WZ-Klasse 26.40 – Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Der WZ-Code 26.40.0 bezeichnet im Klassifikationssystem WZ 2025 des Statistischen Bundesamts die Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 26.40.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Was umfasst der WZ-Code 26.40.0?
Der WZ-Code 26.40.0 bezeichnet im Klassifikationssystem WZ 2025 des Statistischen Bundesamts die Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik. Unternehmen, die Fernseher, Audiogeräte, Videorekorder oder ähnliche Produkte fertigen, ordnen sich diesem Code zu. Die korrekte Zuordnung ist für Gewerbeanmeldung, Statistik und steuerliche Erfassung wichtig. Was fällt unter diesen WZ-Code?
Der Code 26.40.0 umfasst die Herstellung von elektronischen Geräten für den Heim- und Unterhaltungsbereich. Typische Produkte und Tätigkeiten sind:
- Fernsehgeräte und Monitore für den Heimgebrauch
- Autoradios, Heimaudioanlagen und Lautsprechersysteme
- Videorekorder, Blu-ray-Player und Set-Top-Boxen
- Videospielkonsolen für den Endverbrauchermarkt
Herstellung von Zubehör wie Fernbedienungen, die spezifisch für diese Geräte sind
Die Montage von Komponenten zu fertigen Geräten sowie die damit verbundene Softwareentwicklung für die Gerätesteuerung sind eingeschlossen, sofern sie Teil des Herstellungsprozesses sind.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Oft kommt es zu Verwechslungen mit benachbarten Codes. Hier die wichtigsten Unterscheidungen:
WZ 26.20.0 (Herstellung von Computern und peripheren Geräten): Hier werden PCs, Server und Drucker klassifiziert. Ein Tablet-PC fällt hierunter, nicht unter Unterhaltungselektronik, auch wenn es Medien abspielen kann.
WZ 26.30.0 (Herstellung von Geräten der Kommunikationstechnik): Smartphones, Router und Telefone gehören hierher, nicht in 26.40.0.
WZ 27.11.0 (Herstellung von elektrischen Motoren, Generatoren und Transformatoren) Die reine Herstellung von elektronischen Bauteilen wie Chips oder Widerständen wird hier eingeordnet, nicht die Montage von Endgeräten.
Ein Unternehmen, das sowohl Computer als auch Fernseher herstellt, muss beide Tätigkeiten getrennt anmelden.
Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie den passenden WZ-Code angeben. Für 26.40.0 beachten Sie:
- Melden Sie den Code nur an, wenn Sie tatsächlich produzieren. Der reine Handel oder Reparaturservice fällt unter andere Codes.
Bei gemischten Tätigkeiten geben Sie den Hauptgeschäftszweig als ersten Code an.
Die Zuordnung beeinflusst nicht direkt Steuern, aber die statistische Erfassung Ihres Wirtschaftszweigs.
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit der Herstellung von Elektroinstallationsmaterial oder Beleuchtungskörpern, die einen komplett anderen Bereich (WZ 27) betreffen. Für eine endgültige Zuordnung bei komplexen Geschäftsmodellen empfiehlt sich immer die Rücksprache mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Gewerbeamt, da Fehler später aufwendig zu korrigieren sind.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 26.40.0?
Der WZ-Code 26.40.0 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik' innerhalb der WZ 2025.