WZ-Gruppe 13.3 – Veredlung von Textilien und Bekleidung
Definition und Einordnung im WZ 2025 Die Gruppe 13.3 "Veredlung von Textilien und Bekleidung" gehört zum Abschnitt C "Verarbeitendes Gewerbe" der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025).
Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 13.30.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 13.3
Definition und Einordnung im WZ 2025
Die Gruppe 13.3 "Veredlung von Textilien und Bekleidung" gehört zum Abschnitt C "Verarbeitendes Gewerbe" der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025). Sie umfasst Dienstleistungen zur Veredlung von Textilien, Bekleidung und Leder für gewerbliche Kunden, nicht die eigenproduzierende Textilherstellung. Typische Tätigkeiten der Gruppe 13.3
TätigkeitBeispiele
- Bleichen und FärbenTextilbleichereien, Färbereien für Bekleidung
- Appretieren und VeredelnImprägnieren, Walken, Dekatieren von Stoffen
- Dienstleistungen für DritteLohnveredlung ohne eigene Produktion
Anwendungsbereich und Relevanz
Diese Klassifikation ist relevant für Betriebe, die Textilveredlung als Dienstleistung anbieten, sowie für Steuerberater und Gewerbeanmelder bei der korrekten Zuordnung. Sie grenzt sich von der Gruppe 13.1 (Spinnerei) und 13.2 (Weberei) ab.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tätigkeiten fallen unter die Gruppe 13.3 im WZ 2025?
Die Gruppe 13.3 umfasst das Bleichen, Färben, Appretieren und Veredeln von Textilien, Bekleidung und Leder für Dritte als Dienstleistung.
Für welche Unternehmen ist die WZ-Klassifikation 13.3 relevant?
Relevant für Textilveredlungsbetriebe, die diese Dienstleistungen gewerblich anbieten, sowie für Steuerberater und Gewerbeanmelder.