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WZ-Klasse 46.45 – Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln

Der WZ-Code 46.45.0 klassifiziert Unternehmen, die kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel im Großhandel vertreiben.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 46.45.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 8
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 46.45

Vollständige Bezeichnung Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Abschnitt G - HANDEL
Abteilung 46 - Großhandel
Gruppe 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
Klasse 46.45 - Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Integrierte Unterklasse 46.45.0
NACE Rev. 2.1 46.45
WZ 2008 Entsprechung 46.45.0
Kundensystematik 460

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 46.45.0?

Der WZ-Code 46.45.0 klassifiziert Unternehmen, die kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel im Großhandel vertreiben. Dazu gehören der An- und Verkauf, die Lagerhaltung und Distribution von Produkten wie Parfüm, Hautcreme, Deodorant oder Shampoo – ohne dass eine wesentliche Veränderung der Ware stattfindet. Für die Aufnahme dieser Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich; spezifische Genehmigungen können je nach Produktart und lokalem Recht notwendig sein. Händler müssen sich an die EU-Kosmetikverordnung halten und steuerliche Pflichten beachten. Was bedeutet WZ 46.45.0 genau?

Die Wirtschaftszweigklassifikation (WZ) dient der statistischen Erfassung von Unternehmen. Der Code 46.45.0 ist Teil des Abschnitts G (Großhandel) und spezifiziert den Handel mit kosmetischen und Körperpflegeerzeugnissen. Entscheidend ist der Großhandelscharakter: Der Verkauf erfolgt an Wiederverkäufer, gewerbliche Verwender oder große Mengen abnehmende Institutionen, nicht direkt an Endverbraucher.

Typische Produkte in dieser Kategorie sind:

  • Parfüms und Eau de Toilette
  • Deodorants und Antitranspirante
  • Hautpflegecremes und Lotionen
  • Haarshampoos, Spülungen und Stylingprodukte
  • Make-up, Lippenstifte und Nagellack
  • Seifen, Duschgels und Badezusätze
  • Rasiercremes, After-Shave und Rasierer
  • Zahnpasta und Mundpflegeprodukte

Sonnenpflege und Selbstbräuner

Nicht hierunter fallen der Einzelhandel mit diesen Artikeln (WZ 47.75.1) oder die Herstellung von Kosmetika (WZ 20.42).

Rechtliche Anforderungen und Pflichten

Für den Großhandel mit kosmetischen Mitteln gelten keine bundeseinheitliche Sondergenehmigungspflicht, aber dennoch zwingende Regelungen.

Die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt ist obligatorisch. Je nach Bundesland oder Gemeinde können zusätzliche handelsrechtliche Vorgaben existieren, etwa zu Lagerräumen oder Hygiene.

Die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) ist zentral. Sie verpflichtet dazu, dass alle in Verkehr gebrachten Produkte sicher sein müssen. Als Großhändler sind Sie zwar nicht der Hersteller, tragen aber eine Mitverantwortung in der Lieferkette. Sie müssen sicherstellen, dass die gelieferten Produkte den Vorschriften entsprechen – etwa durch Prüfung der Konformitätserklärung des Herstellers.

Weitere Pflichten können sich aus dem Chemikalienrecht ergeben, falls die Produkte bestimmte Stoffe enthalten.

Steuerliche Behandlung und Umsatzsteuer

Großhandel mit Kosmetik unterliegt der regulären Besteuerung. Die Lieferungen sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Der Regelsteuersatz von 19% kommt zur Anwendung.

Für Unternehmen, die an andere gewerbliche Kunden im EU-Ausland liefern, gelten die allgemeinen innergemeinschaftlichen Regelungen. Bei Lieferungen an Endverbraucher in anderen EU-Staaten können je nach Umsatzschwelle Melde- und Versteuerungspflichten im Bestimmungsland entstehen.

Wichtig: Bewahren Sie alle Belege und Handelsdokumente sorgfältig auf, insbesondere bei innergemeinschaftlichen Geschäften.

Häufige Fehler und praktische Tipps

Viele Unternehmen unterschätzen die produktspezifischen Pflichten. Ein reines Handelsunternehmen muss zwar keine eigenen Sicherheitsbewertungen durchführen, aber die Konformität der bezogenen Ware prüfen. Fehlende Dokumentation der Herstellerangaben kann bei Kontrollen problematisch sein.

