WZ-Klasse 38.23 – Sonstige Verwertung von Abfällen
Der WZ-Code 38.23.0 erfasst wirtschaftliche Tätigkeiten zur sonstigen Verwertung von Abfällen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 38.23.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 38.23.0?
Der WZ-Code 38.23.0 erfasst wirtschaftliche Tätigkeiten zur sonstigen Verwertung von Abfällen. Gemeint sind Verwertungsverfahren, die nicht unter die spezifischeren Codes 38.21 oder 38.22 fallen. Typisch ist die Aufbereitung von Abfällen zur Wiederverwendung, etwa durch Recyclingprozesse, die nicht primär der Beseitigung dienen. Der Code ist Teil der amtlichen Statistik und dient der einheitlichen Erfassung von Wirtschaftszweigen in Deutschland. Was fällt unter die sonstige Verwertung von Abfällen?
Die sonstige Verwertung nach Code 38.23.0 umfasst Tätigkeiten, bei denen Abfallmaterialien so aufbereitet werden, dass sie erneut genutzt werden können. Das schließt ein:
- Mechanisches Recycling von Kunststoffen, Metallen oder Glas, sofern nicht als Haupttätigkeit unter 38.21 klassifiziert.
Kompostierung von Bioabfällen zur Erzeugung von Bodenverbesserern.
Aufbereitung von Bauschutt für neue Baumaterialien.
Rückgewinnung von Wertstoffen aus gemischten Abfällen, sofern nicht als Sortierung im Rahmen der Behandlung nicht gefährlicher Abfälle (38.21) zu sehen.
Nicht dazu gehört die energetische Verwertung, wenn sie im Verbrennungsprozess im Vordergrund steht. Diese wird üblicherweise unter 38.21 eingeordnet.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes im Abfallbereich
Die Klassifikation der Abfallwirtschaft in den WZ-Codes ist fein unterteilt. Hier die wichtigsten Abgrenzungen:
- WZ-Code
- Bezeichnung
- Abgrenzung zu 38.23.0
- 38.21
- Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle
- Umfasst die primäre Sammlung, Sortierung und Behandlung; Verwertung ist hier oft Nebeneffekt.
- 38.22
- Beseitigung gefährlicher Abfälle
- Bezieht sich auf endgültiges Entsorgen, nicht auf Verwertung.
- 38.23
- Sonstige Verwertung von Abfällen
- Obergruppe; 38.23.0 ist der detaillierte Code darunter.
Für Unternehmen bedeutet das: Wenn Ihr Kerngeschäft die Verwertung von Abfällen zur stofflichen Nutzung ist, ohne dass dies bereits unter 38.21 fällt, ist 38.23.0 wahrscheinlich zutreffend.
Praktische Einordnung und häufige Fehler
Bei der Zuordnung zum Code 38.23.0 kommt es oft zu Verwechslungen. Diese Punkte helfen bei der korrekten Einordnung:
Haupttätigkeit vs. Nebentätigkeit: Der WZ-Code für ein Unternehmen wird nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt vergeben. Wenn Verwertung nur nebenbei erfolgt, ist sie nicht codebestimmend.
Rechtlicher Verwertungsbegriff: Im deutschen Abfallrecht bedeutet Verwertung, dass Abfälle einem Zweck zugeführt werden. Das muss nicht gewinnbringend sein, aber sinnhaft im Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Energierückgewinnung: Wenn Abfälle primarily zur Energieerzeugung verbrannt werden, ist das keine sonstige Verwertung nach 38.23.0.
Ein häufiger Fehler ist, dass Unternehmen sich hier einordnen, obwohl sie eigentlich unter 38.21 fallen, weil sie Abfälle sammeln und behandeln, ohne spezifische Verwertung als Hauptziel.
Relevanz für Unternehmen und Statistik
Der Code 38.23.0 ist nicht nur bürokratische Pflicht. Er hat praktische Auswirkungen:
- Statistische Erfassung: Das Statistische Bundesamt nutzt die Codes für volkswirtschaftliche Daten zur Kreislaufwirtschaft.
Branchenvergleiche: Unternehmen können sich mit ähnlichen Betrieben vergleichen.
Förderung: In einigen Fällen kann die korrekte Zuordnung bei Förderanträgen relevant sein.
Für die meisten Betriebe ist die Zuordnung jedoch vor allem eine formale Notwendigkeit für Anmeldungen bei Kammern oder Ämtern.
Checkliste für die eigene Zuordnung
So gehen Sie vor, um zu prüfen, ob 38.23.0 für Ihr Unternehmen passt:
- Ist die Verwertung von Abfällen mein Hauptgeschäft?
Fallen die Tätigkeiten nicht unter 38.21 oder 38.22?
Handelt es sich um stoffliche Verwertung (Recycling, Kompostierung) und nicht primär um Energiegewinnung?
Werden die Abfälle tatsächlich einem neuen Nutzen zugeführt?
Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten, ist 38.23.0 likely korrekt. Im Zweifel hilft die IHK oder ein Blick in das amtliche Verzeichnis der Wirtschaftszweige.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Verwertung und Beseitigung beim WZ-Code?
Verwertung (Code 38.23.0) bedeutet, dass Abfälle einem neuen Verwendungszweck zugeführt werden, z.B. durch Recycling. Beseitigung (z.B. Code 38.22) ist die endgültige Entsorgung, etwa Deponierung oder Verbrennung ohne Energierückgewinnung im Hauptzweck.
Kann ein Unternehmen sowohl unter 38.23.0 als auch unter anderen Abfall-Codes klassifiziert werden?
Ja, wenn ein Betrieb mehrere Tätigkeiten ausübt. Der Hauptcode (WZ) wird für den wirtschaftlichen Schwerpunkt vergeben. Nebentätigkeiten können zusätzliche Codes erhalten. Eine reine Sortierung fällt aber oft unter 38.21.
Welche Fehler werden häufig bei der Zuordnung zum Code 38.23.0 gemacht?
Häufig wird die Abgrenzung zur Beseitigung (38.22) oder zur klassischen Abfallbehandlung (38.21) verwechselt. Auch die energetische Verwertung fällt nicht hierunter, sondern unter 38.21, wenn sie im Hauptzweck der Abfallbehandlung steht.