C Produktion
Klasse

WZ-Klasse 24.44 – Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer

Der WZ-Code 24.44.0 klassifiziert Unternehmen, die Kupfer und Kupferlegierungen herstellen und erstbearbeiten.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 24.44.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 5
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 24.44

Vollständige Bezeichnung Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 24 - Metallerzeugung und -bearbeitung
Gruppe 24.4 - Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen
Klasse 24.44 - Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
Integrierte Unterklasse 24.44.0
NACE Rev. 2.1 24.44
WZ 2008 Entsprechung 24.44.0
Kundensystematik 240

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 24.44.0?

Der WZ-Code 24.44.0 klassifiziert Unternehmen, die Kupfer und Kupferlegierungen herstellen und erstbearbeiten. Dazu gehören Prozesse wie Schmelzen, Raffinieren, Legieren und Gießen von Kupfer sowie die Produktion von Halbzeug. Die Abgrenzung zu weiterverarbeitenden Tätigkeiten ist entscheidend für die korrekte Anmeldung. Was der WZ-Code 24.44.0 umfasst

Die Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer bezieht sich auf die grundlegende Produktion von Kupfer und Kupferbasis-Materialien. Typische Tätigkeiten sind:

  • Schmelzen und Raffinieren von Kupfererz oder Kupferschrott
  • Herstellung von Kupferlegierungen, z.B. mit Zink (Messing) oder Zinn (Bronze)
  • Gießen von Kupfer in Formen, z.B. zu Barren, Brammen oder Blöcken
  • Erstbearbeitung zu Halbzeug wie Blechen, Stangen, Rohren, Drähten oder Profilen

Walzen, Ziehen oder Strangpressen von Kupfer

Diese Prozesse liefern die Grundmaterialien für weitere Verarbeitungsschritte in anderen Branchen.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Oft kommt es zu Verwechslungen mit benachbarten Codes. Klar abgegrenzt sind:

  • WZ-Code
  • Bereich
  • Abgrenzung zu 24.44.0
  • 24.43.0
  • Erzeugung und erste Bearbeitung von Zink
  • Betrifft nur Zink, nicht Kupfer
  • 24.45.0
  • Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen Nichteisenmetallen
  • Für Metalle wie Aluminium oder Blei, nicht Kupfer
  • 25.11
  • Herstellung von Metallerzeugnissen
  • Umfasst weiterverarbeitete Produkte wie Armaturen oder Beschläge, nicht Halbzeug

Falls Sie sowohl Kupfer als auch andere Metalle verarbeiten, können mehrere Codes notwendig sein.

Häufige Fehler bei der Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung des Gewerbes unter 24.44.0 sehen wir oft:

  • Verwechslung mit Codes für Metallverarbeitung (z.B. 25.11), obwohl nur Halbzeug produziert wird
  • Übersehen von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten wie Schmelzprozessen

Fehlende Berücksichtigung von Umweltauflagen, besonders beim Einsatz von Sekundärrohstoffen (Schrott)

Kontrollieren Sie genau, ob Ihre Tätigkeit der Erstbearbeitung oder schon der Weiterverarbeitung zuzuordnen ist.

Genehmigungen und behördliche Anforderungen

Für Betriebe unter 24.44.0 sind oft Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich, besonders wenn Schmelzöfen oder Gießanlagen betrieben werden. Die genauen Anforderungen hängen von der Betriebsgröße und den eingesetzten Verfahren ab. Kleinere Betriebe fallen unter die Genehmigungsfreistellung, müssen aber immer noch Auflagen zu Emissionen und Arbeitssicherheit beachten.

Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Gewerbe- und Umweltbehörde nach, welche Genehmigungen für Ihren spezifischen Fall nötig sind.

Checkliste für die Gewerbeanmeldung

Klären Sie, ob Ihre Tätigkeit unter 24.44.0 fällt oder ein anderer Code passender ist

Prüfen Sie, ob genehmigungspflichtige Anlagen oder Prozesse zum Einsatz kommen

Hol Sie bei Unklarheiten verbindliche Auskunft beim Statistischen Amt oder der IHK ein

Melden Sie das Gewerbe mit dem korrekten Code bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung an

Häufig gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten fallen unter den WZ-Code 24.44.0?

Dazu zählen das Schmelzen, Raffinieren und Gießen von Kupfer sowie die Herstellung von Kupferhalbzeug wie Blechen, Stangen, Rohren oder Drähten. Auch das Legieren von Kupfer mit anderen Metallen gehört dazu.

Was ist der Unterschied zwischen WZ 24.44.0 und 25.11?

WZ 24.44.0 umfasst die Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer. WZ 25.11 (Herstellung von Metallerzeugnissen) bezieht sich auf die weiterverarbeitende Fertigung, z.B. von Kupferarmaturen oder -beschlägen.

Brauche ich eine spezielle Genehmigung für die Kupfererzeugung?

Ja, in der Regel sind umweltrechtliche Genehmigungen nach BImSchG erforderlich, besonders für Schmelz- und Gießprozesse. Die genauen Auflagen hängen vom Standort und der Betriebsgröße ab.