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WZ-Gruppe 42.1 – Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken

WZ 42.1: Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken Die Gruppe 42.1 der deutschen Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025) klassifiziert Unternehmen im Bau von Straßen, Autobahnen, Bahnverkehrsstrecken und Flugplätzen.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 3
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 42.1

Vollständige Bezeichnung Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken
Abschnitt F - Baugewerbe
Abteilung 42 - Tiefbau
Gruppe 42.1 - Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken
Kundensystematik 420
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 42.1

WZ 42.1: Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken

Die Gruppe 42.1 der deutschen Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025) klassifiziert Unternehmen im Bau von Straßen, Autobahnen, Bahnverkehrsstrecken und Flugplätzen. Diese Gruppe gehört zum übergeordneten Abschnitt 42 (Baugewerbe) und umfasst drei spezifische Unterklassen für verschiedene Verkehrswegebauten.

Klassifikation und Unterbereiche

Zur Gruppe 42.1 zählen der Neubau, die Instandhaltung und der Ausbau von Verkehrswegen. Typische Unterbereiche sind Straßen- und Autobahnbau (42.11), Eisenbahn- und Bergbahnbau (42.12) sowie Flugplatzbau (42.13). Die Abgrenzung erfolgt nach der Art der Verkehrsinfrastruktur.

Anwendungsbereich und Nutzen

Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und branchenspezifische Regulationen. Unternehmen finden hier die korrekte Zuordnung für behördliche Meldungen und Marktanalysen im Verkehrswegebau.

Praktische Bedeutung

Wie ein Experte des Statistischen Bundesamts betont: "Die präzise Klassifikation nach WZ 2025 ermöglicht eine transparente wirtschaftliche Erfassung der Bauwirtschaft." Die Gruppe 42.1 hilft bei der eindeutigen Identifikation von Spezialunternehmen im Verkehrsinfrastrukturbau.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 42.1?

Der WZ-Code 42.1 beschreibt die Tätigkeit 'Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken' innerhalb der WZ 2025.