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Klasse

WZ-Klasse 25.51 – Beschichten von Metallen

Was bedeutet Code 25.51.0 in der WZ 2025? Der Code 25.51.0 "Beschichten von Metallen" klassifiziert Betriebe, die Metalloberflächen durch chemische, elektrochemische oder physikalische Verfahren behandeln. Dazu zählen...

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 25.51.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
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Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 25.51

Vollständige Bezeichnung Beschichten von Metallen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 25 - Herstellung von Metallerzeugnissen
Gruppe 25.5 - Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Metallbearbeitung a. n. g.
Klasse 25.51 - Beschichten von Metallen
Integrierte Unterklasse 25.51.0
NACE Rev. 2.1 25.51
WZ 2008 Entsprechung 25.61.0
Kundensystematik 250

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 25.51.0?

Was bedeutet Code 25.51.0 in der WZ 2025?

Der Code 25.51.0 "Beschichten von Metallen" klassifiziert Betriebe, die Metalloberflächen durch chemische, elektrochemische oder physikalische Verfahren behandeln. Dazu zählen Galvanisieren, Lackieren, Eloxieren, Verzinken oder Pulverbeschichten. Die Tätigkeit steht immer im Zusammenhang mit der Metallverarbeitung, aber ohne dass das Beschichten nur ein Nebenschritt der Metallherstellung ist.

Typische Tätigkeiten und Beispiele

Unter diesen Code fallen Unternehmen, die:

  • Metallteile galvanisch verzinken, vernickeln oder verchromen
  • Oberflächen lackieren oder mit Pulver beschichten
  • Eloxieren von Aluminium durchführen

Korrosionsschutzbeschichtungen aufbringen

Nicht dazu gehört das Beschichten von Kunststoffen oder anderen Materialien, es sei denn, es handelt sich um metallische Substrate.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Oft kommt es zu Verwechslungen mit benachbarten Codes. Eine klare Trennung ist wichtig für die korrekte Gewerbeanmeldung.

  • Code
  • Bereich
  • Abgrenzung zu 25.51.0
  • 25.52
  • Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung von Metallen
  • Beinhaltet Härten, Anlassen, Sandstrahlen, aber kein Beschichten im Sinne von 25.51.0
  • 25.29
  • Herstellung von Behältern aus Metall
  • Beschichten ist hier Nebentätigkeit zur Behälterproduktion
  • 32.99
  • Sonstige Herstellung a. n. g.
  • Falls Beschichten nicht metallischer Oberflächen im Vordergrund steht
  • Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Betriebs mit Tätigkeiten nach Code 25.51.0 sind mehrere Punkte zu beachten:

  • Umweltrechtliche Genehmigungen können erforderlich sein, besonders bei Einsatz von Lösemitteln oder Schwermetallen.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht für bestimmte Anlagen Genehmigungspflichten vor.

Eine genaue Beschreibung der Tätigkeit beim Gewerbeamt vermeidet spätere Nachfragen oder Fehlklassifikationen.

Häufige Fehler und Missverständnisse

Viele Unternehmen ordnen sich falsch ein, wenn:

  • Beschichten nur als Nebentätigkeit ausgeübt wird – dann ist oft der Code der Haupttätigkeit maßgeblich.

Es sich um Beschichtungen nicht-metallischer Materialien handelt – hier kommen andere Codes infrage.

Die Oberflächenbehandlung ohne Beschichtung erfolgt, etwa durch Polieren oder Strahlen – dann ist Code 25.52 relevant.

Häufig gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten fallen unter den Code 25.51.0?

Zum Code 25.51.0 gehören das Galvanisieren, Lackieren, Eloxieren, Verzinken und andere Beschichtungsverfahren von Metalloberflächen, solange sie nicht als Haupttätigkeit eines anderen WZ-Codes gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Code 25.51.0 und Code 25.52?

Code 25.51.0 umfasst nur das Beschichten von Metallen, während Code 25.52 die Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung von Metallen einschließt, aber ohne primäre Beschichtung.

Muss ich bei der Gewerbeanmeldung spezielle Auflagen beachten?

Ja, je nach Beschichtungsverfahren können Umweltauflagen, Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder spezielle Sicherheitsvorschriften gelten. Eine individuelle Prüfung ist notwendig.