslung besteht zum Code 49.39 (Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr). Wer eigene Fahrzeuge besitzt oder least und betreibt, gehört hierhin – auch wenn zusätzlich vermittelt wird. Bei hybriden Modellen entscheidet der Schwerpunkt der Tätigkeit. Vergleich: Vermittlung vs. eigene Beförderung KriteriumCode 52.32.0 (Vermittlung)Code 49.39 (eigene Beförderung) Betrieb eigener FahrzeugeNeinJa Haftung für TransportdurchführungNein (nur für Vermittlung)Ja GewerbeanmeldungOft einfacherErfordert ggf. Konzession BeispielTaxi-App ohne eigene AutosTaxiunternehmer mit eigener Flotte
Praktische Umsetzung und Fallstricke
In der Praxis scheitern viele Unternehmen an der korrekten Abgrenzung. Ein häufiger Fehler: Eine Firma vermittelt initial nur, mietet dann aber später eigene Fahrzeuge an und vergisst die Ummeldung. Das kann bei Kontrollen problematisch werden.
Checkliste für die Einordnung
Besitze oder least mein Unternehmen Fahrzeuge? → Code 49.39 prüfen
Stelle ich nur Kontakt her oder organisiere ich den Transport komplett? → 52.32.0 meist ausreichend
Biete ich Pauschalreisen an? → Dann Code 79.12 relevant
Rechtliche und geschäftliche Implikationen
Für reine Vermittler gelten andere Haftungsregeln als für Transporteure. Sie haften typically nicht für Verspätungen, Unfälle oder Schäden während der Fahrt, wohl aber für Fehler bei der Vermittlung – etwa falsche Abfahrtszeiten oder nicht honorierte Reservierungen. Klare AGB, die die Rolle als reiner Vermittler betonen, sind essenziell. Die rechtliche Abgrenzung zwischen Vermittlung und Beförderung ist nicht nur für den WZ-Code entscheidend, sondern auch für Haftungsfragen und Versicherungen. Im Zweifel sollte man rechtlichen Rat einholen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt genau unter den Code 52.32.0?
Unter den Code fallen ausschließlich reine Vermittlungsaktivitäten, bei denen ein Unternehmen selbst keine Beförderungsmittel besitzt oder betreibt, sondern nur den Kontakt zwischen Fahrgast und Transportunternehmer herstellt. Dazu zählen z.B. Plattformen für Taxivermittlung, Reisebusvermittlung oder Fahrgemeinschaften.
Was unterscheidet Code 52.32.0 von einem eigenen Beförderungsgewerbe?
Der entscheidende Unterschied liegt im Betrieb eigener Fahrzeuge. Wer eigene Busse, Taxis oder Mietwagen besitzt und betreibt, fällt unter die Beförderungscodes (z.B. 49.39). Code 52.32.0 ist nur für reine Vermittler ohne eigene Flotte.
Braucht man eine Genehmigung für Vermittlungstätigkeiten nach 52.32.0?
Eine spezifische Genehmigung für die reine Vermittlungstätigkeit ist in Deutschland meist nicht erforderlich, jedoch kann eine Gewerbeanmeldung nötig sein. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen oder wenn die Tätigkeit als Reisevermittlung ausgeübt wird, gelten besondere Regelungen.
Welche Haftungsrisiken gibt es bei der Vermittlung?
Als Vermittler haften Sie typischerweise nicht für die Durchführung der Beförderung, aber für Fehler bei der Vermittlung selbst (z.B. falsche Informationen, Vertragsbruch). Klare AGB und eine korrekte Abgrenzung zum Transporteur sind essenziell, um Haftungsrisiken zu begrenzen.