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Klasse

WZ-Klasse 46.35 – Großhandel mit Tabakwaren

Der WZ-Code 46.35.0 bezeichnet den Großhandel mit Tabakwaren.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 46.35.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 8
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 46.35

Vollständige Bezeichnung Großhandel mit Tabakwaren
Abschnitt G - HANDEL
Abteilung 46 - Großhandel
Gruppe 46.3 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
Klasse 46.35 - Großhandel mit Tabakwaren
Integrierte Unterklasse 46.35.0
NACE Rev. 2.1 46.35
WZ 2008 Entsprechung 46.35.0
Kundensystematik 460

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 46.35.0?

Der WZ-Code 46.35.0 bezeichnet den Großhandel mit Tabakwaren. Diese Klassifikation dient der statistischen Erfassung durch das Statistische Bundesamt und hilft Behörden, Ihre Tätigkeit einzuordnen. Für Sie als Unternehmer bedeutet die Wahl dieses Codes jedoch mehr: Sie unterliegen strengen regulatorischen und steuerlichen Pflichten. Dazu zählen die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO, die Registrierung als Steuerlagerinhaber beim Hauptzollamt und die Entrichtung der Tabaksteuer. Dieser Artikel führt durch die Definition, rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Schritte. Was der WZ-Code 46.35.0 genau bedeutet

Der Wirtschaftszweig Code 46.35.0 ist Teil der amtlichen Statistikklassifikation in Deutschland. Er fasst alle Unternehmen zusammen, die gewerbsmäßig und auf Großhandelsebene mit Tabakwaren handeln. Der Fokus liegt auf der Distribution an Wiederverkäufer, nicht an Endverbraucher.

Die Klassifikation ist international abgestimmt und entspricht der europäischen WZ-Code 46.35. Dies ermöglicht einen einheitlichen Vergleich across borders.

Konkrete Tätigkeiten, die unter den Code fallen

Großhandel mit Zigaretten und Zigarren

Großhandel mit Pfeifentabak und Feinschnitt

Großhandel mit anderen Tabakerzeugnissen (z.B. Kautabak)

Verkauf an Einzelhändler, Supermärkte, Tankstellen oder Gastronomie

Was ausdrücklich nicht dazu gehört

Die Abgrenzung zu anderen Codes ist wichtig. Nicht klassifiziert werden hier:

  • Der Einzelhandel mit Tabakwaren (dies fällt unter WZ 47.29.0 bzw. 47.26.0)

Die Herstellung von Tabakwaren (WZ 12.00.0)

Der Großhandel mit verwandten Produkten wie Raucherzubehör (fällt unter andere WZ-Codes im Bereich 46.4 oder 47.7)

Rechtliche Voraussetzungen und Erlaubnispflicht

Der Großhandel mit Tabak ist kein frei zugängliches Gewerbe. Der Gesetzgeber hat hohe Hürden eingezogen, um den Handel zu kontrollieren.

Die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)

Jeder, der gewerbsmäßig mit Tabakwaren handeln will, benötigt eine erlaubnis nach § 34c GewO. Die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Gewerbeamt prüft dabei die Zuverlässigkeit des Antragstellers. Eine Vorstrafe, insbesondere in Steuer- oder Wirtschaftsdelikten, kann zur Versagung führen.

Registrierung beim Hauptzollamt

Da Tabakwaren steuerrechtlich besonders überwacht werden, müssen Sie sich als Steuerlagerinhaber registrieren lassen. Ihr Lager wird zum steuerlich überwachten Bereich. Das Hauptzollamt prüft die Sicherheit der Lagerräume und die Fähigkeit, die steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Steuerliche Pflichten: Tabaksteuer und Umsatzsteuer

Die größte praktische Hürde ist die steuerliche Behandlung. Tabakwaren unterliegen der Verbrauchsteuer.

Die Tabaksteuer

Die Tabaksteuer ist eine Bundessteuer, die bereits beim Hersteller oder beim Importeur anfällt. Als Großhändler in einem Steuerlager bewegen Sie die Ware often noch unter Steueraussetzung. Die Steuer entsteht erst bei der Entnahme aus dem Steuerlager zum Verkauf. Sie sind für die korrekte Abführung verantwortlich.

