WZ-Klasse 26.60 – Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Der WZ 2025 Code 26.60.0 klassifiziert Betriebe, die Bestrahlungsgeräte, Elektrotherapiegeräte und elektromedizinische Geräte herstellen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 26.60.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Was umfasst der WZ-Code 26.60.0?
Der WZ 2025 Code 26.60.0 klassifiziert Betriebe, die Bestrahlungsgeräte, Elektrotherapiegeräte und elektromedizinische Geräte herstellen. Dazu zählen Geräte für medizinische Strahlentherapie, Defibrillatoren, EKG-Geräte, TENS-Geräte und ähnliche Apparate, die elektrische Energie oder Strahlung für diagnostische oder therapeutische Zwecke nutzen. Die Zuordnung ist für Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenauskunft relevant. Was gehört zur Herstellung nach WZ 26.60.0?
Der Code umfasst die Fertigung, Montage und spezifische Anpassung elektromedizinischer Geräte. Typische Produkte und Tätigkeiten sind:
- Bestrahlungsgeräte für medizinische Anwendungen, wie Geräte für Strahlentherapie oder UV-Therapie.
Elektrotherapiegeräte, beispielsweise TENS-Geräte (transkutane elektrische Nervenstimulation), Defibrillatoren oder Geräte für Elektroakupunktur.
Elektromedizinische Diagnosegeräte wie EKG-, EEG- oder EMG-Geräte.
Kombinierte Systeme, die Bestrahlung und Elektrotherapie verbinden.
Zubehör, das spezifisch für diese Geräte hergestellt wird, sofern es nicht unter andere Codes fällt.
Die Entwicklung und Softwareanpassung für diese Geräte kann ebenfalls hier eingeordnet werden, wenn sie direkt der Herstellung dient. Was fällt nicht unter diesen Code?
Nicht enthalten sind:
- Herstellung von medizinischen Geräten ohne elektrische Komponenten (diese fallen unter WZ 26.60.1).
Produktion von Laborgeräten oder optischen Instrumenten (WZ 26.60.1 oder WZ 26.70).
Herstellung von Implantaten oder Einwegartikeln (WZ 32.50).
Reparatur und Wartung dieser Geräte (diese sind im Dienstleistungssektor klassifiziert).
Für Unternehmen, die sowohl elektromedizinische als auch nicht-elektromedizinische Geräte herstellen, ist eine Aufteilung der Tätigkeiten auf die jeweiligen WZ-Codes notwendig.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Die korrekte Zuordnung ist wichtig für Branchenstatistiken und behördliche Meldungen. Häufige Überschneidungen und Abgrenzungen:
- WZ-Code
- Bezeichnung
- Abgrenzung zu 26.60.0
26.60.1 Herstellung von medizinischen Geräten und Apparaten Umfasst nicht-elektromedizinische Geräte wie chirurgische Instrumente, Mobilitätshilfen oder Infusionspumpen ohne elektrische Steuerung.
- 26.40
- Herstellung von Elektronik
- Bezieht sich auf allgemeine Elektronikbauteile, nicht auf spezifische medizinische Applikationen.
- 32.50
- Herstellung von medizinischen Zahntechniken
- Konzentriert sich auf dentalmedizinische Produkte, die nicht primär elektromedizinisch sind.
Falls Unklarheiten bei der Zuordnung bestehen, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem zuständigen Gewerbeamt oder Statistikamt.
Hinweise zur Gewerbeanmeldung
Für die Herstellung von Geräten nach WZ 26.60.0 gelten besondere regulatorische Anforderungen:
- Die Produkte sind Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz (MPG). Eine CE-Kennzeichnung ist verpflichtend.
Ein Konformitätsbewertungsverfahren mit einer benannten Stelle ist oft notwendig.
Es müssen Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 13485 implementiert werden.
Für Bestrahlungsgeräte können zusätzliche strahlenschutzrechtliche Vorgaben relevant sein.
Bei der Gewerbeanmeldung muss der Code 26.60.0 angegeben werden. Je nach Bundesland können zusätzliche Nachweise zur Fachkunde oder Produktsicherheit verlangt werden.
Praktische Tipps und häufige Fehler
Vermeiden Sie diese Fehler bei der Klassifizierung:
- Verwechslung mit WZ 26.60.1: Elektromedizinische Geräte gehören immer zu 26.60.0, auch wenn sie mechanische Komponenten haben.
Vergessen der regulatorischen Pflichten: Die Herstellung erfordert mehr als nur eine Gewerbeanmeldung.
Falsche Zuordnung von Zubehör: Nur spezifisches Zubehör für elektromedizinische Geräte fällt hierunter.
Für Startups oder Unternehmen, die in diesen Bereich expandieren, ist eine frühe Beratung bei Experten für Medizinprodukterecht sinnvoll.
Häufig gestellte Fragen
Welche Geräte fallen unter WZ 26.60.0?
Unter diesen Code fallen medizinische Bestrahlungsgeräte, Elektrotherapiegeräte wie TENS-Geräte, Defibrillatoren, EKG-Geräte und andere elektromedizinische Apparate zur Diagnose oder Therapie.
Was ist der Unterschied zwischen WZ 26.60.0 und WZ 26.60.1?
WZ 26.60.0 umfasst Geräte für Bestrahlung, Elektrotherapie und Elektromedizin. WZ 26.60.1 bezieht sich auf die Herstellung anderer medizinischer Geräte und Apparate, die nicht elektromedizinisch sind, wie chirurgische Instrumente oder Rollstühle.
Brauche ich eine besondere Zulassung für die Herstellung?
Ja, für die Herstellung medizinischer Geräte nach WZ 26.60.0 gelten die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG). Eine CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung sind meist erforderlich.