Verwechseln Sie nicht Großhandel und Einzelhandel. Wenn Sie sowohl an Geschäftskunden als auch direkt an Privatpersonen verkaufen, müssen beide Tätigkeiten korrekt angemeldet und getrennt betrachtet werden – eventuell mit zusätzlichen WZ-Codes.

Achten Sie auf die korrekte Kennzeichnung der Produkte. Auch als Großhändler sollten Sie stichprobenartig prüfen, ob alle erforderlichen Angaben in deutscher Sprache auf der Verpackung vorhanden sind.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die Abgrenzung zu ähnlichen Codes ist für eine korrekte Anmeldung essentiell.

  • WZ-Code
  • Beschreibung
  • Unterschied zu 46.45.0

46.46.0 Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen Hierunter fallen Arzneimittel, nicht Kosmetik. Bei Grenzfällen (z.B. zahnmedizinische Pflege) ist die Abgrenzung kritisch.

  • 47.75.1
  • Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen
  • Verkauf an Endverbraucher, nicht Großhandel.
  • 20.42
  • Herstellung von Kosmetika
  • Eigenproduktion, nicht Handel.
  • 46.49.0
  • Großhandel mit sonstigen Verbrauchsgütern
  • Umfasst andere Verbrauchsgüter wie Spielwaren oder Schreibwaren, nicht spezifisch Kosmetik.

Bei gemischten Tätigkeiten können mehrere Codes angemeldet werden. Der Hauptcode sollte den Umsatzschwerpunkt widerspiegeln. Fazit

Der Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln nach WZ 46.45.0 bietet klare Geschäftsmöglichkeiten, erfordert aber sorgfältige Beachtung von Handels-, Produktsicherheits- und Steuerrecht. Eine präzise Gewerbeanmeldung, die Zusammenarbeit mit konformen Herstellern und Kenntnis der steuerlichen Pflichten sind grundlegend für einen rechtssicheren Betrieb. Häufige Fragen zum Großhandel mit Kosmetik (WZ 46.45.0)

Welche Produkte fallen unter WZ 46.45.0? Dazu zählen Parfüms, Deodorants, Hautcremes, Haarpflegeprodukte, Make-up, Seifen, Rasierartikel und andere Kosmetik- oder Körperpflegeerzeugnisse, sofern sie im Großhandel vertrieben werden.

Braucht man eine spezielle Genehmigung für diesen Großhandel? Eine spezifische Genehmigung nur für Kosmetikgroßhandel ist nicht bundesweit vorgeschrieben. Dennoch sind eine Gewerbeanmeldung, Beachtung der Produktsicherheitsvorschriften (z.B. EU-Kosmetikverordnung) und eventuell lokale handelsrechtliche Auflagen verpflichtend.

Kann ich als Einzelunternehmer im Großhandel mit Kosmetik starten? Ja, sowohl Einzelunternehmer als auch GmbHs oder andere Rechtsformen können diesen Großhandel betreiben. Wichtig sind eine korrekte Anmeldung, die Beachtung von steuerlichen Pflichten und produktspezifischen Regularien.

Häufig gestellte Fragen

Welche Produkte fallen unter WZ 46.45.0?

Dazu zählen Parfüms, Deodorants, Hautcremes, Haarpflegeprodukte, Make-up, Seifen, Rasierartikel und andere Kosmetik- oder Körperpflegeerzeugnisse, sofern sie im Großhandel vertrieben werden.

Braucht man eine spezielle Genehmigung für diesen Großhandel?

Eine spezifische Genehmigung nur für Kosmetikgroßhandel ist nicht bundesweit vorgeschrieben. Dennoch sind eine Gewerbeanmeldung, Beachtung der Produktsicherheitsvorschriften (z.B. EU-Kosmetikverordnung) und eventuell lokale handelsrechtliche Auflagen verpflichtend.

Kann ich als Einzelunternehmer im Großhandel mit Kosmetik starten?

Ja, sowohl Einzelunternehmer als auch GmbHs oder andere Rechtsformen können diesen Großhandel betreiben. Wichtig sind eine korrekte Anmeldung, die Beachtung von steuerlichen Pflichten und produktspezifischen Regularien.

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