Die Höhe der Steuer ist beträchtlich und macht einen Großteil des Verkaufspreises aus. Sie setzt sich aus einer Mengen- und einer Wertkomponente zusammen. Überblick steuerliche Pflichten im Großhandel mit Tabakwaren PflichtZuständigkeitFrist/Kontrolle Anmeldung SteuerlagerHauptzollamtVor Aufnahme der Tätigkeit Abgabe SteuererklärungenHauptzollamtMonatlich UmsatzsteuerFinanzamtVoranmeldung (meist monatlich) BuchführungFinanzamtGoB, lückenlos

Umsatzsteuer und Buchführung

Neben der Tabaksteuer unterliegen Ihre Verkäufe der normalen Umsatzsteuer. Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt für Ihre Bezüge. Eine mustergültige Buchführung ist nicht nur Pflicht, sondern auch Ihr Schutz vor Fehlern bei den komplexen Steuerberechnungen.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

Viele Probleme entstehen durch Unwissenheit über die Komplexität des Geschäfts.

Unzureichende Lager- und Buchführung

Das Hauptzollamt führt regelmäßig Kontrollen durch. Lücken in der Lagerbuchführung oder Unstimmigkeiten zwischen eingegangener und verkaufter Ware können als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Investieren Sie von Anfang in eine solide Software und schulen Sie Ihre Mitarbeiter.

Fehlende Erlaubnis oder unklare Abgrenzung

Fangen Sie ohne die erforderliche §34c-Erlaubnis an, riskieren Sie empfindliche Geldstrafen und die sofortige Schließung. Auch die Abgrenzung zwischen Groß- und Einzelhandel ist scharf. Verkaufen Sie versehentlich an Endkunden, kann dies Ihre gesamte Genehmigung gefährden. Checkliste: So melden Sie Ihr Gewerbe richtig an

Erstellen Sie einen Business-Plan inklusive Lagerplan.

Beantragen Sie die Erlaubnis nach §34c GewO bei IHK/Gewerbeamt.

Registrieren Sie sich beim Hauptzollamt als Steuerlagerinhaber.

Melden Sie das Gewerbe beim Gewerbeamt und Finanzamt an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

Wählen Sie dabei den WZ-Code 46.35.0.

Richten Sie ein lückenloses Buchführungs- und Lagersystem ein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was fällt alles unter den WZ-Code 46.35.0?

Der Code umfasst den Großhandel mit Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak, Feinschnitt und anderen Tabakerzeugnissen. Nicht dazu gehören der Einzelhandel (z.B. Tabakläden, Kioske) oder die Herstellung von Tabakwaren. Brauche ich eine besondere Erlaubnis für den Großhandel mit Tabak?

Ja. Neben der standardmäßigen Gewerbeanmeldung ist eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) für den Handel mit Tabakwaren erforderlich. Zudem muss man sich beim Hauptzollamt für die Tabaksteuer registrieren lassen. Welche steuerlichen Pflichten gibt es?

Großhändler sind verpflichtet, Tabaksteuer zu entrichten. Die Ware unterliegt der Steuerlagerregelung. Zudem besteht normale Umsatzsteuerpflicht. Eine gewissenhafte Buchführung ist essenziell.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt alles unter den WZ-Code 46.35.0?

Der Code umfasst den Großhandel mit Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak, Feinschnitt und anderen Tabakerzeugnissen. Nicht dazu gehören der Einzelhandel (z.B. Tabakläden, Kioske) oder die Herstellung von Tabakwaren.

Brauche ich eine besondere Erlaubnis für den Großhandel mit Tabak?

Ja. Neben der standardmäßigen Gewerbeanmeldung ist eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) für den Handel mit Tabakwaren erforderlich. Zudem muss man sich beim Hauptzollamt für die Tabaksteuer registrieren lassen.

Welche steuerlichen Pflichten gibt es?

Großhändler sind verpflichtet, Tabaksteuer zu entrichten. Die Ware unterliegt der Steuerlagerregelung. Zudem besteht normale Umsatzsteuerpflicht. Eine gewissenhafte Buchführung ist essenziell.