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Klasse

WZ-Klasse 28.41 – Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung

Der WZ-Code 28.41.0 klassifiziert Betriebe, die Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung herstellen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 28.41.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 28.41

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 28 - Maschinenbau
Gruppe 28.4 - Herstellung von Werkzeugmaschinen
Klasse 28.41 - Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Integrierte Unterklasse 28.41.0
NACE Rev. 2.1 28.41
WZ 2008 Entsprechung 28.41.0, 28.49.9
Kundensystematik 280

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 28.41.0?

Der WZ-Code 28.41.0 klassifiziert Betriebe, die Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung herstellen. Dazu zählen spanende und umformende Maschinen wie Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Pressen oder CNC-gesteuerte Anlagen. Der Code erfasst nur die Produktion, nicht Reparatur oder Handel. Falsche Zuordnungen kommen häufig vor, etwa bei Sondermaschinen oder Geräten für Nicht-Metalle. Rechtlich bindend sind CE-Kennzeichnung und Maschinenrichtlinie. Was der WZ-Code 28.41.0 genau umfasst

Die Klassifikation 28.41.0 nach der Wirtschaftszweigsystematik 2008 des Statistischen Bundesamts bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung von Werkzeugmaschinen, die für die Bearbeitung von Metall konzipiert sind. Dies schließt sowohl spanende als auch umformende Verfahren ein. Die Maschinen werden typischerweise in der industriellen Fertigung eingesetzt.

Typische Maschinen unter diesem Code

Drehmaschinen und Drehautomaten

Fräsmaschinen und Bohrwerke

Schleif-, Läpp- und Honmaschinen

Stauch- und Pressmaschinen

CNC-gesteuerte Bearbeitungszentren

Spanende Sondermaschinen für Metall

Wichtige Ausschlüsse

Nicht hierunter fallen Maschinen für die Bearbeitung von Holz (WZ 28.49.0), Kunststoff (Teile von 28.29) oder Stein. Auch Handwerkzeuge (25.73) oder Gießereimaschinen (28.42) sind separat klassifiziert. Die Reparatur von Werkzeugmaschinen fällt unter 33.11.

Häufige Fehler und Abgrenzungsprobleme

Viele Unternehmen ordnen sich falsch zu, was zu statistischen Verzerrungen oder rechtlichen Fragen führen kann. Kritische Punkte sind die Abgrenzung zwischen Herstellung und Montage, die Einordnung von Sondermaschinen und die Zuordnung von Zubehör.

Typische Zuordnungsfehler

Handwerkzeuge oder manuelle Geräte werden fälschlich als Werkzeugmaschinen eingestuft.

Maschinen für Nischenanwendungen, die nur teilweise Metall bearbeiten, werden nicht korrekt differenziert.

Hersteller von Zubehörteilen wie Spannzeugen oder Werkzeughaltern wählen 28.41.0, obwohl 25.99 oder 28.29 passender sein können.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

  • WZ-Code
  • Beschreibung
  • Unterschied zu 28.41.0
  • 28.49.0
  • Herstellung von Werkzeugmaschinen für andere Materialien
  • Bezieht sich auf Holz, Stein, Keramik, nicht auf Metall
  • 25.11
  • Herstellung von Metallerzeugnissen
  • Umfasst keine Maschinen, sondern Endprodukte
  • 28.29
  • Herstellung von sonstigen Maschinen für den allgemeinen Einsatz
  • Kann überlappen, wenn Maschinen nicht spezifisch für Metall sind
  • 33.11
  • Reparatur von Metallerzeugnissen
  • Nur Instandhaltung, keine Produktion

Rechtliche und normative Anforderungen

Hersteller von Werkzeugmaschinen unterliegen strengen Sicherheits- und Compliance-Vorschriften. Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend, basierend auf der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Weitere Normen wie DIN EN ISO 12100 für Sicherheit von Maschinen sind zu beachten.

Checkliste für Hersteller

CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie durchführen

Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 dokumentieren

Betriebsanleitung und technische Dokumentation bereithalten

Elektrotechnische Richtlinien und EMV-Vorgaben prüfen

Wirtschaftliche Bedeutung und Branchenentwicklung

Die Herstellung von Werkzeugmaschinen ist ein Kernsegment des deutschen Maschinenbaus. Die Branche ist exportorientiert und stark von Investitionszyklen abhängig. Trends wie Industrie 4.0, IoT-Vernetzung und nachhaltige Produktion beeinflussen die Entwicklung.

Fragen und Antworten

Welche Maschinen fallen unter den WZ-Code 28.41.0?

Zum Code 28.41.0 zählen spanende und umformende Werkzeugmaschinen für Metall, wie Drehmaschinen, Fräsmaschinen, CNC-Maschinen, Pressen und Schleifmaschinen. Ausgeschlossen sind hingegen Maschinen für Holz, Kunststoff oder Handwerkzeuge.

Was sind häufige Fehler bei der Zuordnung zum Code 28.41.0?

Häufige Fehler sind die falsche Einordnung von Handwerkzeugen, Sondermaschinen für Nischenanwendungen oder Maschinen für Nicht-Metalle. Auch die Abgrenzung zu Wartung und Reparatur ist kritisch – nur die Herstellung zählt.

Gibt es rechtliche Auflagen für Hersteller unter 28.41.0?

Ja, Hersteller müssen CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Arbeitssicherheitsstandards einhalten. Die genauen Anforderungen hängen vom Maschinentyp und Einsatzgebiet ab.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen fallen unter den WZ-Code 28.41.0?

Zum Code 28.41.0 zählen spanende und umformende Werkzeugmaschinen für Metall, wie Drehmaschinen, Fräsmaschinen, CNC-Maschinen, Pressen und Schleifmaschinen. Ausgeschlossen sind hingegen Maschinen für Holz, Kunststoff oder Handwerkzeuge.

Was sind häufige Fehler bei der Zuordnung zum Code 28.41.0?

Häufige Fehler sind die falsche Einordnung von Handwerkzeugen, Sondermaschinen für Nischenanwendungen oder Maschinen für Nicht-Metalle. Auch die Abgrenzung zu Wartung und Reparatur ist kritisch – nur die Herstellung zählt.

Gibt es rechtliche Auflagen für Hersteller unter 28.41.0?

Ja, Hersteller müssen CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Arbeitssicherheitsstandards einhalten. Die genauen Anforderungen hängen vom Maschinentyp und Einsatzgebiet ab.

Kontakt

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